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veröffentlichten Entscheid der Schweizerischen Wettbewerbskommission
(Weko). Nikon AG handelte weder in der Vergangenheit noch heute
entgegen dem schweizerischen Wettbewerbsrecht. Als weltweit tätige
Firma hält sich Nikon an die Regeln und Wettbewerbsgesetze in den
einzelnen Ländern und Märkten. Die im Entscheid der Weko
ausgesprochene Sanktion ist haltlos. Sie beruht auf nicht belegten
Vermutungen und einer fragwürdigen rechtlichen Beurteilung. Nikon AG
wird den Entscheid der Weko nicht akzeptieren und zieht diesen weiter
an das Bundesverwaltungsgericht.
Nikon AG ist über den Entscheid der schweizerischen
Wettbewerbskommission (Weko), sowie die ungenügende nun fast zwei
Jahre dauernde Untersuchung befremdet. Bereits die Eröffnung der
Untersuchung im Frühling 2010 war fragwürdig. Der nun vorliegende
Entscheid beruht auf einem falschen Sachverhalt, und ist rechtlich
haltlos. Nikon AG, mit Sitz in Egg/Zürich, ist davon überzeugt, dass
der vorliegende Entscheid der Weko vor dem Bundesverwaltungsgericht
keinen Bestand haben und von diesem korrigiert werden wird.
Keine Behinderung von Parallel-Importen in die Schweiz
Das Unternehmen Nikon behindert keine Parallel-Importe in die
Schweiz und hat dies auch in der Vergangenheit nicht getan. Nikon
stellt sich seit je her dem Wettbewerb, dies nicht nur in der
Schweiz, sondern in allen Märkten weltweit. Nikon-Kameras werden
international verkauft und sind überall zu vergleichbaren
Konditionen erhältlich.
Wettbewerb im Schweizer Kamera-Markt spielt
Schon eine grobe Analyse des gesamten Kamera-Marktes - und somit
nicht nur eines einzelnen Herstellers - in der Schweiz hätte der
Weko von Beginn weg klar aufgezeigt, dass der Wettbewerb im Bereich
von Fotokameras in der Schweiz intensiv ist und keinen Raum für
überhöhte Preise lässt. Trotzdem wurde eine Untersuchung gegen Nikon
AG eröffnet, obwohl es weder in der Vergangenheit noch aktuell
Anhaltspunkte gibt und gab, dass in der Schweiz relevante
Preisunterschiede von Nikon Produkten gegenüber dem umliegenden
Ausland bestanden hätten.
Ferner kann Nikon AG nicht nachvollziehen, dass eine einzige,
persönlich motivierte Anzeige eines ausländischen Händlers die Weko
dazu bewogen hat, eine Untersuchung in der Schweiz einzig gegen Nikon
durchzuführen. Das Vorgehen der Weko führt zu einer
Wettbewerbsverzerrung zwischen den Kameraherstellern und schadet
letztlich dem Konsumenten.
Weko behindert Weihnachtsgeschäft von Nikon
Nikon AG kritisiert indes nicht nur den heute veröffentlichten
Entscheid der Weko, sondern ist auch zutiefst befremdet über den
Zeitpunkt der heute erfolgten Kommunikation. Mit der Bekanntgabe
der Sanktion mitten im Weihnachtsgeschäft behindert die Weko die
für Kamera-Hersteller bedeutendste Verkaufsphase und greift somit
indirekt in den Wettbewerb ein. Der Zeitpunkt der Entscheidung lässt
die nötige Sensibilität der Behörde vermissen und schafft damit eine
zusätzliche Verzerrung des Wettbewerbes in der umsatzstärksten Phase
des Jahres.
BAKBASEL-Studie widerlegt Weko-Vorwürfe
Eine von Nikon AG in Auftrag gegebene oekonomische Studie zum
Schweizer Kameramarkt widerlegt ganz eindeutig die in der
Untersuchung vorgebrachten Vorwürfe. Die Studie des renommierten
Schweizer Forschungsinstituts BAKBASEL (www.bakbasel.ch ) kommt
zum Schluss, dass der Markt für Fotokameras in der Schweiz spielt und
keine Wettbewerbsbeschränkungen zu erkennen sind, weder generell noch
in Bezug auf Nikon Kameras.
Preisanpassungen aufgrund des schwachen Euro
Die Analyse der Preise von Nikon-Kameras im In- und Ausland für
den Untersuchungszeitraum ergibt klar, dass sich Nikon stets fair
verhalten und den Wettbewerb nie behindert hat. Dies zeigen auch
aktuelle Preisvergleiche von Nikon Kameras mit dem umliegenden
Ausland. Nicht zuletzt wird Nikon von den Schweizer Marktteilnehmern
attestiert, bei der Diskussion um Währungsunterschiede vorbildlich
gehandelt zu haben und diese an die Schweizer Konsumenten
weitergegeben zu haben.
Eine Zusammenfassung der BAKBASEL-Studie ist als Download auf
der Homepage von Nikon AG / www.nikon.ch bereit gestellt.
Originaltext: Nikon AG
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/pm/100019263
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