
Die Finanzaufsicht Bafin schaut laut einem Pressebericht den Kandidaten für Verwaltungs- und Aufsichtsratsposten in der Kreditwirtschaft stärker auf die Finger. Im vergangenen Jahr prüfte die Aufsicht 4.000 vorgeschlagene Kandidaten für die Aufsichtsgremien von Sparkassen, Genossenschaftsbanken und privaten Banken. Ein halbes Prozent, rund 20 Anwärter, fielen nach Informationen des "Handelsblatts" (Dienstagausgabe) aus Finanzkreisen durch und durften ihren Job nicht antreten.
"Auf den ersten Blick mögen 20 Ablehnungen wenig erscheinen, wenn man vor allem an den enormen Verwaltungsaufwand denkt, der mit einer individuellen Qualitätsaufsicht verbunden ist", sagte der Aufsichtsexperte Marcus Geschwandtner von der gleichnamigen Bonner Kanzlei der Zeitung. Andererseits dürfe man den erzieherischen Effekt der Regelung nicht übersehen. Gerade Sparkassen und Genossenschaftsbanken hätten zahlreiche Fortbildungen für ihre Aufsichtsratsmitglieder organisiert
Die von der Bafin abgelehnten Kandidaten wurden laut Zeitungsangaben entweder als unzuverlässig angesehen oder verfügten über zu wenig Sachkunde. Als unzuverlässig gilt jemand, der beispielsweise Vermögensstraftaten beging oder gegen gesetzliche Ordnungsvorschriften verstieß. Nicht allen Anwärtern wurde zudem zugetraut, die Geschäftsrisiken der Unternehmen beurteilen zu können, die sie beaufsichtigen sollen.
Seit Sommer 2009 hat die Bafin die Aufgabe, Kandidaten für die Kontrollfunktionen von Kreditinstituten genauer unter die Lupe zu nehmen. Grundlage dafür ist das "Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht". Dahinter steht der Gedanke, dass fähige Kontrolleure auch einen Beitrag leisten können, um künftige Finanzmarktkrisen zu verhindern, indem sie den Vorstand wirksam kontrollieren./wiz
AXC0262 2011-04-19/20:38