
MEDIA BROADCAST, Europas größter Full-Service-Provider der Rundfunk- und Medienbranche, beginnt mit dem Aufbau des Digitalradio-Sendernetzes in Deutschland.
Das innovative Sendernetz ermöglicht erstmals den bundesweiten Empfang digitaler Radioinhalte und leistet mit attraktiven Mehrwertdiensten einen entscheidenden Beitrag zur Zukunftssicherung des Hörfunks im digitalen Zeitalter. Der Start des neuen Digitalradio-Angebotes ist zum 1. August 2011 geplant.
Die erste Ausbaustufe umfasst 27 Senderstandorte im gesamten Bundesgebiet und sorgt dafür, dass zum Start bereits 38 Millionen Hörer per Indoorempfang sowie rund 50 Prozent der Bundesautobahnen per Mobilempfang mit Digitalradio versorgt werden. Erstmalig ist es damit möglich, sowohl Inhalte privater und öffentlich-rechtlicher Rundfunkanbieter als auch innovative Daten- und Telemediendienste über ein digitales Sendernetz bundesweit auszustrahlen. Zehn private Hörfunkprogramme, Media Broadcast sowie die öffentlich-rechtlichen Programm Deutschlandfunk, Deutschlandradio und D-Radio Wissen erhielten von der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in Deutschland die entsprechende medienrechtliche Zuweisung.
BridgehouseLaw hat Media Broadcast bei der Konzeption und Ausarbeitung der Verträge mit den verschiedenen Rundfunkanbietern zum Aufbau und Betrieb des digitalen Sendernetzes beraten und das Unternehmen in den Vertragsverhandlungen juristisch federführend begleitet. Die Beratung erfolgte durch Klaus M. Brisch, LL.M. (USA), Managing Partner bei BridgehouseLaw und Fachanwalt für Informationstechnologierecht sowie Dr. Philip Laue, LL.M. (Stockholm). Ihre vielfältige Kompetenz und Erfahrung im Rahmen zahlreicher Projekte für Mandanten aus dem telekommunikationsrechtlichen und technologischen Umfeld, waren von großer Bedeutung für den Erfolg des Projekts. Dabei kam es entscheidend darauf an, die TK- IT- und rundfunkrechtlichen Aspekte des Projekts mit den Rundunk- und Diensteanbietern zu bündeln und auf eine einheitliche vertragliche Grundlage zu stellen. "Die Möglichkeit, durch das Digital Radiosendernetz sowohl klassischen Rundfunk als auch innovative Mehrwertdienste über ein bundesweites terrestrisches Sendernetz zu erbringen, ist ein Paradebeispiel für die zunehmende Konvergenz der Medien. Ergebnis ist nicht nur aus technischer Sicht eine echte Innvotation. Auch aus rechtlicher Sicht wurden durch die im Zusammenhang mit dem Projekt aufgeworfenen IT- und medienrechtlichen Fragestellungen juristisches Neuland betreten", so Klaus M. Brisch.
Vor diesem Hintergrund war es von besonderer Bedeutung, dass es BridgehouseLaw aufgrund der mehrjährigen Zusammenarbeit mit Media Broadcast möglich war, die historischen Hintergründe und die teilweise schon bestehenden Vertragsverhältnisse zwischen Media Broadcast und verschiedenen Radioprogrammveranstaltern zielführend in die Verhandlungen einfließen zu lassen.
Der jetzt erfolgte Startschuss für das neue Digitalradio ist das Ergebnis einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen den öffentlich-rechtlichen und privaten Radioveranstaltern welche die Unterstützung durch die Automobil- und Endgeräteindustrie findet. Der außerordentlich hohe Rückhalt in der Politik und die jüngst erfolgte Freigabe der Digitalradio-Mittel durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) haben den Prozess sehr unterstützt. Der Mehrwert des neuen Digitalradios besteht in seiner ausgezeichneten Audioqualität, den hervorragenden Empfangseigenschaften sowie einem attraktiven Programm- und Diensteangebot. Ein rascher und nachhaltiger Erfolg des neuen Digitalradios ist daher nunmehr in Reichweite und wird von allen Beteiligten mit hohem Engagement angestrebt.
Contacts:
wordstadt GmbH
Dagmar Metzger
+49(0)89-3577579-0