
DJ DGAP-HV: ESSANELLE HAIR GROUP AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2011 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: ESSANELLE HAIR GROUP AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung ESSANELLE HAIR GROUP AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2011 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 06.05.2011 / 15:16 =-------------------------------------------------------------------- ESSANELLE HAIR GROUP AG Düsseldorf Wertpapier-Kenn-Nummer: 661031 ISIN DE0006610314 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2011 DER ESSANELLE HAIR GROUP AG MIT SITZ IN DÜSSELDORF AM 17. JUNI 2011 IN DÜSSELDORF Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 17. Juni 2011, um 10.00 Uhr in das Lindner Congress Hotel, Emanuel-Leutze-Straße 17, 40547 Düsseldorf, ein. TAGESORDNUNG (1) Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses der ESSANELLE HAIR GROUP AG, des gebilligten Konzernabschlusses der ESSANELLE HAIR GROUP AG, des für den Jahresabschluss der ESSANELLE HAIR GROUP AG und für den Konzernabschluss zusammengefassten Lageberichts der ESSANELLE HAIR GROUP AG sowie Vorlage der nachstehend genannten Unterlagen. Der Vorstand legt der Hauptversammlung die folgenden Unterlagen vor: a. Vom Aufsichtsrat gebilligter und damit festgestellter Jahresabschluss der Essanelle Hair Group AG zum 31. Dezember 2010; b. Vom Aufsichtsrat gebilligter Konzernabschluss des Essanelle Hair Group Konzerns zum 31. Dezember 2010; c. Zusammengefasster Lagebericht für die Essanelle Hair Group AG und den Essanelle Hair Group Konzern; d. Bericht des Aufsichtsrats; e. Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das am 31. Dezember 2010 abgelaufene Geschäftsjahr; sowie f. Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB). Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über diesen Tagesordnungspunkt ist nicht erforderlich und gesetzlich nicht vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt. Das Aktiengesetz sieht vor, dass der Vorstand der Hauptversammlung den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten Aktiengesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 Nr. 1 bis 9 und Abs. 5 sowie § 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB zugänglich zu machen hat. Die Hauptversammlung nimmt den festgestellten Jahresabschluss, den gebilligten Konzernabschluss und den Lagebericht entgegen. Sämtliche vorstehend genannten Unterlagen dieses Tagesordnungspunktes (1) werden in der Hauptversammlung näher erläutert und werden auch dort zugänglich sein. Sie sind vor der Hauptversammlung insbesondere im Internet unter www.essanelle-hair-group.com auf den Seiten Investor Relations / Hauptversammlung verfügbar und stehen dort zum Herunterladen bereit. Sie werden den Aktionären auch auf Anfrage von der Gesellschaft kostenfrei zugesandt. (2) Beschlussfassung über die Gewinnverwendung Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von EUR 2.900.532,14 wie folgt zu verwenden: zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50 je EUR 2.261.420,50 dividendenberechtigter Stückaktie Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 639.111,64 Bilanzgewinn 2010 EUR 2.900.532,14 Für das Geschäftsjahr 2010 sind 4.522.841 Stückaktien dividendenberechtigt. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft gehaltenen 72.203 eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz (AktG) nicht dividendenberechtigt sind. Falls die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eine abweichende Zahl eigener Aktien hält, wird der Hauptversammlung ein entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns unterbreitet, in dem die Gesamtbeträge der Dividendenausschüttung und des Gewinnvortrags auf den aktuellen Bestand eigener Aktien angepasst sind. (3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen. (4) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen. (5) Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 Der Aufsichtsrat schlägt gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Prüfer für den Jahresabschluss und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen, sowie durch diese Gesellschaft die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2011 vornehmen zu lassen, wenn eine solche Durchsicht erfolgen sollte. (6) Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtsperiode sämtlicher derzeit bestellter Aufsichtsratsmitglieder als Vertreter der Anteilseigner endet mit Beendigung dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses vor, die folgenden Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn deren Amtszeit beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit der neuen Aufsichtsräte beginnt, nicht mitgerechnet wird: 1. Fritz Kuhn, Seeheim, selbständiger Unternehmensberater 2. Olaf Rogowski, München, Geschäftsführer (Findos Investor GmbH, München) 3. Werner Schneider, Köln, Unternehmensberater (EXSEL Personal-Service, Köln) 4. Hiltrud Seggewiß, Düsseldorf, Geschäftsführerin (Bastian's GmbH, Düsseldorf) 5. Jürgen Tröndle, Kelsterbach, Friseurunternehmer (Tröndle GmbH, Kelsterbach) 6. Andreas Tscherner, Ahlum, Leiter Konzernrechnungslegung und Controlling (Cosmo Frisörgrosshandel GmbH, Wolfsburg) Frau Hiltrud Seggewiß verfügt aufgrund ihres beruflichen Hintergrundes über den erforderlichen Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlußprüfung, die sie im Falle ihrer Wahl als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrates im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG qualifizieren. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Wahlen zum Aufsichtsrat in Einzelabstimmung entscheiden zu lassen. Zu den vorgenannten Personen teilen wir gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG mit, dass derzeit bei keiner Person eine anderweitige Mitgliedschaft in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat besteht, jedoch bei nachstehend genannten Personen in den jeweils angegebenen Gesellschaften eine Mitgliedschaft in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen besteht: 1. Fritz Kuhn, Ondal Friseurtechnik GmbH, Eiterfeld (Beirat) 2. Olaf Rogowski, Ondal Holding GmbH, Hünfeld (Beirat) Dem Votum des Aufsichtsrats folgend beabsichtigt Herr Fritz Kuhn, für den Fall seiner Wahl in den neuen Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der ESSANELLE HAIR GROUP AG auf EUR 4.595.044 und ist in ebenso viele nennwertlose Stückaktien mit jeweils einem Stimmrecht aufgeteilt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 06, 2011 09:16 ET (13:16 GMT)
Hauptversammlung 72.203 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu. TEILNAHMEBEDINGUNGEN Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis Freitag, den 10. Juni 2011 sowohl in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Anmeldestelle ESSANELLE HAIR GROUP AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Telefax: +49 (0)89 210 27 298 E-Mail: anmeldung@haubrok-ce.de angemeldet als auch in gleicher Weise und innerhalb gleicher Frist bei derselben Stelle ihren Anteilsbesitz und damit ihre Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Der Nachweis wird von der jeweiligen Depotbank ausgestellt und muss sich auf den Beginn des 27. Mai 2011 beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Anmeldestelle stellt Eintrittskarten aus, die zum Besuch der Hauptversammlung und zur dortigen Ausübung der Aktionärsrechte berechtigen. MÖGLICHKEIT DER STIMMABGABE DURCH EINEN BEVOLLMÄCHTIGTEN Wir weisen darauf hin, dass die Aktionäre die Möglichkeit haben, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, insbesondere auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben zu lassen. Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, ein diesen gleichgestelltes Institut oder Unternehmen im Sinne der §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person im Sinne des § 135 Abs. 8 AktG erteilt werden, bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Entsprechendes gilt für den Widerruf einer solchen Vollmacht. Jeder Aktionär erhält zusammen mit seiner Eintrittskarte unaufgefordert ein Vollmachtsformular übersandt. Vollmachtsformulare sind auch unter www.essanelle-hair-group.com auf den Seiten Investor Relations / Hauptversammlung abrufbar. Die Bevollmächtigung ist der Gesellschaft in Textform nachzuweisen. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft an die Adresse ESSANELLE HAIR GROUP AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Telefax: +49 (0)89 210 27 298 oder im Wege der elektronischen Kommunikation an die Adresse vollmacht@haubrok-ce.de übermittelt werden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere (jedoch nicht alle) dieser Personen zurückweisen. Für die Form einer Vollmacht, die einem Kreditinstitut, einer Vereinigung von Aktionären oder einem anderen Bevollmächtigten erteilt wird, der unter die Bestimmung des § 135 AktG fällt, gilt das Textformerfordernis nicht; es gelten die in § 135 AktG getroffenen gesetzlichen Regelungen. Es genügt, wenn die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; die Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. In diesen Fällen sollte eine Abstimmung über die Form der Vollmacht mit dem Bevollmächtigten erfolgen. Die Vollmacht darf in diesen Fällen nur an einen bestimmten Bevollmächtigten erteilt werden. Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Vollmachten und Weisungen sind hierzu in Textform zu erteilen; es gelten die oben genannten Regelungen für Vollmachten, die Bevollmächtigten erteilt werden, die nicht unter die Bestimmungen des § 135 AktG fallen. Auch diejenigen Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die bei der Anmeldestelle zu beantragen ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte der von der Depotbank zu erstellende besondere Nachweis des Anteilsbesitzes frühzeitig beantragt und der oben genannten Anmeldestelle unter Bezugnahme auf die Eintrittskartenbestellung übermittelt werden. Üblicherweise werden die Aktionäre hierbei von ihren jeweiligen Depotbanken unterstützt. Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung stehen den Aktionären unter der Internetadresse www.essanelle-hair-group.com auf den Seiten Investor Relations / Hauptversammlung zum Herunterladen zur Verfügung oder können montags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0)89 210 27 222 angefordert werden. Die Vollmachten und Weisungen für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind bis spätestens Donnerstag, den 16. Juni 2011 - bei den angegebenen Stimmrechtsvertretern eingehend - zurückzusenden. Bitte beachten Sie, dass eine fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes auch dann erforderlich sind, wenn Sie sich bei der Stimmabgabe vertreten lassen. ANTRÄGE, WAHLVORSCHLÄGE, AUSKUNFTSVERLANGEN Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neu vorgeschlagenen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er bzw. sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (also mindestens seit dem 17. März 2011, 0.00 Uhr (MEZ)) Inhaber der genannten Mindestzahl an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten (vgl. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG i.V.m. § 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 AktG). Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens dreißig Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Dies bedeutet, dass ein Ergänzungsverlangen der Gesellschaft spätestens am Dienstag, den 17. Mai 2011 (24.00 Uhr MESZ) zuzugehen hat. Ergänzungsverlangen sind zu richten an ESSANELLE HAIR GROUP AG, Vorstand Himmelgeister Straße 103-105 40225 Düsseldorf Telefax: +49 (0)211 17 48 291. Anderweitig adressierte Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Wir werden fristgerecht eingehende, zugänglich zu machende Ergänzungsverlangen von Aktionären unverzüglich auf der Internetseite www.essanelle-hair-group.com auf den Seiten Investor Relations / Hauptversammlung zugänglich sowie auf die gleiche Weise wie die Einberufung der Hauptversammlung bekannt machen. Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG Aktionäre haben das Recht, Gegenanträge zu den Vorschlägen von Aufsichtsrat und / oder Vorstand zu den jeweiligen Punkten der Tagesordnung zu stellen und / oder Wahlvorschläge für die Wahlen der Aufsichtsratsmitglieder und/oder des Abschlussprüfers vorzubringen. Gegenanträge der Aktionäre zu Vorschlägen von Aufsichtsrat und / oder Vorstand zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge für die Wahlen der Aufsichtsratsmitglieder und / oder des Abschlussprüfers können gerichtet werden an ESSANELLE HAIR GROUP AG, Vorstand Himmelgeister Straße 103-105 40225 Düsseldorf Telefax: +49 (0)211 17 48 291. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Gegenanträge sind zu begründen. Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. Gegenanträge mit Begründung und Wahlvorschläge müssen der Gesellschaft mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind. Dies heißt, dass der Zugang bei der Gesellschaft spätestens am Donnerstag, den 2. Juni 2011, 24.00 Uhr (MESZ) erfolgen muss. Wir werden fristgemäß eingehende, zugänglich zu machende Anträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.essanelle-hair-group.com auf den Seiten Investor Relations / Hauptversammlung zugänglich machen. Unter den Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 und 3 AktG sowie § 127 Satz 3 AktG braucht eine Zugänglichmachung der Gegenanträge nebst ihrer Begründung und der Wahlvorschläge nicht bzw. nur in zusammengefasster Form zu erfolgen. Die Einzelheiten dieser Voraussetzungen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.essanelle-hair-group.com auf den Seiten Investor Relations / Hauptversammlung zugänglich. Gegenanträge und Wahlvorschläge werden jedoch nur dann in der(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 06, 2011 09:16 ET (13:16 GMT)
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