Der Streit um mutmaßliche staatliche
Beihilfen für den Billigflieger Ryanair
Das Landgericht Bad Kreuznach hatte die Klage der Lufthansa im Mai 2007 abgewiesen. Die Richter erklärten damals, es gebe keine Rechtsgrundlage für einen Anspruch der Lufthansa. Nach Angaben eines OLG-Sprechers vertritt auch das Oberlandesgericht vorläufig die Auffassung, dass es ausschließlich Sache der Europäischen Kommission sei zu prüfen, ob in diesem Fall unrechtmäßige staatliche Beihilfen gezahlt wurden und ob diese gegen europäisches Recht verstoßen. Die Lufthansa sei auf das bereits laufende Prüfungsverfahren vor der EU-Kommission angewiesen. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Das Oberlandesgericht will am 25. Februar ein Urteil verkünden.
LUFTHANSA WILL BIS ZUM BGH GEHEN
Die Lufthansa ist der Auffassung, dass Ryanair unzulässige staatliche Beihilfe in Form von Marketing-Hilfen bekam. Zudem seien zu niedrige Start- und Landeentgelte berechnet worden. Lufthansa will erreichen, dass dieses Geld zurückgefordert und künftig nicht mehr gezahlt wird. Zudem verlangt sie eine Auskunft über die Höhe der geleisteten Zahlungen. Ein Lufthansa-Sprecher bekräftigte am Montag, sein Unternehmen wolle die Sache vor dem BGH klären lassen.
Der Flughafen und die rheinland-pfälzische SPD-Landesregierung hatten die Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen. Der Anwalt des Flughafens Hahn, Till Müller-Heidelberg, sagte am Montag vor Journalisten, Ryanair sei nicht die einzige Billigfluglinie am Flughafen Hahn. Jede andere Fluggesellschaft bekomme dort die gleichen Konditionen - Ryanair sei also nicht bevorzugt worden.
Das Land Rheinland-Pfalz hält 82,5 Prozent der Anteile an der
Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH. Es hatte rückwirkend zum Jahresbeginn
den Anteil von 65 Prozent von dem Frankfurter Flughafenbetreiber
Fraport
ISIN DE0008232125 DE0005773303 IE00B1GKF381
AXC0143 2009-02-16/17:29