
Informationsveranstaltungen finden statt in
- Leipzig, 27.10.10 - Hamburg, 28.10.10 - Bonn, 29.10.10 - Stuttgart, 30.10.10 - Berlin, 04.11.10 - München, 17.11.10
Die genauen Veranstaltungsorte der Informationsveranstaltungen werden nach entsprechender Anmeldung bekannt gegeben.
Die Kanzlei Göddecke engagiert sich seit mehr als einem Jahr für die geschädigten Gesellschafter der verschiedenen ACI-Fonds. Sie hatte im Frühjahr 2010 erfolgreich ein einstweiliges Verfügungsverfahren geführt und dem krisengeschüttelten Fonds dadurch fast eine halbe Million Euro Kosten erspart. Weiterhin hat sie auf Veranlassung eines Mandanten ein strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen die Verantwortlichen der ACI eingeleitet. hrp hatte unlängst angekündigt, eine Pilotklage gegen ACI und den örtlichen Vermittler einzureichen. Beide Kanzleien haben sich außerdem dafür eingesetzt, außerordentliche Gesellschafterversammlungen für alle Gesellschaften von ACI abzuhalten. Am 13.09.2010 ist hinsichtlich von vier Dubai-Fonds der ACI vom Amtsgericht Bielefeld das Insolvenzeröffnungsverfahren angeordnet worden. Im Einzelnen handelt es sich um ACI II. Tower KG, ACI III. Tower KG, ACI IV. Tower KG und ACI V. Tower KG. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde jeweils RA Dr. Norbert Westhoff, Bielefeld, bestellt. Es besteht für die Gesellschafter der ACI-Fonds das Risiko, dass nach den in der Presse wiedergegebenen Aussagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, dieser die erhaltenen Ausschüttungen zurückfordern wird.
Auf den Homepages der beiden Kanzleien wird ein umfassendes Informationsangebot für Gesellschafter der ACI-Fonds eingestellt werden. Wegen der aktuellen Situation der Gesellschaften müssen die Gesellschafter (Treugeber) endlich wach werden und sich aktiv für ihre Interessen einsetzen. "Dass die steuerliche Verlustzuweisung von 200 % für die Gesellschafter der verschiedenen ACI-Fonds einer Betriebsprüfung stand halten werden, halten wir von der Anwaltskooperation" so Fachanwalt Peter Hahn "für eher unwahrscheinlich".
Kanzleiprofile:
Die Kanzlei Göddecke konzentriert sich seit 15 Jahren auf die Rechtsfragen der Kunden von Banken, Anlageberatern, Vermögensverwaltern und Versicherungen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei stehen im Rechtsstreit auf der Seite der Verbraucher: Anleger, Bankkunden, Versicherte bei Rechtsfragen zum Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Börsenrecht, Wertpapierrecht, Versicherungsrecht. Sowohl JUVE Handbuch 2009/2010 als auch der Kanzleiführer 2010 des NOMOS-Verlages sowie Wirtschaftszeitschriften rechnen die Kanzlei Göddecke zu den etablierten Vertretern für Anlegerrechte.
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2009/2010, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger.
Originaltext: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61631 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61631.rss2
Pressekontakt: Kanzleikontakte: Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte Inhaber: RA Hartmut Göddecke Auf dem Seidenberg 5 53721 Siegburg Fon: +49-2241-17330 Fax: +49-2241-173344 Email: goeddecke@rechtinfo.de http://www.rechtinfo.de
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft RA Peter Hahn Am Kaiserkai 10 20457 Hamburg Fon: +49-40-367987 Fax: +49-40-365681 Email:info@hahn-rechtsanwaelte.de http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
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