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Dow Jones News
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DGAP-HV: CyBio AG: Bekanntmachung der Einberufung -3-

Finanznachrichten News

DJ DGAP-HV: CyBio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.04.2012 in Jena mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: CyBio AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
CyBio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
27.04.2012 in Jena mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
19.03.2012 / 15:49 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   CyBio AG 
 
   Jena 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ISIN-Nummer DE0005412308 
   Wertpapier-Kenn-Nummer 541 230 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
 
   am Freitag, 27. April 2012, 
   um 10.00 Uhr (MESZ) 
 
   in den Räumen der Analytik Jena AG, 
   Technologiecenter, 4. Obergeschoss, 
   Konrad-Zuse-Straße 1, 07745 Jena, 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein und geben ihnen 
   hierfür die nachstehende Tagesordnung bekannt: 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernjahresabschlusses für 
           das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 
           2011, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts und 
           des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
           289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Die genannten Unterlagen können im Internet unter 
           http://www.cybio-ag.com/de im Bereich 
           Investoren/Hauptversammlung eingesehen sowie heruntergeladen 
           werden und werden auch in der Hauptversammlung am 27. April 
           2012 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der Hauptversammlung durch 
           den Vorstand und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats 
           betrifft - durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. 
           Zu diesem Tagesordnungspunkt ist kein Beschluss zu fassen. Der 
           Jahresabschluss wurde vom Aufsichtsrat gemäß § 172 AktG 
           gebilligt und damit festgestellt. Auch der 
           Konzernjahresabschluss wurde vom Aufsichtsrat gebilligt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Jahresergebnisses für das Geschäftsjahr 2010/2011 vom 1. 
           Oktober 2010 bis 30. September 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust per 
           30. September 2011 in Höhe von 9.783.014,74 EUR auf neue 
           Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011 vom 
           1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 
           vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/2012 vom 1. 
           Oktober 2011 bis 30. September 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Abschlussprüfer 
           und zum Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das 
           Geschäftsjahr 2011/2012 zu bestellen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Ermächtigung des 
           Vorstands zur Beantragung des Widerrufs der Zulassung der 
           Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt an der 
           Frankfurter Wertpapierbörse 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
       a)    Der Vorstand wird ermächtigt, einen Antrag auf 
             Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum 
             Handel im regulierten Markt an der Frankfurter 
             Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 
             Börsengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der 
             Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen 
             ('Delisting'). 
 
 
       b)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats weitere Einzelheiten des Delistings und seiner 
             Durchführung festzusetzen und alle Maßnahmen zu ergreifen, 
             um den Börsenhandel mit Aktien der Gesellschaft im 
             regulierten Markt vollständig zu beenden. 
 
 
 
           Im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Widerruf der Zulassung 
           der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt 
           der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) 
           unterbreitet die Mehrheitsaktionärin Analytik Jena AG, 
           Konrad-Zuse-Straße 1, 07745 Jena, mit Sitz in Jena 
           (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter 
           HRB 200027) den übrigen Aktionären der Gesellschaft ein 
           Angebot zum Erwerb ihrer Aktien 
           ('Delisting-Abfindungsangebot'). Der Wortlaut des 
           Delisting-Abfindungsangebots ist dieser 
           Hauptversammlungseinladung als Anlage beigefügt. Das 
           Delisting-Abfindungsangebot liegt zudem von der Einberufung 
           der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 
           Gesellschaft, Göschwitzer Straße 40, 07745 Jena, zur Einsicht 
           aus. Das Delisting-Abfindungsangebot ist auch auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter www.cybio-ag.com/de 
           abrufbar. Während der Hauptversammlung am 27. April 2012 liegt 
           das Delisting-Abfindungsangebot zur Einsicht für die Aktionäre 
           aus. 
 
 
           Das Delisting-Abfindungsangebot steht unter der aufschiebenden 
           Bedingung, dass 
 
 
       *     die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft 
             am 27. April 2012 den Vorstand ermächtigt, den Antrag auf 
             Widerruf der Zulassung der Aktien der CyBio AG zum Handel im 
             regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General 
             Standard) zu stellen, 
 
 
       *     die Frankfurter Wertpapierbörse aufgrund dieses 
             Antrags die Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel 
             im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse 
             (General Standard) widerruft und 
 
 
       *     der Widerruf der Zulassung der Aktien der 
             Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter 
             Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 46 Abs. 5 der 
             Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse 
             veröffentlicht wird. 
 
 
 
           Zu den Gründen für das Delisting sowie zur Höhe des 
           Delisting-Abfindungsangebots nimmt der Vorstand in seinem 
           freiwilligen Bericht zu Tagesordnungspunkt 6 Stellung, der 
           nachstehend in dieser Hauptversammlungseinladung abgedruckt 
           ist. 
 
 
   Freiwilliger Bericht des Vorstands zum Tagesordnungspunkt 6 über die 
   Ermächtigung des Vorstands zur Beantragung des Widerrufs der 
   Börsenzulassung der Gesellschaft 
 
   Ermächtigung des Vorstands 
 
   Die Aktien der Gesellschaft ('CyBio-Aktien') sind zum Handel im 
   regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard; 
   ISIN DE0005412308, WKN 541230, Börsenkürzel CQJ) zugelassen und sind 
   zudem an den Börsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und 
   Stuttgart in den Freiverkehr einbezogen. 
 
   Durch den unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Beschluss soll 
   der Vorstand ermächtigt werden, einen Antrag auf Widerruf der 
   Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt 
   an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 39 Abs. 
   2 Satz 1 Börsengesetz i.V.m. § 46 der Börsenordnung für die 
   Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen ('Delisting'), weitere 
   Einzelheiten des Delistings und seiner Durchführung festzusetzen und 
   alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Börsenhandel mit Aktien der 
   Gesellschaft im regulierten Markt vollständig zu beenden. 
 
   Begründung für die Ermächtigung 
 
   Der Vorstand befürwortet - nach eingehender Erörterung und in enger 
   Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der Gesellschaft sowie der 
   Mehrheitsaktionärin Analytik Jena AG - den Widerruf der bestehenden 
   Zulassung der Aktien durch die Frankfurter Wertpapierbörse, um den 
   Börsenhandel mit Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt 
   vollständig zu beenden. 
 
   Das durchschnittliche Handelsvolumen in den Aktien der Gesellschaft in 
   den vergangenen 12 Monaten vor Bekanntgabe der Absicht des Delistings 
   im Wege der Ad-hoc-Mitteilung am 11. Januar 2012 war gering. Das 
   Handelsvolumen in CyBio-Aktien an allen deutschen Börsen lag 
   (ausweislich des Stock Report der Deutsche Börse AG vom Februar 2012) 
   jeweils für den gesamten Monat Januar 2012 bei 0,73 % (der Gesamtzahl 
   aller CyBio-Aktien), im Dezember 2011 bei 0,15 %, im November 2011 bei 
   0,12 %, im Oktober 2011 bei 0,17 %, im September 2011 bei 0,46 %, im 
   August 2011 bei 0,45 %, im Juli 2011 bei 0,29 %, im Juni 2011 bei 0,26 
   %, im Mai 2011 bei 0,35 %, im April 2011 bei 0,11 %, im März 2011 bei 
   0,97 % und im Februar 2011 bei 2,13 %. Das entspricht einem 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 19, 2012 10:50 ET (14:50 GMT)

DJ DGAP-HV: CyBio AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-

durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen von 0,02 % der Gesamtzahl 
   der Aktien (gerechnet auf 254 Handelstage zwischen 1. Februar 2011 bis 
   31. Januar 2012). Eine geringe Liquidität im Handel mit Aktien birgt 
   die Gefahr von - durch den tatsächlichen Geschäftsverlauf nicht 
   begründeten - Kursschwankungen selbst bei nur kleineren Kauf- oder 
   Verkaufsaufträgen sowie von Kursmanipulationen, die der Wahrnehmung 
   der Gesellschaft in der Öffentlichkeit schaden könnten. 
 
   Die Börsenzulassung ist zur Deckung des Eigenkapitalbedarfs der 
   Gesellschaft nicht mehr erforderlich. Die mit der Zulassung der Aktien 
   der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt verbundenen Pflichten 
   und der dadurch verursachte Zeit- und Kostenaufwand für die 
   Gesellschaft stehen nicht mehr in einem wirtschaftlich sinnvollen 
   Verhältnis zur Größe der Gesellschaft und zu dem Nutzen der 
   Börsenzulassung für die Gesellschaft. Der Aufwand ergibt sich aus 
   Notierungskosten sowie aus den erheblichen Kosten der mit der 
   Börsenzulassung verbundenen Folgepflichten. Durch die Börsenzulassung 
   unterliegt die Gesellschaft unter anderem zahlreichen Berichts- und 
   Mitteilungspflichten, vor allem nach kapitalmarktrechtlichen 
   Vorschriften. 
 
   Delisting-Abfindungsangebot 
 
   Im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Widerruf der Zulassung der 
   Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt an der 
   Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) unterbreitet die 
   Mehrheitsaktionärin Analytik Jena AG mit Sitz in Jena (eingetragen im 
   Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 200027), den übrigen 
   Aktionären der Gesellschaft ein Angebot zum Erwerb ihrer Aktien an der 
   Gesellschaft ('Delisting-Abfindungsangebot'). 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt derzeit EUR 7.200.000,00 und 
   ist eingeteilt in 7.200.000 nennwertlose Stückaktien. Die Analytik 
   Jena AG hält derzeit 5.355.785 Stückaktien, entsprechend ca. 74,39 % 
   des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft. Das 
   Delisting-Abfindungsangebot bezieht sich auf sämtliche übrigen 
   1.844.215 Stückaktien mit einem rechnerischen Betrag am Grundkapital 
   der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00 je Aktie. 
 
   Der Wortlaut des Delisting-Abfindungsangebots ist der 
   Hauptversammlungseinladung als Anlage beigefügt. Das 
   Delisting-Abfindungsangebot liegt zudem von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
   Göschwitzer Straße 40, 07745 Jena, zur Einsicht aus. Das 
   Delisting-Abfindungsangebot ist auch auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter www.cybio-ag.com/de abrufbar. Während der 
   Hauptversammlung am 27. April 2012 liegt das 
   Delisting-Abfindungsangebot zur Einsicht für die Aktionäre aus. 
 
   Mehrheitsaktionärin 
 
   Die Analytik Jena AG ist eine im Jahre 1990 gegründete Gesellschaft, 
   deren Unternehmensgegenstand die Entwicklung, Produktion und der 
   Vertrieb von analytischen und bioanalytischen Instrumenten 
   einschließlich Reagenzien und speziellen Verbrauchsmaterialien, 
   Labor-, Informations- und Management-Software sowie 
   optisch-elektronischen Produkten ist. 
 
   Die Aktien der Analytik Jena AG sind selbst an der Frankfurter 
   Wertpapierbörse im regulierten Markt zum Handel zugelassen und werden 
   unter ISIN DE0005213508/WKN 521350 gehandelt. 
 
   An der Analytik Jena AG halten die bm-t 17,74 %, die Verder B.V. 15,52 
   %, der Vorstandsvorsitzende Herr Klaus Berka 13,32 %, das 
   Vorstandsmitglied Herr Jens Adomat 11,04 % und die DWS Investment GmbH 
   3,37 % des Grundkapitals und der Stimmrechte. 
 
   Bedingungen des Delisting-Abfindungsangebots 
 
   Das Angebot steht unter den aufschiebenden Bedingungen 
   ('Angebotsbedingungen'), dass 
 
     *     die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft 
           am 27. April 2012 den Vorstand ermächtigt, den Antrag auf 
           Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel 
           im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General 
           Standard) zu stellen, 
 
 
     *     die Frankfurter Wertpapierbörse aufgrund dieses 
           Antrags die Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel 
           im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General 
           Standard) widerruft und 
 
 
     *     der Widerruf der Zulassung der Aktien der 
           Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter 
           Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 46 Abs. 5 der 
           Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse 
           veröffentlicht wird. 
 
 
   Treten diese Angebotsbedingungen nicht alle ein, wird das 
   Delisting-Abfindungsangebot nicht wirksam und wird nicht durchgeführt. 
 
   Angebotspreis 
 
   Der Angebotspreis des Delisting-Abfindungsangebots beträgt EUR 1,50 je 
   CyBio-Aktie. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat halten die Höhe des angebotenen 
   Abfindungsbetrages für angemessen. Nach der Macrotron-Entscheidung des 
   Bundesgerichtshofes vom 25. November 2002 (Az.: II ZR 133/01) muss der 
   Kaufpreis für die Aktionäre im Falle eines Delistings dem vollen Wert 
   der Aktie entsprechen. Dieser Anforderung entspricht der Angebotspreis 
   des Delisting-Abfindungsangebots. 
 
   Zum Unternehmenswert der Gesellschaft liegt ein Bewertungsgutachten 
   der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, 
   ('Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft') zum Stichtag 27. 
   April 2012 vor ('Bewertungsgutachten'). In dem Bewertungsgutachten 
   wurde der Unternehmenswert der Gesellschaft unter Zugrundelegung der 
   anerkannten Grundsätze und Bewertungsverfahren gemäß dem 
   Bewertungsstandard des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland 
   e.V., Düsseldorf, 'IDW S1 - Grundsätze zur Durchführung von 
   Unternehmensbewertungen' ermittelt. Das Bewertungsgutachten der Ernst 
   & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegt von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
   Göschwitzer Straße 40, 07745 Jena, zur Einsichtnahme aus. Während der 
   Hauptversammlung am 27. April 2012 wird das Bewertungsgutachten 
   ebenfalls zur Einsicht ausgelegt. Das Bewertungsgutachten kommt zu 
   einem Unternehmenswert der Gesellschaft zum Stichtag 27. April 2012 in 
   Höhe von TEUR 10.705. Daraus ergibt sich ein anteiliger 
   Unternehmenswert von EUR 1,49 je CyBio-Aktie. 
 
   Der gewichtete 3-Monats-Durchschnittskurs der CyBio-Aktie gemäß § 5 
   Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung bis zum Tag der Bekanntgabe der Absicht 
   des Delistings im Wege der Ad-hoc-Mitteilung am 11. Januar 2012 
   beläuft sich ausweislich der Auskunft der Bundesanstalt für 
   Finanzdienstleistungsaufsicht vom 19. Januar 2012 auf EUR 1,13. 
 
   Die Analytik Jena AG hat sich entschieden, den Betrag von EUR 1,50 je 
   CyBio-Aktie als Angebotspreis anzubieten. Mit diesem Angebotspreis 
   rundet die Analytik Jena AG den im Rahmen der Unternehmensbewertung 
   ermittelten anteiligen Unternehmenswert je CyBio-Aktie von EUR 1,49 
   auf. Gleichzeitig liegt dieser Angebotspreis deutlich über dem 
   genannten Durchschnittskurs der CyBio-Aktie von EUR 1,13, der 
   entsprechend § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung für den Zeitraum von 
   drei Monaten bis zur Bekanntgabe der Absicht des Delistings im Wege 
   der Ad-hoc-Mitteilung am 11. Januar 2012 ermittelt wurde. 
 
   Verfahren des Delisting-Abfindungsangebots 
 
   Zu näheren Einzelheiten, insbesondere zu den Voraussetzungen der 
   Annahme des Delisting-Abfindungsangebots und zur Abwicklung von Kauf 
   und Erwerb der Aktien wird auf das im Anhang zu der 
   Hauptversammlungseinladung abgedruckte Delisting-Abfindungsangebot 
   verwiesen. 
 
   Verfahren des Delisting 
 
   Zum weiteren Ablauf des Delisting-Verfahrens gibt der Vorstand 
   folgende zusammenfassende Hinweise: 
 
   Sollte die Hauptversammlung mit der erforderlichen Mehrheit 
   beschließen, den Vorstand zu ermächtigen, den Widerruf der Zulassung 
   der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt an der 
   Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen, wird der Vorstand bei 
   Vorliegen der Voraussetzungen den entsprechenden Antrag auf Widerruf 
   der Zulassung der Aktien zum Handel im regulierten Markt der 
   Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 39 Abs. 2 Satz 
   1 Börsengesetz i.V.m. § 46 der Börsenordnung für die Frankfurter 
   Wertpapierbörse stellen. 
 
   Die Frankfurter Wertpapierbörse wird den Antrag prüfen und die 
   Zulassung widerrufen, wenn der Schutz der Anleger einem Widerruf nicht 
   entgegensteht. Nach § 46 Abs. 1 Nr. 2 der Börsenordnung für die 
   Frankfurter Wertpapierbörse steht der Schutz der Anleger einem 
   Widerruf der Zulassung insbesondere dann nicht entgegen, wenn das 
   betroffene Wertpapier nach dem Wirksamwerden zwar weder an einer 
   anderen inländischen Börse noch an einem ausländischen organisierten 
   Markt oder einem entsprechenden Markt in einem Drittstaat zugelassen 
   ist und gehandelt wird, nach Bekanntgabe der Widerrufsentscheidung 
   aber den Anlegern ausreichend Zeit verbleibt, die vom Widerruf 
   betroffenen Wertpapiere im regulierten Markt der Frankfurter 
   Wertpapierbörse zu veräußern. Nach § 46 Abs. 2 Satz 3 der 
   Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse wird der Widerruf in 
   diesem Fall sechs Monate nach dessen Veröffentlichung wirksam. Die 
   Zulassungsstelle kann diese Frist auf Antrag des Emittenten aber auch 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 19, 2012 10:50 ET (14:50 GMT)

verkürzen, wenn dies dem Interesse der Anleger nicht zuwiderläuft. Der 
   Widerruf wird nach § 46 Abs. 5 der Börsenordnung für die Frankfurter 
   Wertpapierbörse unverzüglich durch die Zulassungsstelle im Internet 
   (www.deutsche-boerse.com) veröffentlicht. 
 
   Mit dem Wirksamwerden des Widerrufs endet der Handel der CyBio-Aktie 
   im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse. Die Aktien 
   der Gesellschaft sind nicht zum Handel an einem regulierten Markt an 
   einer anderen Börse zugelassen. Zwar sind die Aktien an den Börsen in 
   Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart zum Handel in den 
   Freiverkehr einbezogen. Der Vorstand hat jedoch die Absicht, auch die 
   Beendigung des Handels von Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr an 
   den Börsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart zu 
   bewirken, sobald der Widerruf der Zulassung der Aktien der 
   Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter 
   Wertpapierbörse wirksam wird. 
 
   Informationen an Aktionäre 
 
   Die Aktionäre werden über die jeweils einschlägigen Fristen im 
   Zusammenhang mit der Durchführung des Delisting-Abfindungsangebots im 
   elektronischen Bundesanzeiger und auf der Internetseite der 
   Gesellschaft (www.cybio-ag.com/de) sowie über ihre Depotbanken 
   informiert. Sollte die Hauptversammlung der Ermächtigung des Vorstands 
   zur Beantragung eines Widerrufs der Zulassung der Aktien der 
   Gesellschaft nach Maßgabe des Beschlussvorschlages zustimmen, wird der 
   Vorstand über den Stand dieser Angelegenheit auf der nächsten 
   ordentlichen Hauptversammlung berichten. 
 
   Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
   Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet 
   unter www.cybio-ag.com/de im Bereich Investoren/Hauptversammlung 
   eingesehen und heruntergeladen werden; dies gilt auch für ggf. zu 
   veröffentlichende Gegenanträge oder Wahlvorschläge. Sämtliche der 
   Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen liegen 
   zudem vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft (Göschwitzer Str. 40, 07745 Jena) und 
   in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung EUR 7.200.000,00 und ist eingeteilt 
   in 7.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen 
   Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 
   keine eigenen Aktien. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur 
   Hauptversammlung rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung 
   nachweisen. Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher 
   oder englischer Sprache zu erfolgen. 
 
   Als Nachweis der Berechtigung genügt ein durch das depotführende 
   Institut in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes in 
   deutscher oder englischer Sprache. Der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung zu beziehen 
   ('Nachweisstichtag' oder 'Record Date'), also auf Karfreitag, den 6. 
   April 2012, 0:00 Uhr (MESZ). 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der 
   Gesellschaft spätestens bis Freitag, den 20. April 2012, 24:00 Uhr 
   (MESZ), bei der nachfolgend genannten Adresse zugehen: 
 
           DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank 
           c/o Deutsche WertpapierService Bank AG 
           Abteilung WASHO 
           Einsteinring 9 
           D-85609 Aschheim-Dornach 
 
 
           Fax: +49 (0)69.5099 1110 
           E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
   den Nachweis über den Anteilsbesitz erbracht hat. 
 
   Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für den 
   Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts des 
   angemeldeten Aktionärs keine Bedeutung. Die Aktien sind nach der 
   Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt, so dass der Aktionär 
   weiterhin frei über sie verfügen kann. Auch im Fall der vollständigen 
   oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
   den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
   Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Aktionäre, die erst 
   nach dem Nachweisstichtag Aktien erworben haben, sind nicht teilnahme- 
   und stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen 
   oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei 
   der oben angeführten Stelle werden den Aktionären Eintrittskarten für 
   die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
   für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist 
   keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren 
   organisatorischen Abwicklung. 
 
   Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, haben 
   die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum 
   Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, 
   durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder eine 
   andere Person ihrer Wahl, ausüben zu lassen. Bevollmächtigt ein 
   Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
   mehrere von diesen zurückweisen. In allen Fällen einer 
   Bevollmächtigung bedarf es ebenfalls der ordnungsgemäßen Anmeldung und 
   der Erbringung des Nachweises des Anteilsbesitzes etwa durch das 
   depotführende Institut. 
 
   Im Hinblick auf die Erteilung einer Vollmacht gilt nach dem Gesetz 
   Folgendes: 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform oder 
   sind durch elektronische Übermittlung auf dem nachfolgend angegebenen 
   Weg nachzuweisen. 
 
   Zur Übermittlung einer Vollmacht, eines Widerrufs oder des Nachweises 
   der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft stehen folgende 
   Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zur Verfügung: 
 
           CyBio AG 
           c/o Art-of-Conference - Martina Zawadzki - 
           Böblinger Str. 26 
           70178 Stuttgart 
 
 
           Fax: +49 (0)711.4709 713 
           E-Mail: cybio@art-of-conference.de 
 
 
   Am Tag der Hauptversammlung steht für die Übermittlung ab 9.00 Uhr 
   auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung zur 
   Verfügung. 
 
   Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der 
   Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben 
   beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. 
   Zudem steht ein Formular zur Vollmachtserteilung an Dritte unter 
   http://www.cybio-ag.com/de im Bereich Investoren/Hauptversammlung zum 
   Download zur Verfügung. 
 
   Ausnahmen können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, 
   Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte 
   Personen oder Institutionen und deren Widerruf sowie die 
   entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen. 
   Diesbezüglich bitten wir unsere Aktionäre, sich ggf. frühzeitig mit 
   den oben genannten Instituten oder Vereinigungen abzustimmen. Nach dem 
   Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten 
   Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten nachprüfbar 
   festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig 
   sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen 
   enthalten. 
 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die 
   Gesellschaft einen oder mehrere dieser Bevollmächtigten zurückweisen. 
 
   Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter 
 
   Die CyBio AG möchte den Aktionären die Wahrnehmung ihrer Stimmrechte 
   erleichtern. Daher bieten wir unseren Aktionären an, sich nach Maßgabe 
   von erteilten Weisungen durch die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung der Stimmrechte vertreten zu 
   lassen. Die Gesellschaft benennt als Stimmrechtsvertreter Frau Martina 
   Zawadzki sowie Frau Isabel Ternes. 
 
           CyBio AG 
           c/o Art-of-Conference - Martina Zawadzki/Isabel Ternes - 
           Böblinger Str. 26 
           70178 Stuttgart 
 
 
           Fax: +49 (0)711.4709 713 
           E-Mail: cybio@art-of-conference.de 
 
 
   Auch im Falle der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung und der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 19, 2012 10:50 ET (14:50 GMT)

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