
DJ DGAP-HV: VK Mühlen Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.03.2011 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
[noisin970665 DGAP-HV: VK Mühlen Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung VK Mühlen Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.03.2011 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 31.01.2011 / 15:22 =-------------------------------------------------------------------- VK Mühlen Aktiengesellschaft Hamburg Wertpapier-Kenn-Nummern: 762900, 245777 ISIN: DE0007629008, DE0002457777 E I N L A D U N G an die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am Montag, 14. März 2011, um 11.00 Uhr im Grand Elysée Hotel Hamburg, Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2009 bis zum 30. September 2010, und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. (4), 315 Abs. (4) HGB Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen am Sitz der VK Mühlen Aktiengesellschaft in 21107 Hamburg, Haulander Hauptdeich 2, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich Abschriften der Vorlagen erteilt. Ferner werden die Vorlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. Die genannten Unterlagen sowie der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2009 / 2010 werden zusammen mit dieser Tagesordnung auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.vkmuehlen.de) veröffentlicht. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt und damit festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt hat. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder Christoph Kempkes und Rigobert Schneider Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Herren Christoph Kempkes und Rigobert Schneider Entlastung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2009 bis zum 30. September 2010 zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandsmitglieds Rolf Brack Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem bis zum 26. Februar 2010 amtierenden Mitglied des Vorstands Herrn Rolf Brack keine Entlastung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2009 bis zum 30. September 2010 zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2009 bis zum 30. September 2010 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2011 Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und deren Konzern für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2011 zu wählen. Der Prüfungsausschuss hat vor Abgabe seiner Empfehlung an den Aufsichtsrat die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren Unabhängigkeit sowie darüber, in welchem Umfang im Geschäftsjahr 2009 / 2010 andere Leistungen für das Unternehmen erbracht wurden bzw. für das Geschäftsjahr 2010 / 2011 vertraglich vereinbart sind, eingeholt. 6. Beschlussfassung über die Genehmigung der Einbeziehung der Mitglieder des Aufsichtsrats in die von der Gesellschaft abgeschlossene Haftpflichtversicherung für Organmitglieder (D&O-Versicherung) Die Vergütungen des Aufsichtsrats werden gemäß § 15 der Satzung der VK Mühlen Aktiengesellschaft von der Hauptversammlung beschlossen. Die letzte Festlegung der Vergütungen erfolgte in der Hauptversammlung am 28. Juni 2002. Danach erhält jedes Aufsichtsratsmitglied neben dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche Vergütung von EUR 4.000,00 und eine variable Vergütung von EUR 400,00 für jedes halbe Prozent Dividende auf Aktien, das über 4 % hinaus ausgeschüttet wird. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Eineinhalbfache der genannten Beträge. Für die Ausschusstätigkeit erhält jedes Ausschussmitglied eine feste jährliche Vergütung von EUR 2.000,00. Obwohl angesichts der im Laufe der letzten Jahre erfolgten deutlichen Steigerung der Verantwortung und des Tätigkeitsumfangs der Aufsichtsratsmitglieder eine angemessene Erhöhung der Vergütungen durchaus in Betracht kommt, soll hiervon angesichts der Lage der Gesellschaft abgesehen werden. Die Aufsichtsratsmitglieder sind in die von der Gesellschaft abgeschlossene Haftpflichtversicherung für Organmitglieder (D&O-Versicherung) einbezogen. Vorstand und Aufsichtsrat möchten der Hauptversammlung die Einbeziehung der Aufsichtsratsmitglieder in die von der Gesellschaft abgeschlossene D&O-Versicherung zur Genehmigung vorlegen und schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: 'Die Einbeziehung der Mitglieder des Aufsichtsrats in die von der Gesellschaft abgeschlossene Haftpflichtversicherung für Organmitglieder (D&O-Versicherung) wird genehmigt.' Wahlen zum Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkte 7 bis 14) Die Amtszeit der amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der VK Mühlen Aktiengesellschaft läuft mit der Beendigung der Hauptversammlung am 14. März 2011 aus. Demgemäß ist die Neuwahl der Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung am 14. März 2011 erforderlich. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs. (1), 101 Abs. (1) AktG (Aktiengesetz), §§ 1, 4 DrittelbG (Drittelbeteiligungsgesetz) und § 8 der Satzung der Gesellschaft aus acht von der Hauptversammlung zu wählenden Vertretern der Anteilseigner und vier Arbeitnehmervertretern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die der Hauptversammlung zu den Tageordnungspunkten 7 bis 14 unterbreiteten Wahlvorschläge beruhen auf den Empfehlungen des vom Aufsichtsrat der Gesellschaft gebildeten Nominierungsausschusses. Entsprechend einer Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchgeführt werden. 7. Wahl von Herrn Dr. Hans-Jörg Gebhard zum Mitglied des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Hans-Jörg Gebhard, wohnhaft in Eppingen, Dipl.-Ing. agr., Vorsitzender des Verbands Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V., Würzburg, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 30. September 2015 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Angaben zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: CropEnergies AG, Mannheim SÜDZUCKER Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt, Mannheim SZVG Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Ochsenfurt Vereinigte Hagelversicherung VVaG, Gießen Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: AGRANA Beteiligungs-AG, Wien, Österreich AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, Wien, Österreich Freiberger Holding GmbH, Berlin Raffinerie Tirlemontoise S.A., Brüssel, Belgien Saint Louis Sucre S.A., Paris, Frankreich Z&S Zucker und Stärke Holding AG, Wien, Österreich 8. Wahl von Frau Mag. Veronika Haslinger zum Mitglied des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Mag. Veronika Haslinger, wohnhaft in Wien, Österreich, Prokuristin und Abteilungsleiterin(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
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Beteiligungsmanagement der RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN reg. Gen. m.b.H., Wien, Österreich, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 30. September 2015 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Angaben zu Tagesordnungspunkt 8 gemäß § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: KURIER Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien, Österreich NÖM AG, Baden, Österreich NÖM International AG, Baden, Österreich 9. Wahl von Herrn Klaus Josef Lutz zum Mitglied des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Klaus Josef Lutz, wohnhaft in München, Vorsitzender des Vorstands der BayWa Aktiengesellschaft, München, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 30. September 2015 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Angaben zu Tagesordnungspunkt 9 gemäß § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Eramon AG, Gersthofen Graphit Kropfmühl AG, Hauzenberg MAN Nutzfahrzeuge AG, München RENERCO Renewable Energy Concepts AG, München Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: RWA Raiffeisen Ware Austria AG, Wien, Österreich 'UNSER LAGERHAUS' WARENHANDELSGESELLSCHAFT m.b.H., Klagenfurt, Österreich 10. Wahl von Herrn Dr. Kurt J. Miesenböck zum Mitglied des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Kurt J. Miesenböck, wohnhaft in Wien, Österreich, Geschäftsleiter der RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN reg. Gen. m.b.H., Wien, Österreich, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 30. September 2015 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Angaben zu Tagesordnungspunkt 10 gemäß § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: SZVG Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Ochsenfurt Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: cafe+co International Holding GmbH, Wien, Österreich Niederösterreichische Versicherung AG, St. Pölten, Österreich NÖ Kulturwirtschaft GmbH, St. Pölten, Österreich LLI EUROMILLS GmbH, Wien, Österreich RAIFFEISEN IMMOBILIEN VERMITTLUNG GES.M.B.H., Wien, Österreich Raiffeisen Informatik GmbH, Wien, Österreich 11. Wahl von Herrn Per Olof Nyman zum Mitglied des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Per Olof Nyman, wohnhaft in Örebro, Schweden, Executive Vice President und Chief Financial Officer (CFO) der Lantmännen ek för, Stockholm, Schweden, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 30. September 2015 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Angaben zu Tagesordnungspunkt 11 gemäß § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Arips AB, Stockholm, Schweden Doofmas & Co. Aktiebolag, Malmö, Schweden Lantmännen Fastigheter AB, Stockholm, Schweden Lantmännen Finans AB, Stockholm, Schweden Lantmännen Finance Ireland, Dublin, Ireland Lantmännen Holding Germany GmbH, Monheim Lantmännen SW Seed AB, Svalöv, Schweden LRF Konsult Aktiebolag, Stockholm, Schweden Viking Malt Aktiebolag, Halmstad, Schweden Viking Malt Oy, Lahti, Finland 12. Wahl von Herrn Georg Olbrich zum Mitglied des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Georg Olbrich, wohnhaft in Sarstedt, Kaufmann, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 30. September 2015 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Angaben zu Tagesordnungspunkt 12 gemäß § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Keine 13. Wahl von Herrn Mag. Christian Teufl zum Mitglied des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Mag. Christian Teufl, wohnhaft in Wien, Österreich, Vorstandsmitglied der LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG, Wien, Österreich, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 30. September 2015 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Angaben zu Tagesordnungspunkt 13 gemäß § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: AGRANA Beteiligungs-AG, Wien, Österreich AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, Wien, Österreich EPAMEDIA-EUROPÄISCHE PLAKAT- UND AUSSENMEDIEN GmbH, Wien, Österreich Österreichische Rundfunksender GmbH, Wien, Österreich Raiffeisenbank Bank International AG, Wien, Österreich RZB Privat Equity Holding AG, Wien, Österreich Z & S Zucker und Stärke Holding AG, Wien, Österreich 14. Wahl von Herrn Jim Trudslev zum Mitglied des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Jim Trudslev, wohnhaft in Vejle, Dänemark, Managing Director der Lantmännen Cerealia A/S, Vejle, Dänemark, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 30. September 2015 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Angaben zu Tagesordnungspunkt 14 gemäß § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: JSC Rigas Dzirnavnieks, Riga, Lettland Lantmännen AXA, Ukraine Bekanntgabe gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex sollen Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz den Aktionären bekannt gegeben werden. Der Aufsichtsrat geht in seiner derzeitigen Zusammensetzung davon aus, dass von den zu den Tagesordnungspunkten 7 bis 14 zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten nach den Wahlen zum Aufsichtsrat Herr Klaus Josef Lutz aus der Mitte des Aufsichtsrats zur Wahl als Aufsichtsratsvorsitzender vorgeschlagen würde. - Ende der Tagesordnung - Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Berechtigung ist durch eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
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auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Montag, 21. Februar 2011, 0.00 Uhr ('Nachweisstichtag'), zu beziehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die Anmeldung zur Hauptversammlung müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also spätestens Montag, 7. März 2011, 24.00 Uhr, unter folgender Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt) zugehen: VK Mühlen Aktiengesellschaft, c/o Deutsche WertpapierService Bank AG, Abteilung WASHV, Wildunger Straße 14, 60487 Frankfurt, Telefax-Nummer: 069 / 5099-1110, E-Mail-Adresse: hv-eintrittskarten@dwpbank.de Der Nachweisstichtag ist das maßgebliche Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag nachgewiesen haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußert haben. Aktionäre, die Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können mit diesen Aktien nicht im eigenen Namen an der Hauptversammlung teilnehmen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Nach dem fristgerechten Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären die Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird der Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten - z. B. ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl - ausüben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachterteilung kommen Erklärungen sowohl gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Für Vollmachten, die nicht an Kreditinstitute, diesen gemäß § 135 Abs. (10) AktG in Verbindung mit § 125 Abs. (5) AktG gleichgestellte Institute und Unternehmen sowie an Aktionärsvereinigungen oder andere gemäß § 135 Abs. (8) AktG gleichgestellte Personen erteilt werden, gilt: Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, für die Erteilung der Vollmacht das Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte zu verwenden. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung erbracht oder der Gesellschaft zuvor übermittelt werden. Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten oder des Widerrufs der Vollmacht können der Gesellschaft an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt) übermittelt werden: VK Mühlen Aktiengesellschaft, Zentralbereich Finanzen, Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg, Telefax-Nummer: 040 / 75109-750, E-Mail-Adresse: zf@vkmuehlen.de Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, diesen gemäß § 135 Abs. (10) AktG in Verbindung mit § 125 Abs. (5) AktG gleichgestellten Instituten und Unternehmen sowie von Aktionärsvereinigungen oder anderen gemäß § 135 Abs. (8) AktG gleichgestellten Personen sowie für den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung oder des Widerrufs gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Wir empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit den Genannten abzustimmen. Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle einer Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich sind. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Personen zurückweisen. Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind nur zur Stimmrechtsausübung befugt, wenn ausdrückliche Weisungen vorliegen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Die Erteilung einer Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und ihr Widerruf sowie die Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, deren Widerruf oder die Änderung dieser Weisungen bedürfen der Textform. Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und zur Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu den Punkten der Tagesordnung. Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen unter Verwendung des zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung von ihrer Depotbank übermittelten Vollmachts- und Weisungsformulars sowie unter Beifügung der Eintrittskarte oder Nennung der Eintrittskartennummer bis spätestens Freitag, 11. März 2011, 24.00 Uhr, an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt) zu übermitteln: VK Mühlen Aktiengesellschaft, Zentralbereich Finanzen, Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg, Telefax-Nummer: 040 / 75109-750, E-Mail-Adresse: zf@vkmuehlen.de Aus organisatorischen Gründen kann die Gesellschaft nicht garantieren, dass nach dem 11. März 2011 unter der vorgenannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehende Vollmachten, Widerrufe von Vollmachten, Weisungen oder Änderungen von Weisungen noch berücksichtigt werden können. Es besteht aber die Möglichkeit, die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, den Widerruf einer den Stimmrechtsvertretern erteilten Vollmacht, die Erteilung von Weisungen und Änderungen von Weisungen am Tag der Hauptversammlung bis kurz vor Beginn der Abstimmung an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung vorzunehmen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Formulare für die Erteilung von Vollmachten sowie für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und zur Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.vkmuehlen.de) abrufbar. Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Formulare besteht nicht. Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. (2), 126 Abs. (1), 127, 131 Abs. (1) AktG Rechte der Aktionäre gemäß § 122 Abs. (2) AktG, eine Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. (2) AktG schriftlich verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekanntgemacht werden; das Verlangen ist an den Vorstand der VK Mühlen Aktiengesellschaft zu richten. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs und(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
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der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen), also spätestens Freitag, 11. Februar 2011, 24.00 Uhr, zugehen. Die Antragsteller haben zudem nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten (§§ 122 Abs. (1) Satz 3, Abs. (2) Satz 1, 142 Abs. (2) Satz 2 AktG). Dem Eigentum steht ein Anspruch auf Übereignung gegen ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein gemäß § 53 Abs. (1) Satz 1 oder § 53b Abs. (1) Satz 1 oder Abs. (7) des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges Unternehmen gleich (§ 70 Satz 1 AktG). Die Eigentumszeit eines Rechtsvorgängers wird dem Aktionär zugerechnet, wenn er die Aktie unentgeltlich, von seinem Treuhänder, als Gesamtrechtsnachfolger, bei Auseinandersetzung einer Gemeinschaft oder bei einer Bestandsübertragung nach § 14 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder § 14 des Gesetzes über Bausparkassen erworben hat (§ 70 Satz 2 AktG). Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden - unverzüglich im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem über die Internetseite der Gesellschaft (www.vkmuehlen.de) zugänglich gemacht. Rechte der Aktionäre zur Ankündigung von Anträgen und Wahlvorschlägen gemäß § 126 Abs. (1) und § 127 AktG Nach § 126 Abs. (1) AktG sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. (1) bis (3) AktG genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die in der Einberufung hierfür mitgeteilte Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Ein Gegenantrag und dessen Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn die Voraussetzungen des § 126 Abs. (2) AktG vorliegen. Nach § 127 AktG gilt für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern § 126 AktG sinngemäß. Der Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht einen Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Vorgeschlagenen enthält. Ein Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn ihm keine Angaben zu den Mitgliedschaften der Vorgeschlagenen in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten beigefügt sind. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt) zu richten: VK Mühlen Aktiengesellschaft, Zentralbereich Finanzen, Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg, Telefax-Nummer: 040 / 75109-750, E-Mail-Adresse: zf@vkmuehlen.de Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Anträge und Wahlvorschläge, d. h. solche, die der Gesellschaft bis Sonntag, 27. Februar 2011, 24.00 Uhr, zugehen, werden nebst einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Internetseite der Gesellschaft (www.vkmuehlen.de) unverzüglich zugänglich gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort gestellt bzw. unterbreitet werden. Jeder Aktionär hat das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf. Auskunftsrecht des Aktionärs in der Hauptversammlung gemäß § 131 Abs. (1) AktG Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht des Vorstands eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. (1), (2) des Handelsgesetzbuchs) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den in § 131 Abs. (3) AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Die Verweigerung der Auskunft kann unter anderem gemäß § 131 Abs. (3) Nr. 1 AktG darauf gestützt werden, dass die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 1.715.092 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmen beträgt somit 1.715.092. Nach Kenntnis der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine Aktie vom Stimmrecht ausgeschlossen. Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft Informationen gemäß § 124 a AktG sind über die Internetseite der Gesellschaft (www.vkmuehlen.de) zugänglich. An gleicher Stelle werden die Abstimmungsergebnisse nach der Hauptversammlung bekannt gegeben. Hamburg, im Januar 2011 VK Mühlen Aktiengesellschaft - Der Vorstand - VK Mühlen Aktiengesellschaft Haulander Hauptdeich 2 21107 Hamburg Telefon: 040 / 75109-50 Telefax: 040 / 75109-750 =-------------------------------------------------------------------- 31.01.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de =-------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: VK Mühlen Aktiengesellschaft Haulander Hauptdeich 2 21107 Hamburg Deutschland E-Mail: zf@vkmuehlen.de Internet: http://www.vkmuehlen.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service =-------------------------------------------------------------------- 110545 31.01.2011(END) Dow Jones Newswires
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