Die Länder wollen den deutschen Sportwettenmarkt für private Anbieter öffnen und so große Teile dieses Milliarden-Geschäftes aus der Illegalität herausholen. Noch wird aber darum gerungen, wie weit eine Liberalisierung gehen soll.
Eine endgültige Entscheidung wird bis Anfang April angestrebt, teilten die Regierungschefs von Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, Kurt Beck (SPD) und Wolfgang Böhmer (CDU), am Donnerstag nach einem Treffen der Ministerpräsidenten in Berlin mit. Beide betonten, die Lotterie solle weiter in staatlicher Hand bleiben, der Sportwettenmarkt aber für private Anbieter geöffnet werden.
Einigkeit bestehe inzwischen darin, den Sportwettenmarkt mit einem Konzessionsmodell zu regulieren, sagte Böhmer. Zur Ausgestaltung solle ein entsprechender Vorschlag erarbeitet werden. Beck zufolge ist noch offen, ob regionale Lizenzen oder bundesweite Lizenzen vergeben werden und ob mehrere Anbieter zugelassen werden. Auch gehe es noch darum, wie die Schutzmechanismen aussehen sollen.
Nach Becks Worten geht es bei Sportwetten um einen "erheblichen Milliardenbetrag - eher fünf Milliarden plus x als minus x". Rund 90 Prozent spielten sich im illegalen Bereich ab. "Das kann man nicht so stehen lassen." Beck betonte zugleich: "Wir sind uns einig: Das Lotteriemonopol soll erhalten bleiben. "
Eine Einigung zur Neuordnung des staatlichen Glückspielmonopols - einschließlich möglicher strengerer Auflagen für Spielautomaten - wird bis zu einer Sonderkonferenz am 6. April angestrebt. Er sei zuversichtlich, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag planmäßig zum Jahr 2012 in Kraft treten könne, sagte Böhmer. Es gehe um eine in sich logische Lösung für den Wettmarkt.
Eine Verständigung schon jetzt war wegen der drei Landtagswahlen im März nicht erwartet worden. Unter den Ländern gab es bisher erhebliche Differenzen. Die SPD-geführten Länder waren zuletzt gegen eine Öffnung. Andere Länder wie Schleswig-Holstein setzen sich für eine weitgehende Liberalisierung des Wettmarktes ein. Eine gemeinsame Linie ist aber nötig, um das staatliche Lotteriemonopol zu retten.
Der aktuelle Glücksspiel-Staatsvertrag läuft Ende des Jahres aus. Der Vertrag muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs neu gefasst werden. Demnach ist ein staatliches Monopol nur zulässig, wenn es die Suchtgefahr bei allen Spielarten konsequent bekämpft.
Diskutiert wird zudem über eine schärfere Kontrolle von gewerblichen Spielhallen und Automatenspielen. Die fallen nicht unter den Glücksspielstaatsvertrag der Länder, sondern unterliegen der bundesweiten Gewerbeordnung, für die der Bund zuständig ist.
Die Länder streben massive Auflagen für das gewerbliche Automatenspiel an. Unter anderem sollen der maximale Gewinn und Verlust deutlich gesenkt werden. Auch sollen Spiele nach dem Willen der Länder länger dauern. Die Länder hoffen, dass der Bund seine Zuständigkeit für Automaten und Pferdewetten an sie abgibt./sl/DP/tw
AXC0202 2011-03-10/15:15