DGAP-HV: KRONES Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
KRONES Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 15.06.2011 in Neutraubling mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
05.05.2011 / 15:20
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KRONES Aktiengesellschaft
Neutraubling
Wertpapier-Kenn-Nummer: 633 500
ISIN: DE0006335003
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zur
31. ordentlichen Hauptversammlung ein,
die am Mittwoch, den 15. Juni 2011, 14.00 Uhr,
in der Stadthalle Neutraubling,
Regensburger Straße 9,
stattfindet (Einlass ab 13.00 Uhr).
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses, mit den Lageberichten der
KRONES Aktiengesellschaft und des Konzerns für das
Geschäftsjahr 2010, des Berichts des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2010 sowie des erläuternden Berichts zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der
KRONES Aktiengesellschaft (Böhmerwaldstr. 5, 93073
Neutraubling) und im Internet unter www.krones.com über den
Link »Investor Relations« »Hauptversammlung« eingesehen werden
und liegen auch während der Hauptversammlung selbst zur
Einsicht der Aktionäre aus. Die Unterlagen werden den
Aktionären auf Anforderung auch zugesandt.
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im
Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen
und nicht möglich, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den
Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss
damit festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die unter
diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz
generell lediglich die Information der Aktionäre durch die
Möglichkeit zur Einsichtnahme, aber keine Beschlussfassung
durch die Hauptversammlung vor.
2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2010 in Höhe von EUR 16.612.612,26 wie folgt
zu verwenden:
EUR
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,40 je 12.067.060,40
dividendenberechtigter Stückaktie
Vortrag auf neue Rechnung 4.545.551,86
Bilanzgewinn 16.612.612,26
Dieser Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die von
der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen
Aktien gem. § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu
erteilen.
5. Aufsichtsratswahlen
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 8 Abs. 1
der Satzung der Gesellschaft, §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG
und §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG zusammen.
Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung werden die Mitglieder des
Aufsichtsrats für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt,
gewählt. Dabei wird das bei Beginn der Amtszeit laufende
Geschäftsjahr nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist
statthaft.
Danach endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Ernst
Baumann, Norman Kronseder und Dr. Jochen Klein mit Ablauf der
Hauptversammlung, zu der hiermit eingeladen wird. Auch die
Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Philipp Graf von und zu
Lerchenfeld, der am 17.06.2009 für den vorzeitig aus dem
Aufsichtsrat ausgeschiedenen Herrn Dr. Lorenz Raith gemäß § 8
Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft bis zum Ablauf von dessen
Amtszeit, also zum Ablauf der Hauptversammlung, zu der hiermit
eingeladen wird, gewählt wurde, endet dementsprechend. Ferner
wird der Aufsichtsrat Prof. Dr. Erich Kohnhäuser sein Mandat
vorzeitig aus Altersgründen mit Wirkung zum Ablauf der
Hauptversammlung 2011 beenden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
* Herrn Ernst Baumann, Diplom-Ingenieur, Münsing,
* Herrn Norman Kronseder, Land- und Forstwirt,
Steinach,
* Herrn Dr. Jochen Klein, Geschäftsführer der
I-Invest GmbH, Darmstadt, sowie
* Philipp Graf von und zu Lerchenfeld, Mitglied des
Bayerischen Landtags, Köfering,
jeweils für eine höchstzulässige Amtszeit als
Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre in den Aufsichtsrat
wieder zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt außerdem vor,
* Frau Petra Schadeberg-Herrmann, geschäftsführende
Gesellschafterin der Krombacher Finance GmbH, Schawei GmbH,
Diversum Holding GmbH & Co. KG, Kreuztal-Krombach,
neu in den Aufsichtsrat zu wählen. Frau Schadeberg-Herrmann,
die für den ausscheidenden Herrn Prof. Dr. Kohnhäuser in den
Aufsichtsrat gewählt werden soll, ist gemäß § 8 Abs. 4 der
Satzung der Gesellschaft nur für die Zeit bis zum Ablauf der
Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds zu wählen,
d. h. bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
beschließt.
Herr Ernst Baumann ist nicht Mitglied in einem anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren in-
oder ausländischen Kontrollgremium.
Herr Norman Kronseder ist Mitglied in folgendem gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsrat bzw. vergleichbarem inländischen
Kontrollgremium:
* Mitglied des Aufsichtsrats der Bayerische
Futtersaatbau GmbH, Ismaning.
Herr Dr. Jochen Klein ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren inländischen
Kontrollgremien:
* Vorsitzender des Beirats der Döhler GmbH,
Darmstadt,
* Mitglied des Beirats der Hoyer GmbH, Hamburg.
Graf von und zu Lerchenfeld ist nicht Mitglied in einem
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium.
Frau Petra Schadeberg-Herrmann ist Mitglied in folgendem
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat bzw. vergleichbaren
inländischen Kontrollgremium:
* Mitglied des Verwaltungsrates der HSBC Trinkaus &
Burkhardt AG, Düsseldorf.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden
zu lassen.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance
Codex wird auf folgendes hingewiesen: Herr Baumann soll als
Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
Gemäß § 100 Abs. 5 AktG muss bei kapitalmarktorientierten
Gesellschaften i. S. d. § 264d HGB mindestens ein unabhängiges
Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf den Gebieten
Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen (»unabhängiger
Finanzexperte«).
Nach der Überzeugung des Aufsichtsrats erfüllt das Mitglied
des Aufsichtsrats der Gesellschaft Philipp Graf von und zu
Lerchenfeld (Anteilseignervertreter), der in der
Hauptversammlung, zu der hiermit eingeladen wird, zur
Wiederwahl steht, die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG;
er verfügt über die vom Gesetzgeber geforderte Unabhängigkeit
und über den erforderlichen Sachverstand sowohl in der
Rechnungslegung als auch in der Abschlussprüfung. Im
Einzelnen:
(a) Unabhängigkeit
Graf von und zu Lerchenfeld erhält neben seiner
Aufsichtsratsvergütung keinerlei Vergütung von der
Gesellschaft. Er hält keine Anteile an der Gesellschaft oder
an anderen Konzerngesellschaften des KRONES Konzerns und
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