
DJ DGAP-HV: CyBio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.04.2012 in Jena mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: CyBio AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung CyBio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.04.2012 in Jena mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 19.03.2012 / 15:49 =-------------------------------------------------------------------- CyBio AG Jena Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ISIN-Nummer DE0005412308 Wertpapier-Kenn-Nummer 541 230 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, 27. April 2012, um 10.00 Uhr (MESZ) in den Räumen der Analytik Jena AG, Technologiecenter, 4. Obergeschoss, Konrad-Zuse-Straße 1, 07745 Jena, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein und geben ihnen hierfür die nachstehende Tagesordnung bekannt: Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernjahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2011, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats Die genannten Unterlagen können im Internet unter http://www.cybio-ag.com/de im Bereich Investoren/Hauptversammlung eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der Hauptversammlung am 27. April 2012 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der Hauptversammlung durch den Vorstand und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist kein Beschluss zu fassen. Der Jahresabschluss wurde vom Aufsichtsrat gemäß § 172 AktG gebilligt und damit festgestellt. Auch der Konzernjahresabschluss wurde vom Aufsichtsrat gebilligt. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses für das Geschäftsjahr 2010/2011 vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust per 30. September 2011 in Höhe von 9.783.014,74 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011 vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/2012 vom 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011/2012 zu bestellen. 6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Beantragung des Widerrufs der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen: a) Der Vorstand wird ermächtigt, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 Börsengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen ('Delisting'). b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten des Delistings und seiner Durchführung festzusetzen und alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Börsenhandel mit Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt vollständig zu beenden. Im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) unterbreitet die Mehrheitsaktionärin Analytik Jena AG, Konrad-Zuse-Straße 1, 07745 Jena, mit Sitz in Jena (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 200027) den übrigen Aktionären der Gesellschaft ein Angebot zum Erwerb ihrer Aktien ('Delisting-Abfindungsangebot'). Der Wortlaut des Delisting-Abfindungsangebots ist dieser Hauptversammlungseinladung als Anlage beigefügt. Das Delisting-Abfindungsangebot liegt zudem von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Göschwitzer Straße 40, 07745 Jena, zur Einsicht aus. Das Delisting-Abfindungsangebot ist auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.cybio-ag.com/de abrufbar. Während der Hauptversammlung am 27. April 2012 liegt das Delisting-Abfindungsangebot zur Einsicht für die Aktionäre aus. Das Delisting-Abfindungsangebot steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass * die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. April 2012 den Vorstand ermächtigt, den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der CyBio AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) zu stellen, * die Frankfurter Wertpapierbörse aufgrund dieses Antrags die Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) widerruft und * der Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 46 Abs. 5 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse veröffentlicht wird. Zu den Gründen für das Delisting sowie zur Höhe des Delisting-Abfindungsangebots nimmt der Vorstand in seinem freiwilligen Bericht zu Tagesordnungspunkt 6 Stellung, der nachstehend in dieser Hauptversammlungseinladung abgedruckt ist. Freiwilliger Bericht des Vorstands zum Tagesordnungspunkt 6 über die Ermächtigung des Vorstands zur Beantragung des Widerrufs der Börsenzulassung der Gesellschaft Ermächtigung des Vorstands Die Aktien der Gesellschaft ('CyBio-Aktien') sind zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard; ISIN DE0005412308, WKN 541230, Börsenkürzel CQJ) zugelassen und sind zudem an den Börsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart in den Freiverkehr einbezogen. Durch den unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Beschluss soll der Vorstand ermächtigt werden, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 Börsengesetz i.V.m. § 46 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen ('Delisting'), weitere Einzelheiten des Delistings und seiner Durchführung festzusetzen und alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Börsenhandel mit Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt vollständig zu beenden. Begründung für die Ermächtigung Der Vorstand befürwortet - nach eingehender Erörterung und in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der Gesellschaft sowie der Mehrheitsaktionärin Analytik Jena AG - den Widerruf der bestehenden Zulassung der Aktien durch die Frankfurter Wertpapierbörse, um den Börsenhandel mit Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt vollständig zu beenden. Das durchschnittliche Handelsvolumen in den Aktien der Gesellschaft in den vergangenen 12 Monaten vor Bekanntgabe der Absicht des Delistings im Wege der Ad-hoc-Mitteilung am 11. Januar 2012 war gering. Das Handelsvolumen in CyBio-Aktien an allen deutschen Börsen lag (ausweislich des Stock Report der Deutsche Börse AG vom Februar 2012) jeweils für den gesamten Monat Januar 2012 bei 0,73 % (der Gesamtzahl aller CyBio-Aktien), im Dezember 2011 bei 0,15 %, im November 2011 bei 0,12 %, im Oktober 2011 bei 0,17 %, im September 2011 bei 0,46 %, im August 2011 bei 0,45 %, im Juli 2011 bei 0,29 %, im Juni 2011 bei 0,26 %, im Mai 2011 bei 0,35 %, im April 2011 bei 0,11 %, im März 2011 bei 0,97 % und im Februar 2011 bei 2,13 %. Das entspricht einem
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durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen von 0,02 % der Gesamtzahl der Aktien (gerechnet auf 254 Handelstage zwischen 1. Februar 2011 bis 31. Januar 2012). Eine geringe Liquidität im Handel mit Aktien birgt die Gefahr von - durch den tatsächlichen Geschäftsverlauf nicht begründeten - Kursschwankungen selbst bei nur kleineren Kauf- oder Verkaufsaufträgen sowie von Kursmanipulationen, die der Wahrnehmung der Gesellschaft in der Öffentlichkeit schaden könnten. Die Börsenzulassung ist zur Deckung des Eigenkapitalbedarfs der Gesellschaft nicht mehr erforderlich. Die mit der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt verbundenen Pflichten und der dadurch verursachte Zeit- und Kostenaufwand für die Gesellschaft stehen nicht mehr in einem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zur Größe der Gesellschaft und zu dem Nutzen der Börsenzulassung für die Gesellschaft. Der Aufwand ergibt sich aus Notierungskosten sowie aus den erheblichen Kosten der mit der Börsenzulassung verbundenen Folgepflichten. Durch die Börsenzulassung unterliegt die Gesellschaft unter anderem zahlreichen Berichts- und Mitteilungspflichten, vor allem nach kapitalmarktrechtlichen Vorschriften. Delisting-Abfindungsangebot Im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) unterbreitet die Mehrheitsaktionärin Analytik Jena AG mit Sitz in Jena (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 200027), den übrigen Aktionären der Gesellschaft ein Angebot zum Erwerb ihrer Aktien an der Gesellschaft ('Delisting-Abfindungsangebot'). Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt derzeit EUR 7.200.000,00 und ist eingeteilt in 7.200.000 nennwertlose Stückaktien. Die Analytik Jena AG hält derzeit 5.355.785 Stückaktien, entsprechend ca. 74,39 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft. Das Delisting-Abfindungsangebot bezieht sich auf sämtliche übrigen 1.844.215 Stückaktien mit einem rechnerischen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00 je Aktie. Der Wortlaut des Delisting-Abfindungsangebots ist der Hauptversammlungseinladung als Anlage beigefügt. Das Delisting-Abfindungsangebot liegt zudem von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Göschwitzer Straße 40, 07745 Jena, zur Einsicht aus. Das Delisting-Abfindungsangebot ist auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.cybio-ag.com/de abrufbar. Während der Hauptversammlung am 27. April 2012 liegt das Delisting-Abfindungsangebot zur Einsicht für die Aktionäre aus. Mehrheitsaktionärin Die Analytik Jena AG ist eine im Jahre 1990 gegründete Gesellschaft, deren Unternehmensgegenstand die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von analytischen und bioanalytischen Instrumenten einschließlich Reagenzien und speziellen Verbrauchsmaterialien, Labor-, Informations- und Management-Software sowie optisch-elektronischen Produkten ist. Die Aktien der Analytik Jena AG sind selbst an der Frankfurter Wertpapierbörse im regulierten Markt zum Handel zugelassen und werden unter ISIN DE0005213508/WKN 521350 gehandelt. An der Analytik Jena AG halten die bm-t 17,74 %, die Verder B.V. 15,52 %, der Vorstandsvorsitzende Herr Klaus Berka 13,32 %, das Vorstandsmitglied Herr Jens Adomat 11,04 % und die DWS Investment GmbH 3,37 % des Grundkapitals und der Stimmrechte. Bedingungen des Delisting-Abfindungsangebots Das Angebot steht unter den aufschiebenden Bedingungen ('Angebotsbedingungen'), dass * die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. April 2012 den Vorstand ermächtigt, den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) zu stellen, * die Frankfurter Wertpapierbörse aufgrund dieses Antrags die Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) widerruft und * der Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 46 Abs. 5 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse veröffentlicht wird. Treten diese Angebotsbedingungen nicht alle ein, wird das Delisting-Abfindungsangebot nicht wirksam und wird nicht durchgeführt. Angebotspreis Der Angebotspreis des Delisting-Abfindungsangebots beträgt EUR 1,50 je CyBio-Aktie. Vorstand und Aufsichtsrat halten die Höhe des angebotenen Abfindungsbetrages für angemessen. Nach der Macrotron-Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 25. November 2002 (Az.: II ZR 133/01) muss der Kaufpreis für die Aktionäre im Falle eines Delistings dem vollen Wert der Aktie entsprechen. Dieser Anforderung entspricht der Angebotspreis des Delisting-Abfindungsangebots. Zum Unternehmenswert der Gesellschaft liegt ein Bewertungsgutachten der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, ('Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft') zum Stichtag 27. April 2012 vor ('Bewertungsgutachten'). In dem Bewertungsgutachten wurde der Unternehmenswert der Gesellschaft unter Zugrundelegung der anerkannten Grundsätze und Bewertungsverfahren gemäß dem Bewertungsstandard des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, 'IDW S1 - Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen' ermittelt. Das Bewertungsgutachten der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegt von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Göschwitzer Straße 40, 07745 Jena, zur Einsichtnahme aus. Während der Hauptversammlung am 27. April 2012 wird das Bewertungsgutachten ebenfalls zur Einsicht ausgelegt. Das Bewertungsgutachten kommt zu einem Unternehmenswert der Gesellschaft zum Stichtag 27. April 2012 in Höhe von TEUR 10.705. Daraus ergibt sich ein anteiliger Unternehmenswert von EUR 1,49 je CyBio-Aktie. Der gewichtete 3-Monats-Durchschnittskurs der CyBio-Aktie gemäß § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung bis zum Tag der Bekanntgabe der Absicht des Delistings im Wege der Ad-hoc-Mitteilung am 11. Januar 2012 beläuft sich ausweislich der Auskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 19. Januar 2012 auf EUR 1,13. Die Analytik Jena AG hat sich entschieden, den Betrag von EUR 1,50 je CyBio-Aktie als Angebotspreis anzubieten. Mit diesem Angebotspreis rundet die Analytik Jena AG den im Rahmen der Unternehmensbewertung ermittelten anteiligen Unternehmenswert je CyBio-Aktie von EUR 1,49 auf. Gleichzeitig liegt dieser Angebotspreis deutlich über dem genannten Durchschnittskurs der CyBio-Aktie von EUR 1,13, der entsprechend § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung für den Zeitraum von drei Monaten bis zur Bekanntgabe der Absicht des Delistings im Wege der Ad-hoc-Mitteilung am 11. Januar 2012 ermittelt wurde. Verfahren des Delisting-Abfindungsangebots Zu näheren Einzelheiten, insbesondere zu den Voraussetzungen der Annahme des Delisting-Abfindungsangebots und zur Abwicklung von Kauf und Erwerb der Aktien wird auf das im Anhang zu der Hauptversammlungseinladung abgedruckte Delisting-Abfindungsangebot verwiesen. Verfahren des Delisting Zum weiteren Ablauf des Delisting-Verfahrens gibt der Vorstand folgende zusammenfassende Hinweise: Sollte die Hauptversammlung mit der erforderlichen Mehrheit beschließen, den Vorstand zu ermächtigen, den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen, wird der Vorstand bei Vorliegen der Voraussetzungen den entsprechenden Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 Börsengesetz i.V.m. § 46 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse stellen. Die Frankfurter Wertpapierbörse wird den Antrag prüfen und die Zulassung widerrufen, wenn der Schutz der Anleger einem Widerruf nicht entgegensteht. Nach § 46 Abs. 1 Nr. 2 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse steht der Schutz der Anleger einem Widerruf der Zulassung insbesondere dann nicht entgegen, wenn das betroffene Wertpapier nach dem Wirksamwerden zwar weder an einer anderen inländischen Börse noch an einem ausländischen organisierten Markt oder einem entsprechenden Markt in einem Drittstaat zugelassen ist und gehandelt wird, nach Bekanntgabe der Widerrufsentscheidung aber den Anlegern ausreichend Zeit verbleibt, die vom Widerruf betroffenen Wertpapiere im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu veräußern. Nach § 46 Abs. 2 Satz 3 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse wird der Widerruf in diesem Fall sechs Monate nach dessen Veröffentlichung wirksam. Die Zulassungsstelle kann diese Frist auf Antrag des Emittenten aber auch
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verkürzen, wenn dies dem Interesse der Anleger nicht zuwiderläuft. Der Widerruf wird nach § 46 Abs. 5 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse unverzüglich durch die Zulassungsstelle im Internet (www.deutsche-boerse.com) veröffentlicht. Mit dem Wirksamwerden des Widerrufs endet der Handel der CyBio-Aktie im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse. Die Aktien der Gesellschaft sind nicht zum Handel an einem regulierten Markt an einer anderen Börse zugelassen. Zwar sind die Aktien an den Börsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart zum Handel in den Freiverkehr einbezogen. Der Vorstand hat jedoch die Absicht, auch die Beendigung des Handels von Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr an den Börsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart zu bewirken, sobald der Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse wirksam wird. Informationen an Aktionäre Die Aktionäre werden über die jeweils einschlägigen Fristen im Zusammenhang mit der Durchführung des Delisting-Abfindungsangebots im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft (www.cybio-ag.com/de) sowie über ihre Depotbanken informiert. Sollte die Hauptversammlung der Ermächtigung des Vorstands zur Beantragung eines Widerrufs der Zulassung der Aktien der Gesellschaft nach Maßgabe des Beschlussvorschlages zustimmen, wird der Vorstand über den Stand dieser Angelegenheit auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung berichten. Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet unter www.cybio-ag.com/de im Bereich Investoren/Hauptversammlung eingesehen und heruntergeladen werden; dies gilt auch für ggf. zu veröffentlichende Gegenanträge oder Wahlvorschläge. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen liegen zudem vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Göschwitzer Str. 40, 07745 Jena) und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 7.200.000,00 und ist eingeteilt in 7.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Als Nachweis der Berechtigung genügt ein durch das depotführende Institut in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung zu beziehen ('Nachweisstichtag' oder 'Record Date'), also auf Karfreitag, den 6. April 2012, 0:00 Uhr (MESZ). Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft spätestens bis Freitag, den 20. April 2012, 24:00 Uhr (MESZ), bei der nachfolgend genannten Adresse zugehen: DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank c/o Deutsche WertpapierService Bank AG Abteilung WASHO Einsteinring 9 D-85609 Aschheim-Dornach Fax: +49 (0)69.5099 1110 E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts des angemeldeten Aktionärs keine Bedeutung. Die Aktien sind nach der Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt, so dass der Aktionär weiterhin frei über sie verfügen kann. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Aktionäre, die erst nach dem Nachweisstichtag Aktien erworben haben, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der oben angeführten Stelle werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung. Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben zu lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. In allen Fällen einer Bevollmächtigung bedarf es ebenfalls der ordnungsgemäßen Anmeldung und der Erbringung des Nachweises des Anteilsbesitzes etwa durch das depotführende Institut. Im Hinblick auf die Erteilung einer Vollmacht gilt nach dem Gesetz Folgendes: Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform oder sind durch elektronische Übermittlung auf dem nachfolgend angegebenen Weg nachzuweisen. Zur Übermittlung einer Vollmacht, eines Widerrufs oder des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft stehen folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zur Verfügung: CyBio AG c/o Art-of-Conference - Martina Zawadzki - Böblinger Str. 26 70178 Stuttgart Fax: +49 (0)711.4709 713 E-Mail: cybio@art-of-conference.de Am Tag der Hauptversammlung steht für die Übermittlung ab 9.00 Uhr auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung zur Verfügung. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Zudem steht ein Formular zur Vollmachtserteilung an Dritte unter http://www.cybio-ag.com/de im Bereich Investoren/Hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Ausnahmen können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen. Diesbezüglich bitten wir unsere Aktionäre, sich ggf. frühzeitig mit den oben genannten Instituten oder Vereinigungen abzustimmen. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft einen oder mehrere dieser Bevollmächtigten zurückweisen. Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Die CyBio AG möchte den Aktionären die Wahrnehmung ihrer Stimmrechte erleichtern. Daher bieten wir unseren Aktionären an, sich nach Maßgabe von erteilten Weisungen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung der Stimmrechte vertreten zu lassen. Die Gesellschaft benennt als Stimmrechtsvertreter Frau Martina Zawadzki sowie Frau Isabel Ternes. CyBio AG c/o Art-of-Conference - Martina Zawadzki/Isabel Ternes - Böblinger Str. 26 70178 Stuttgart Fax: +49 (0)711.4709 713 E-Mail: cybio@art-of-conference.de Auch im Falle der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung und der
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