
DJ DGAP-HV: MEDION AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2011 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: MEDION AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung MEDION AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2011 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 08.04.2011 / 15:07 =-------------------------------------------------------------------- MEDION AG Essen ISIN DE0006605009 Wertpapier-Kenn-Nummer 660500 Einladung zur Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, 18. Mai 2011, 14:00 Uhr in 45131 Essen, Congress Center Essen (Congress Center West, Saal Europa), Norbertstraße ein. I. Tagesordnung der Hauptversammlung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2010, des Lageberichts (nach § 315 Abs. 3 HGB zusammengefasster Konzernlagebericht und Lagebericht) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 und der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 289a, 315 Abs. 4 HGB sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) der Hauptversammlung, neben seinen erläuternden Berichten zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 289a, 315 Abs. 4 HGB, die nachfolgend genannten Vorlagen zugänglich: - den festgestellten Jahresabschluss der MEDION AG zum 31. Dezember 2010, - den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2010, - den zusammengefassten Konzernlagebericht und Lagebericht, - den Bericht des Aufsichtsrats sowie - den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Diese Unterlagen werden über die Internetadresse http://www.medion.com/hauptversammlung den Aktionären zugänglich gemacht und liegen während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 10. März 2011 gebilligt und damit den Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Deshalb ist eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 AktG nicht erforderlich. Jahresabschluss, zusammengefasster Konzernlagebericht und Lagebericht, Konzernabschluss und Bericht des Aufsichtsrats sind, ebenso wie die erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 289a, 315 Abs. 4 HGB der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf. 2. Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 der MEDION AG in Höhe von 21.326.857,27 EUR wie folgt zu verwenden: Zahlung einer Dividende von 0,23 EUR je Stückaktie (auf 44.681.430 Stückaktien) 10.276.728,90 EUR Einstellung in Gewinnrücklagen 11.050.128,37 EUR Bilanzgewinn 21.326.857,27 EUR Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die MEDION AG 3.736.970 eigene Aktien, welche nicht dividendenberechtigt sind. Dies ist in obigem Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt. Sollte sich der Bestand an eigenen Aktien der MEDION AG zum Tag der Hauptversammlung ändern, so wird der Hauptversammlung ein angepasster Gewinnverwendungsvorschlag bei gleichbleibendem Dividendenbetrag je dividendenberechtigter Stückaktie zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Verrechnung eines evtl. Differenzbetrages wird über die Position 'Einstellung in Gewinnrücklagen' vorgenommen. 3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen. 4. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 5. Änderung von § 8 Abs. 6 der Satzung (Aufsichtsrat) Die in § 8 Abs. 6 der Satzung geregelte Altersgrenze für die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats soll entfallen, da eine solche Altersgrenze in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats enthalten ist. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 8 Abs. 6 der Satzung entfällt. 6. Neuwahlen zum Aufsichtsrat Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Mai 2011 endet gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats. Nach § 96 AktG und dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern zusammen, die alle von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen im Wege der Einzelwahl für die in § 8 Abs. 2 der Satzung bestimmte Amtszeit in den Aufsichtsrat zu wählen: a) Dr. Rudolf Stützle, Essen, Rechtsanwalt Ehemaliger Managing Director der Deutsche Bank AG, Global Banking, Frankfurt am Main Herr Dr. Stützle nimmt keine weiteren Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten wahr. Bei folgenden in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen übt Herr Dr. Stützle vergleichbare Mandate aus: * Carl Spaeter GmbH, Duisburg (stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats) b) Dr. Hans-Georg Vater, Essen, Kaufmann Ehemaliges Mitglied des Vorstands der HOCHTIEF AG, Essen Herr Dr. Vater ist bei folgenden inländischen Gesellschaften in den gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten vertreten: * Klöckner & Co SE, Duisburg (Mitglied des Aufsichtsrats) Darüber hinaus übt Herr Dr. Vater vergleichbare Mandate in folgenden in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus: * Athens International Airport S.A., Spata, Griechenland (Mitglied des Board of Directors) * HAPIMAG AG, Baar, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats) - bis 20. April 2011 * OWA Odenwald Faserplattenwerk GmbH, Amorbach (Mitglied des Beirats) * Dematic Holding S.à.r.l., Luxemburg, Luxemburg (Mitglied des Board of Directors) * Universitätsklinikum Essen, Essen (Mitglied des Aufsichtsrats) c) Helmut Julius, Bottrop-Kirchhellen, Kaufmann Ehemaliges Mitglied des Vorstands der Ferrostaal AG, Essen Herr Helmut Julius ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Die Wahl erfolgt jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, dass Herr Dr. Rudolf Stützle für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat im Nachgang zur Hauptversammlung von den Mitgliedern des Aufsichtsrats zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt wird (Ziffer 5.4.3 Satz 3 Deutscher Corporate Governance Kodex). 7. Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals (genehmigtes Kapital), mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und entsprechende Änderung von § 3 Abs. 7 der Satzung Die Hauptversammlung vom 12. Mai 2006 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 10. Mai 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein genehmigtes Kapital in Höhe von bis zu 24.000.000,00 EUR auszugeben (genehmigtes Kapital I), und eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen. Diese Ermächtigung ist am 10. Mai 2011 abgelaufen. Die bislang in § 3 Abs. 7 der Satzung enthaltene Regelung ist durch Zeitablauf hinfällig geworden. Sie soll nun durch eine neue Regelung ersetzt werden, die bis zum 17. Mai 2016 befristet ist. Es soll die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals in Höhe von 24.000.000,00 EUR beschlossen werden, damit der Vorstand weiterhin über Planungssicherheit verfügt und auch künftig die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft den finanziellen Erfordernissen schnell und flexibel anpassen kann. Bei(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 08, 2011 09:07 ET (13:07 GMT)
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