Soeben haben wir folgende News einer Anwaltskanzlei zur Kaupthing Bank erhalten, die wir Ihnen prompt weitergeben möchten:
Kaupthing Bank: Chaostage in Island gehen weiter
Am 5. Februar findet in Reykjavik eine Informationsveranstaltung der Kaupthing Bank hf. für ihre Gläubiger statt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar wird für ihre Mandanten vor Ort sein, um sich über die wirtschaftliche Situation und die weitere Entwicklung des Bankhauses einen Überblick zu verschaffen.
Stuttgart / Reykjavik, im Januar 2009. Noch immer herrscht große Unsicherheit bei den betroffenen Anlegern und Anleihegläubigern der Kaupthing Bank hf. Nun macht das Anfang Februar angesetzte 'creditor meeting' Hoffnung auf weiterführende Informationen – ein erster Schritt heraus aus der Unsicherheit. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar wird mit zwei Rechtsanwälten in Reykjavik die Interessen ihrer Mandanten verfolgen und die aktuellen Entwicklungen begleiten.
Bis heute haben die ca. 30.000 deutschen Anleger keinen Cent ihres Geldes gesehen. Nach der ersten Panikwelle erfolgte durch das Statement von Steinbrücks Sprecher Albig die scheinbar erlösende Nachricht, jeder Anleger erhalte sein Geld zurück, auch wenn die deutsche Einlagensicherung nicht greife. Doch Island akzeptiert den Kredit über 300 Mio. Euro und die damit verbundenen Konditionen der Bundesrepublik nicht. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel begründet diese negative Resonanz folgendermaßen: 'Es ist bekannt, dass der Inselstaat auch mittelfristig nicht in der Lage sein wird, einen solchen Kredit zurückzuzahlen. Das Bruttoinlandsprodukt setzt sich aus dem Einkommen von gerade einmal 300.000 Einwohnern zusammen, deren Erwerbsquelle der Fischfang, Tourismus und in geringem Umfang die Aluminiumproduktion ist. Zudem ist es dem ohnehin gebeutelten isländischen Steuerzahler schwer zu vermitteln, dass er für die Einlagen ausländischer Sparer aufzukommen hat.'
Mittlerweile herrscht in Island innenpolitisch Chaos. Die Verhältnisse werden sich voraussichtlich erst Anfang Mai beruhigen, wenn Neuwahlen anstehen. Rechtsanwalt Johst von der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar befürchtet, dass erst dann eine Entscheidung getroffen wird, ob und in welcher Höhe deutsche Anleger entschädigt werden.
Für die Anleihegläubiger der Kaupthing Bank hf. stellt sich die Lage noch desolater dar. Anleihen werden von der Einlagensicherung nicht abgedeckt. Betroffen hiervon sind oftmals auch institutionelle Anleger, die neben Privatanlegern zu dem Mandantenstamm der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar gehören. Für Anleihegläubiger wird es entscheidend sein, ob die Kaupthing Bank hf. fortgeführt oder liquidiert wird. Bisher sind noch keine Meldungen veröffentlicht, wonach die Kaupthing Bank hf. endgültig zahlungsunfähig, sprich insolvent, ist. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar erwartet deshalb, dass die Bank auf ihrer Informationsveranstaltung einen fundierten Lagebericht abgibt und konkrete Handlungsalternativen aufzeigt.
Kaupthing Bank: Chaostage in Island gehen weiter
Am 5. Februar findet in Reykjavik eine Informationsveranstaltung der Kaupthing Bank hf. für ihre Gläubiger statt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar wird für ihre Mandanten vor Ort sein, um sich über die wirtschaftliche Situation und die weitere Entwicklung des Bankhauses einen Überblick zu verschaffen.
Stuttgart / Reykjavik, im Januar 2009. Noch immer herrscht große Unsicherheit bei den betroffenen Anlegern und Anleihegläubigern der Kaupthing Bank hf. Nun macht das Anfang Februar angesetzte 'creditor meeting' Hoffnung auf weiterführende Informationen – ein erster Schritt heraus aus der Unsicherheit. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar wird mit zwei Rechtsanwälten in Reykjavik die Interessen ihrer Mandanten verfolgen und die aktuellen Entwicklungen begleiten.
Bis heute haben die ca. 30.000 deutschen Anleger keinen Cent ihres Geldes gesehen. Nach der ersten Panikwelle erfolgte durch das Statement von Steinbrücks Sprecher Albig die scheinbar erlösende Nachricht, jeder Anleger erhalte sein Geld zurück, auch wenn die deutsche Einlagensicherung nicht greife. Doch Island akzeptiert den Kredit über 300 Mio. Euro und die damit verbundenen Konditionen der Bundesrepublik nicht. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel begründet diese negative Resonanz folgendermaßen: 'Es ist bekannt, dass der Inselstaat auch mittelfristig nicht in der Lage sein wird, einen solchen Kredit zurückzuzahlen. Das Bruttoinlandsprodukt setzt sich aus dem Einkommen von gerade einmal 300.000 Einwohnern zusammen, deren Erwerbsquelle der Fischfang, Tourismus und in geringem Umfang die Aluminiumproduktion ist. Zudem ist es dem ohnehin gebeutelten isländischen Steuerzahler schwer zu vermitteln, dass er für die Einlagen ausländischer Sparer aufzukommen hat.'
Mittlerweile herrscht in Island innenpolitisch Chaos. Die Verhältnisse werden sich voraussichtlich erst Anfang Mai beruhigen, wenn Neuwahlen anstehen. Rechtsanwalt Johst von der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar befürchtet, dass erst dann eine Entscheidung getroffen wird, ob und in welcher Höhe deutsche Anleger entschädigt werden.
Für die Anleihegläubiger der Kaupthing Bank hf. stellt sich die Lage noch desolater dar. Anleihen werden von der Einlagensicherung nicht abgedeckt. Betroffen hiervon sind oftmals auch institutionelle Anleger, die neben Privatanlegern zu dem Mandantenstamm der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar gehören. Für Anleihegläubiger wird es entscheidend sein, ob die Kaupthing Bank hf. fortgeführt oder liquidiert wird. Bisher sind noch keine Meldungen veröffentlicht, wonach die Kaupthing Bank hf. endgültig zahlungsunfähig, sprich insolvent, ist. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar erwartet deshalb, dass die Bank auf ihrer Informationsveranstaltung einen fundierten Lagebericht abgibt und konkrete Handlungsalternativen aufzeigt.
© 2009 Der Spekulant