
DJ DGAP-HV: GFT Technologies Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2011 in Stuttgart, GFT Corporate Center mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: GFT Technologies Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung GFT Technologies Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2011 in Stuttgart, GFT Corporate Center mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 19.04.2011 / 15:12 =-------------------------------------------------------------------- GFT Technologies Aktiengesellschaft Stuttgart - ISIN DE0005800601 - - WKN 580060 - Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der GFT Technologies Aktiengesellschaft, die am 31. Mai 2011 um 10:00 Uhr im Corporate Center der GFT Technologies AG, Filderhauptstraße 142, 70599 Stuttgart-Plieningen stattfindet. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2010, des Lageberichts für die GFT Technologies AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2010 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das am 31.12.2010 abgelaufene Geschäftsjahr 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von 6.521.591,99 EUR wie folgt zu verwenden: Ausschüttung von 0,15 EUR Dividende je 3.948.891,90 dividendenberechtigter Stückaktie: EUR Gewinnvortrag auf neue Rechnung: 2.572.700,09 EUR Bilanzgewinn: 6.521.591,99 EUR Die Dividendensumme beruht auf den am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand nach Kenntnis der Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr 2010 dividendenberechtigten Stückaktien. Sollte sich die Zahl dieser dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von 0,15 EUR je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2010 dividendenberechtigte Stückaktie vorsieht. Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen. 5. Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2011 Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Niederlassung Stuttgart, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 bestellt. b) Die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Niederlassung Stuttgart, wird zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2011 bestellt. 6. Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Dr. Simon Kischkel hat sein Amt mit Wirkung zum 31. Dezember 2010 niedergelegt. Auf Antrag der Gesellschaft hat das Amtsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 14. Januar 2011 Herrn Dr. Paul Lerbinger als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Diese Bestellung wurde entsprechend der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 31. Mai 2011 befristet beantragt und soll nun für die verbleibende Amtszeit des Aufsichtsrats erfolgen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Herr Franz Niedermaier hat sein Amt mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung 2011 niedergelegt. Der Aufsichtsrat schlägt daher der Hauptversammlung vor, die folgenden Personen bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, als Aufsichtsratsmitglied zu wählen: a) Herr Dr. Paul Lerbinger, Vorstandsvorsitzender der HSH Nordbank AG, mit Wohnort in München; Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - MainFirst Bank AG (Mitglied des Aufsichtsrats) b) Herr Dr. Ing. Andreas Bereczky, Produktionsdirektor ZDF, mit Wohnort in Eschweiler; Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - alfabet AG, Berlin (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) - Software AG, Darmstadt (Vorsitzender des Aufsichtsrats) Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat wird als Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitzenden im Fall seiner Wahl Herrn Dr. Paul Lerbinger vorschlagen. 7. Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss sowie entsprechende Satzungsänderung Das bestehende, in § 4 Abs. 5 der Satzung geregelte Genehmigte Kapital der Gesellschaft läuft am 22.05.2011 aus. Um den Finanzierungsspielraum der Gesellschaft langfristig zu sichern, soll ein neues Genehmigtes Kapital beschlossen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: a) Die Ermächtigung gemäß § 4 Absatz 5 der Satzung, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 22.05.2011 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital), wird aufgehoben. b) Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.05.2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt Euro 10.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, - um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen; - bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen; - bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 v. H. des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung; - bei einer Kapitalerhöhung zur Ausgabe von Belegschaftsaktien, wenn der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 v. H. des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 19, 2011 09:12 ET (13:12 GMT)
© 2011 Dow Jones News