
Angesichts der weltweiten Lieferketten in
der Industrie stellt der weltgrößte Rückversicherer Munich Re
Versicherungen gegen die sogenannte indirekte Betriebsunterbrechung zahlen dann, wenn ein Sachschaden bei einem Zulieferer zum Produktionsstillstand in dem versicherten Unternehmen führt. Steht etwa eine Anlage eines Festplattenherstellers unter Wasser, kann dies bei einem Computerhersteller Probleme hervorrufen. Für den Rückversicherer besteht die Gefahr, von sehr hohen Forderungen aus indirekten Schäden nach Naturkatastrophen überrascht zu werden - weil er keinen Überblick hat, welche der von ihm direkt oder indirekt abgesicherten Firmen von Lieferanten etwa aus Thailand abhängen.
Industriekunden zeigen sich irritiert. "Wir können den in der Fristsetzung liegenden Vorwurf nicht nachvollziehen", sagte Philipp Andreae, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Versicherungs-Schutzverbands (DVS) der Zeitung. Der DVS ist die Interessenvertretung der Industrie in Versicherungsfragen. Die Kunden wollten kooperieren, aber der Informationshunger der Assekuranz müsse ein vertretbares Maß haben. Es gebe Fragen, bei denen man nicht erkennen könne, warum sie bei der Bewertung des Risikos einen wirklichen Nutzen haben, sagte Andreae.
Bereits im September hatte die Munich Re mit Blick auf das Japan-Erdbeben Einblick in die Lieferantenbücher der Industrie gefordert. Jetzt setzt der weltgrößte Rückversicherer erstmals eine Frist und droht mit Rückzug der Deckung. "Wir haben nach unseren Äußerungen im September eher wenig Widerhall gefunden", sagte Jeworrek. Die geforderten Aufstellungen seien auch im Interesse der Industrieunternehmen selbst. "Sie sind ihren Aktionären und ihren Kunden gegenüber verpflichtet, lieferfähig zu sein", sagte der Versicherungsmanager. /stw
ISIN DE0008430026
AXC0257 2011-11-24/22:08