
DJ DGAP-HV: CyBio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.04.2012 in Jena mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: CyBio AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung CyBio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.04.2012 in Jena mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 19.03.2012 / 15:49 =-------------------------------------------------------------------- CyBio AG Jena Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ISIN-Nummer DE0005412308 Wertpapier-Kenn-Nummer 541 230 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, 27. April 2012, um 10.00 Uhr (MESZ) in den Räumen der Analytik Jena AG, Technologiecenter, 4. Obergeschoss, Konrad-Zuse-Straße 1, 07745 Jena, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein und geben ihnen hierfür die nachstehende Tagesordnung bekannt: Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernjahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2011, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats Die genannten Unterlagen können im Internet unter http://www.cybio-ag.com/de im Bereich Investoren/Hauptversammlung eingesehen sowie heruntergeladen werden und werden auch in der Hauptversammlung am 27. April 2012 ausliegen. Ihr Inhalt wird in der Hauptversammlung durch den Vorstand und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist kein Beschluss zu fassen. Der Jahresabschluss wurde vom Aufsichtsrat gemäß § 172 AktG gebilligt und damit festgestellt. Auch der Konzernjahresabschluss wurde vom Aufsichtsrat gebilligt. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses für das Geschäftsjahr 2010/2011 vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust per 30. September 2011 in Höhe von 9.783.014,74 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011 vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/2012 vom 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011/2012 zu bestellen. 6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Beantragung des Widerrufs der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen: a) Der Vorstand wird ermächtigt, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 Börsengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen ('Delisting'). b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten des Delistings und seiner Durchführung festzusetzen und alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Börsenhandel mit Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt vollständig zu beenden. Im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) unterbreitet die Mehrheitsaktionärin Analytik Jena AG, Konrad-Zuse-Straße 1, 07745 Jena, mit Sitz in Jena (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 200027) den übrigen Aktionären der Gesellschaft ein Angebot zum Erwerb ihrer Aktien ('Delisting-Abfindungsangebot'). Der Wortlaut des Delisting-Abfindungsangebots ist dieser Hauptversammlungseinladung als Anlage beigefügt. Das Delisting-Abfindungsangebot liegt zudem von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Göschwitzer Straße 40, 07745 Jena, zur Einsicht aus. Das Delisting-Abfindungsangebot ist auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.cybio-ag.com/de abrufbar. Während der Hauptversammlung am 27. April 2012 liegt das Delisting-Abfindungsangebot zur Einsicht für die Aktionäre aus. Das Delisting-Abfindungsangebot steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass * die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. April 2012 den Vorstand ermächtigt, den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der CyBio AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) zu stellen, * die Frankfurter Wertpapierbörse aufgrund dieses Antrags die Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) widerruft und * der Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 46 Abs. 5 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse veröffentlicht wird. Zu den Gründen für das Delisting sowie zur Höhe des Delisting-Abfindungsangebots nimmt der Vorstand in seinem freiwilligen Bericht zu Tagesordnungspunkt 6 Stellung, der nachstehend in dieser Hauptversammlungseinladung abgedruckt ist. Freiwilliger Bericht des Vorstands zum Tagesordnungspunkt 6 über die Ermächtigung des Vorstands zur Beantragung des Widerrufs der Börsenzulassung der Gesellschaft Ermächtigung des Vorstands Die Aktien der Gesellschaft ('CyBio-Aktien') sind zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard; ISIN DE0005412308, WKN 541230, Börsenkürzel CQJ) zugelassen und sind zudem an den Börsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart in den Freiverkehr einbezogen. Durch den unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Beschluss soll der Vorstand ermächtigt werden, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 Börsengesetz i.V.m. § 46 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen ('Delisting'), weitere Einzelheiten des Delistings und seiner Durchführung festzusetzen und alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Börsenhandel mit Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt vollständig zu beenden. Begründung für die Ermächtigung Der Vorstand befürwortet - nach eingehender Erörterung und in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der Gesellschaft sowie der Mehrheitsaktionärin Analytik Jena AG - den Widerruf der bestehenden Zulassung der Aktien durch die Frankfurter Wertpapierbörse, um den Börsenhandel mit Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt vollständig zu beenden. Das durchschnittliche Handelsvolumen in den Aktien der Gesellschaft in den vergangenen 12 Monaten vor Bekanntgabe der Absicht des Delistings im Wege der Ad-hoc-Mitteilung am 11. Januar 2012 war gering. Das Handelsvolumen in CyBio-Aktien an allen deutschen Börsen lag (ausweislich des Stock Report der Deutsche Börse AG vom Februar 2012) jeweils für den gesamten Monat Januar 2012 bei 0,73 % (der Gesamtzahl aller CyBio-Aktien), im Dezember 2011 bei 0,15 %, im November 2011 bei 0,12 %, im Oktober 2011 bei 0,17 %, im September 2011 bei 0,46 %, im August 2011 bei 0,45 %, im Juli 2011 bei 0,29 %, im Juni 2011 bei 0,26 %, im Mai 2011 bei 0,35 %, im April 2011 bei 0,11 %, im März 2011 bei 0,97 % und im Februar 2011 bei 2,13 %. Das entspricht einem
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 19, 2012 10:50 ET (14:50 GMT)
DJ DGAP-HV: CyBio AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen von 0,02 % der Gesamtzahl der Aktien (gerechnet auf 254 Handelstage zwischen 1. Februar 2011 bis 31. Januar 2012). Eine geringe Liquidität im Handel mit Aktien birgt die Gefahr von - durch den tatsächlichen Geschäftsverlauf nicht begründeten - Kursschwankungen selbst bei nur kleineren Kauf- oder Verkaufsaufträgen sowie von Kursmanipulationen, die der Wahrnehmung der Gesellschaft in der Öffentlichkeit schaden könnten. Die Börsenzulassung ist zur Deckung des Eigenkapitalbedarfs der Gesellschaft nicht mehr erforderlich. Die mit der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt verbundenen Pflichten und der dadurch verursachte Zeit- und Kostenaufwand für die Gesellschaft stehen nicht mehr in einem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zur Größe der Gesellschaft und zu dem Nutzen der Börsenzulassung für die Gesellschaft. Der Aufwand ergibt sich aus Notierungskosten sowie aus den erheblichen Kosten der mit der Börsenzulassung verbundenen Folgepflichten. Durch die Börsenzulassung unterliegt die Gesellschaft unter anderem zahlreichen Berichts- und Mitteilungspflichten, vor allem nach kapitalmarktrechtlichen Vorschriften. Delisting-Abfindungsangebot Im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) unterbreitet die Mehrheitsaktionärin Analytik Jena AG mit Sitz in Jena (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 200027), den übrigen Aktionären der Gesellschaft ein Angebot zum Erwerb ihrer Aktien an der Gesellschaft ('Delisting-Abfindungsangebot'). Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt derzeit EUR 7.200.000,00 und ist eingeteilt in 7.200.000 nennwertlose Stückaktien. Die Analytik Jena AG hält derzeit 5.355.785 Stückaktien, entsprechend ca. 74,39 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft. Das Delisting-Abfindungsangebot bezieht sich auf sämtliche übrigen 1.844.215 Stückaktien mit einem rechnerischen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00 je Aktie. Der Wortlaut des Delisting-Abfindungsangebots ist der Hauptversammlungseinladung als Anlage beigefügt. Das Delisting-Abfindungsangebot liegt zudem von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Göschwitzer Straße 40, 07745 Jena, zur Einsicht aus. Das Delisting-Abfindungsangebot ist auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.cybio-ag.com/de abrufbar. Während der Hauptversammlung am 27. April 2012 liegt das Delisting-Abfindungsangebot zur Einsicht für die Aktionäre aus. Mehrheitsaktionärin Die Analytik Jena AG ist eine im Jahre 1990 gegründete Gesellschaft, deren Unternehmensgegenstand die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von analytischen und bioanalytischen Instrumenten einschließlich Reagenzien und speziellen Verbrauchsmaterialien, Labor-, Informations- und Management-Software sowie optisch-elektronischen Produkten ist. Die Aktien der Analytik Jena AG sind selbst an der Frankfurter Wertpapierbörse im regulierten Markt zum Handel zugelassen und werden unter ISIN DE0005213508/WKN 521350 gehandelt. An der Analytik Jena AG halten die bm-t 17,74 %, die Verder B.V. 15,52 %, der Vorstandsvorsitzende Herr Klaus Berka 13,32 %, das Vorstandsmitglied Herr Jens Adomat 11,04 % und die DWS Investment GmbH 3,37 % des Grundkapitals und der Stimmrechte. Bedingungen des Delisting-Abfindungsangebots Das Angebot steht unter den aufschiebenden Bedingungen ('Angebotsbedingungen'), dass * die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. April 2012 den Vorstand ermächtigt, den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) zu stellen, * die Frankfurter Wertpapierbörse aufgrund dieses Antrags die Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) widerruft und * der Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 46 Abs. 5 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse veröffentlicht wird. Treten diese Angebotsbedingungen nicht alle ein, wird das Delisting-Abfindungsangebot nicht wirksam und wird nicht durchgeführt. Angebotspreis Der Angebotspreis des Delisting-Abfindungsangebots beträgt EUR 1,50 je CyBio-Aktie. Vorstand und Aufsichtsrat halten die Höhe des angebotenen Abfindungsbetrages für angemessen. Nach der Macrotron-Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 25. November 2002 (Az.: II ZR 133/01) muss der Kaufpreis für die Aktionäre im Falle eines Delistings dem vollen Wert der Aktie entsprechen. Dieser Anforderung entspricht der Angebotspreis des Delisting-Abfindungsangebots. Zum Unternehmenswert der Gesellschaft liegt ein Bewertungsgutachten der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, ('Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft') zum Stichtag 27. April 2012 vor ('Bewertungsgutachten'). In dem Bewertungsgutachten wurde der Unternehmenswert der Gesellschaft unter Zugrundelegung der anerkannten Grundsätze und Bewertungsverfahren gemäß dem Bewertungsstandard des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, 'IDW S1 - Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen' ermittelt. Das Bewertungsgutachten der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegt von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Göschwitzer Straße 40, 07745 Jena, zur Einsichtnahme aus. Während der Hauptversammlung am 27. April 2012 wird das Bewertungsgutachten ebenfalls zur Einsicht ausgelegt. Das Bewertungsgutachten kommt zu einem Unternehmenswert der Gesellschaft zum Stichtag 27. April 2012 in Höhe von TEUR 10.705. Daraus ergibt sich ein anteiliger Unternehmenswert von EUR 1,49 je CyBio-Aktie. Der gewichtete 3-Monats-Durchschnittskurs der CyBio-Aktie gemäß § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung bis zum Tag der Bekanntgabe der Absicht des Delistings im Wege der Ad-hoc-Mitteilung am 11. Januar 2012 beläuft sich ausweislich der Auskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 19. Januar 2012 auf EUR 1,13. Die Analytik Jena AG hat sich entschieden, den Betrag von EUR 1,50 je CyBio-Aktie als Angebotspreis anzubieten. Mit diesem Angebotspreis rundet die Analytik Jena AG den im Rahmen der Unternehmensbewertung ermittelten anteiligen Unternehmenswert je CyBio-Aktie von EUR 1,49 auf. Gleichzeitig liegt dieser Angebotspreis deutlich über dem genannten Durchschnittskurs der CyBio-Aktie von EUR 1,13, der entsprechend § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung für den Zeitraum von drei Monaten bis zur Bekanntgabe der Absicht des Delistings im Wege der Ad-hoc-Mitteilung am 11. Januar 2012 ermittelt wurde. Verfahren des Delisting-Abfindungsangebots Zu näheren Einzelheiten, insbesondere zu den Voraussetzungen der Annahme des Delisting-Abfindungsangebots und zur Abwicklung von Kauf und Erwerb der Aktien wird auf das im Anhang zu der Hauptversammlungseinladung abgedruckte Delisting-Abfindungsangebot verwiesen. Verfahren des Delisting Zum weiteren Ablauf des Delisting-Verfahrens gibt der Vorstand folgende zusammenfassende Hinweise: Sollte die Hauptversammlung mit der erforderlichen Mehrheit beschließen, den Vorstand zu ermächtigen, den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen, wird der Vorstand bei Vorliegen der Voraussetzungen den entsprechenden Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 Börsengesetz i.V.m. § 46 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse stellen. Die Frankfurter Wertpapierbörse wird den Antrag prüfen und die Zulassung widerrufen, wenn der Schutz der Anleger einem Widerruf nicht entgegensteht. Nach § 46 Abs. 1 Nr. 2 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse steht der Schutz der Anleger einem Widerruf der Zulassung insbesondere dann nicht entgegen, wenn das betroffene Wertpapier nach dem Wirksamwerden zwar weder an einer anderen inländischen Börse noch an einem ausländischen organisierten Markt oder einem entsprechenden Markt in einem Drittstaat zugelassen ist und gehandelt wird, nach Bekanntgabe der Widerrufsentscheidung aber den Anlegern ausreichend Zeit verbleibt, die vom Widerruf betroffenen Wertpapiere im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu veräußern. Nach § 46 Abs. 2 Satz 3 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse wird der Widerruf in diesem Fall sechs Monate nach dessen Veröffentlichung wirksam. Die Zulassungsstelle kann diese Frist auf Antrag des Emittenten aber auch
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 19, 2012 10:50 ET (14:50 GMT)
DJ DGAP-HV: CyBio AG: Bekanntmachung der Einberufung -3-
verkürzen, wenn dies dem Interesse der Anleger nicht zuwiderläuft. Der Widerruf wird nach § 46 Abs. 5 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse unverzüglich durch die Zulassungsstelle im Internet (www.deutsche-boerse.com) veröffentlicht. Mit dem Wirksamwerden des Widerrufs endet der Handel der CyBio-Aktie im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse. Die Aktien der Gesellschaft sind nicht zum Handel an einem regulierten Markt an einer anderen Börse zugelassen. Zwar sind die Aktien an den Börsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart zum Handel in den Freiverkehr einbezogen. Der Vorstand hat jedoch die Absicht, auch die Beendigung des Handels von Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr an den Börsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart zu bewirken, sobald der Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse wirksam wird. Informationen an Aktionäre Die Aktionäre werden über die jeweils einschlägigen Fristen im Zusammenhang mit der Durchführung des Delisting-Abfindungsangebots im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft (www.cybio-ag.com/de) sowie über ihre Depotbanken informiert. Sollte die Hauptversammlung der Ermächtigung des Vorstands zur Beantragung eines Widerrufs der Zulassung der Aktien der Gesellschaft nach Maßgabe des Beschlussvorschlages zustimmen, wird der Vorstand über den Stand dieser Angelegenheit auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung berichten. Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet unter www.cybio-ag.com/de im Bereich Investoren/Hauptversammlung eingesehen und heruntergeladen werden; dies gilt auch für ggf. zu veröffentlichende Gegenanträge oder Wahlvorschläge. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen liegen zudem vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Göschwitzer Str. 40, 07745 Jena) und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 7.200.000,00 und ist eingeteilt in 7.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Als Nachweis der Berechtigung genügt ein durch das depotführende Institut in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung zu beziehen ('Nachweisstichtag' oder 'Record Date'), also auf Karfreitag, den 6. April 2012, 0:00 Uhr (MESZ). Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft spätestens bis Freitag, den 20. April 2012, 24:00 Uhr (MESZ), bei der nachfolgend genannten Adresse zugehen: DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank c/o Deutsche WertpapierService Bank AG Abteilung WASHO Einsteinring 9 D-85609 Aschheim-Dornach Fax: +49 (0)69.5099 1110 E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts des angemeldeten Aktionärs keine Bedeutung. Die Aktien sind nach der Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt, so dass der Aktionär weiterhin frei über sie verfügen kann. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Aktionäre, die erst nach dem Nachweisstichtag Aktien erworben haben, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der oben angeführten Stelle werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung. Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben zu lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. In allen Fällen einer Bevollmächtigung bedarf es ebenfalls der ordnungsgemäßen Anmeldung und der Erbringung des Nachweises des Anteilsbesitzes etwa durch das depotführende Institut. Im Hinblick auf die Erteilung einer Vollmacht gilt nach dem Gesetz Folgendes: Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform oder sind durch elektronische Übermittlung auf dem nachfolgend angegebenen Weg nachzuweisen. Zur Übermittlung einer Vollmacht, eines Widerrufs oder des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft stehen folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zur Verfügung: CyBio AG c/o Art-of-Conference - Martina Zawadzki - Böblinger Str. 26 70178 Stuttgart Fax: +49 (0)711.4709 713 E-Mail: cybio@art-of-conference.de Am Tag der Hauptversammlung steht für die Übermittlung ab 9.00 Uhr auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung zur Verfügung. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Zudem steht ein Formular zur Vollmachtserteilung an Dritte unter http://www.cybio-ag.com/de im Bereich Investoren/Hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Ausnahmen können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen. Diesbezüglich bitten wir unsere Aktionäre, sich ggf. frühzeitig mit den oben genannten Instituten oder Vereinigungen abzustimmen. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft einen oder mehrere dieser Bevollmächtigten zurückweisen. Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Die CyBio AG möchte den Aktionären die Wahrnehmung ihrer Stimmrechte erleichtern. Daher bieten wir unseren Aktionären an, sich nach Maßgabe von erteilten Weisungen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung der Stimmrechte vertreten zu lassen. Die Gesellschaft benennt als Stimmrechtsvertreter Frau Martina Zawadzki sowie Frau Isabel Ternes. CyBio AG c/o Art-of-Conference - Martina Zawadzki/Isabel Ternes - Böblinger Str. 26 70178 Stuttgart Fax: +49 (0)711.4709 713 E-Mail: cybio@art-of-conference.de Auch im Falle der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung und der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 19, 2012 10:50 ET (14:50 GMT)
DJ DGAP-HV: CyBio AG: Bekanntmachung der Einberufung -4-
Erbringung des Nachweises des Anteilsbesitzes etwa durch das depotführende Institut. Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie diesbezügliche Änderungen, ein Widerruf oder der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Vorlage zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie weitere Informationen hierzu stehen den Aktionären auf unserer Internetseite unter http://www.cybio-ag.com/de im Bereich Investoren/Hauptversammlung zur Verfügung. Diese Unterlagen können auch direkt bei der Gesellschaft angefordert werden. Vollmachten, Weisungen und Eintrittskarten für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie Änderungen von Weisungen oder der Widerruf von Vollmachten und Weisungen müssen bis spätestens Mittwoch, den 25. April 2012, 24:00 Uhr (MESZ), bei der CyBio AG unter der nachfolgend aufgeführten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein: CyBio AG c/o Art-of-Conference - Martina Zawadzki - Böblinger Str. 26 70178 Stuttgart Fax: +49 (0)711.4709 713 E-Mail: cybio@art-of-conference.de Später eingehende Vollmachten, Widerrufe von Vollmachten, Weisungen oder Änderungen von Weisungen können aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. Aktionäre, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich jedoch bei den Abstimmungen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten lassen, indem sie diesen an der Ausgangskontrolle in Textform ihre Vollmacht und Weisungen erteilen. Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 9.00 Uhr bis kurz vor Beginn der Abstimmungen die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung zur Verfügung. Diese Möglichkeit steht den Aktionären unabhängig davon offen, ob sie anschließend die Hauptversammlung verlassen oder weiter an ihr teilnehmen wollen. Rechte der Aktionäre Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von mindestens 1/20 des Grundkapitals (mithin 360.000 Euro) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG sind unter der nachfolgenden Anschrift schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens Dienstag, den 27. März 2012, 24.00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. CyBio AG Vorstandssekretariat Annett Senf Göschwitzer Straße 40 07745 Jena Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von drei Monaten vor dem Tage der Hauptversammlung sind (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG sowie § 70 AktG) und diese bis zur Entscheidung über den Antrag halten. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem über die Internetadresse http://www.cybio-ag.com/de im Bereich Investoren/Hauptversammlung zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt. Anträge und/oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG Bereits im Vorfeld der Hauptversammlung können Aktionäre gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Absatz 1 AktG Gegenanträge stellen oder Wahlvorschläge von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG unterbreiten. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs (und im Falle eines Gegenantrags gemäß § 126 AktG mit einer Begründung) ausschließlich an folgende Adresse zu richten: CyBio AG Vorstandssekretariat Annett Senf Göschwitzer Straße 40 07745 Jena Fax: +49 (0)3641.351 409 E-Mail: irpr@cybio-ag.com Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Anträge oder Wahlvorschläge, die bis spätestens Donnerstag, den 12. April 2012, 24 Uhr (MESZ) unter obiger Adresse eingehen, werden vorbehaltlich des §§ 126 Abs. 2 und Abs. 3, 127 S. 3 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.cybio-ag.com/de im Bereich Investoren/Hauptversammlung sowie den in § 125 Abs. 1 bis Abs. 3 AktG genannten Berechtigten (u.a. Aktionäre, die das verlangen) zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Anträgen werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse veröffentlicht. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Aktionäre, die auf der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden gebeten, diese möglichst frühzeitig an die Gesellschaft CyBio AG Vorstandssekretariat Annett Senf Göschwitzer Straße 40 07745 Jena Fax: +49 (0)3641.351 409 E-Mail: irpr@cybio-ag.com zu senden, um die Beantwortung der Fragen zu erleichtern. Jena, im März 2012 CyBio AG Der Vorstand Anlage zu TOP 6 der Einladung zur Hauptversammlung der CyBio AG, Jena, am 27. April 2012 DELISTING-ABFINDUNGSANGEBOT der Analytik Jena AG Konrad-Zuse-Straße 1 07745 Jena an die Aktionäre der CyBio AG Göschwitzer Straße 40 07745 Jena zum Erwerb der von diesen gehaltenen Aktien der CyBio AG wegen des geplanten Widerrufs der Börsenzulassung der Aktien der CyBio AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zum Preis von EUR 1,50 je Aktie Annahmefrist: Unverzüglich nach Veröffentlichung des Widerrufs der Zulassung der Aktien der CyBio AG zum regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung der Aktien der CyBio AG zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse. Aktien ISIN/WKN ISIN DE0005412308 WKN 541230 Dieses Delisting-Abfindungsangebot ist kein Pflichtangebot im Sinne von § 35 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) und auch kein sonstiges öffentliches Angebot im Sinne des WpÜG. 1 Allgemeine Informationen Das Grundkapital der CyBio AG, Göschwitzer Straße 40, 07745 Jena, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 19, 2012 10:50 ET (14:50 GMT)
DJ DGAP-HV: CyBio AG: Bekanntmachung der Einberufung -5-
unter HRB 205370 ('CyBio AG'), beträgt EUR 7.200.000,00 und ist eingeteilt in 7.200.000 nennwertlose Stückaktien. Die Aktien der CyBio AG ('CyBio-Aktien') werden derzeit im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard; ISIN DE0005412308, WKN 541230, Börsenkürzel CQJ) gehandelt und sind zudem an den Börsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart in den Freiverkehr einbezogen. Die Analytik Jena AG mit Sitz in Jena, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 200027 ('Analytik Jena AG'), hält derzeit 5.355.785 CyBio-Aktien, entsprechend ca. 74,39 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der CyBio AG. Die Analytik Jena AG ist eine im Jahre 1990 gegründete Gesellschaft, deren Unternehmensgegenstand die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von analytischen und bioanalytischen Instrumenten einschließlich Reagenzien und speziellen Verbrauchsmaterialien, Labor-, Informations- und Management-Software sowie optisch-elektronischen Produkten ist. An der Analytik Jena AG halten die bm-t 17,74 %, die Verder B.V. 15,52 %, der Vorstandsvorsitzende Herr Klaus Berka 13,32 %, das Vorstandsmitglied Herr Jens Adomat 11,04 % und die DWS Investment GmbH 3,37 % des Grundkapitals und der Stimmrechte. 2 Delisting der CyBio-Aktien Vorstand und Aufsichtsrat der CyBio AG sowie Vorstand und Aufsichtsrat der Analytik Jena AG als Mehrheitsaktionärin streben einen Widerruf der bestehenden Zulassung der CyBio-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 Börsengesetz i.V.m. § 46 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse an ('Delisting'). Das durchschnittliche Handelsvolumen in CyBio-Aktien in den vergangenen 12 Monaten vor Bekanntgabe der Absicht des Delistings im Wege der Ad-hoc-Mitteilung am 11. Januar 2012 war gering. Das Handelsvolumen in CyBio-Aktien an allen deutschen Börsen lag (ausweislich des Stock Report der Deutsche Börse AG vom Februar 2012) jeweils für den gesamten Monat Januar 2012 bei 0,73 % (der Gesamtzahl aller CyBio-Aktien), im Dezember 2011 bei 0,15 %, im November 2011 bei 0,12 %, im Oktober 2011 bei 0,17 %, im September 2011 bei 0,46 %, im August 2011 bei 0,45 %, im Juli 2011 bei 0,29 %, im Juni 2011 bei 0,26 %, im Mai 2011 bei 0,35 %, im April 2011 bei 0,11 %, im März 2011 bei 0,97 % und im Februar 2011 bei 2,13 %. Das entspricht einem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen von 1.758 Stück Aktien bzw. 0,02 % der Gesamtzahl der Aktien (gerechnet auf 254 Handelstage zwischen 1. Februar 2011 bis 31. Januar 2012). Eine geringe Liquidität im Handel mit Aktien birgt die Gefahr von - durch den tatsächlichen Geschäftsverlauf nicht begründeten - Kursschwankungen selbst bei nur kleineren Kauf- oder Verkaufsaufträgen sowie von Kursmanipulationen, die der Wahrnehmung der CyBio AG in der Öffentlichkeit schaden könnten. Die Börsenzulassung der CyBio-Aktien ist zur Deckung des Eigenkapitalbedarfs der CyBio AG nicht mehr erforderlich. Der Zeit- und Kostenaufwand steht nicht mehr in einem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zur Größe der Gesellschaft und zu dem Nutzen der Börsenzulassung für die CyBio AG. Nach dem Delisting entfallen für die CyBio AG die mit der Zulassung der CyBio-Aktien zum Handel im regulierten Markt verbundenen Pflichten und der dadurch verursachte Zeit- und Kostenaufwand. Dazu zählen neben den Notierungskosten vor allem die erheblichen Kosten der mit der Börsenzulassung verbundenen Folgepflichten, das heißt zahlreiche Berichts- und Mitteilungspflichten, vor allem nach kapitalmarktrechtlichen Vorschriften. 3 Delisting-Abfindungsangebot Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Macrotron-Entscheidung vom 25. November 2002 (Az.: II ZR 133/01) ist im Falle eines Delistings den Minderheitsaktionären ein Pflichtangebot über den Kauf der Aktien zu unterbreiten. Um ein solches Pflichtangebot handelt es sich bei dem folgenden Angebot, mit dem die Mehrheitsaktionärin der CyBio AG, die Analytik Jena AG, Jena, den übrigen Aktionären der CyBio AG ein Angebot zum Erwerb ihrer Aktien unterbreitet ('Delisting-Abfindungsangebot'). Dieses Delisting-Abfindungsangebot ist weder ein Pflichtangebot gemäß § 35 WpÜG noch ein sonstiges öffentliches Angebot im Sinne des WpÜG und unterliegt nicht den Vorschriften des WpÜG. Die Minderheitsaktionäre sind nicht verpflichtet, dieses Delisting-Abfindungsangebot anzunehmen. 3.1 Delisting-Abfindungsangebot und Angebotspreis Die Analytik Jena AG bietet hiermit allen Aktionären der CyBio AG ('CyBio-Aktionäre') an, ihre nennwertlosen Stückaktien der CyBio AG (ISIN DE0005412308, WKN 541230) mit einem rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Aktie zum Preis von EUR 1,50 je CyBio-Aktie ('Angebotspreis') nach Maßgabe der Bestimmungen und Bedingungen dieses Delisting-Abfindungsangebots zu erwerben. Der Abfindungsbetrag von EUR 1,50 je CyBio-Aktie ist ab dem auf die Veröffentlichung des Widerrufs der CyBio-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse folgenden Kalendertag mit jährlich 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu verzinsen. 3.2 Erläuterung des Angebotspreises Der Angebotspreis in Höhe von EUR 1,50 je CyBio-Aktie entspricht dem Kaufpreis, der nach den Grundsätzen der Macrotron-Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. November 2002 (Az.: II ZR 133/01) zu zahlen ist. Nach der Macrotron-Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss der Kaufpreis für die Aktionäre im Falle eines Delistings dem vollen Wert der Aktie entsprechen. Der von der Analytik Jena AG angebotene Angebotspreis erfüllt diese Voraussetzung. Zum Unternehmenswert der CyBio AG liegt ein Bewertungsgutachten der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Stichtag 27. April 2012 vor ('Bewertungsgutachten'). In dem Bewertungsgutachten wurde der Unternehmenswert der CyBio AG unter Zugrundelegung der anerkannten Grundsätze und Bewertungsverfahren gemäß dem Bewertungsstandard des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, 'IDW S1 - Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen' ermittelt. Das Bewertungsgutachten kommt zu einem Unternehmenswert der CyBio AG zum Stichtag 27. April 2012 von TEUR 10.705. Das entspricht einem anteiligen Unternehmenswert von EUR 1,49 je CyBio-Aktie. Der gewichtete 3-Monats-Durchschnittskurs der CyBio-Aktie gemäß § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung vor Bekanntgabe der Absicht des Delistings im Wege der Ad-hoc-Mitteilung am 11. Januar 2012 beläuft sich ausweislich der Auskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 19. Januar 2012 auf EUR 1,13. Die Analytik Jena AG hat sich entschieden, den Betrag von EUR 1,50 je CyBio-Aktie als Angebotspreis anzubieten. Mit diesem Angebotspreis rundet die Analytik Jena AG den im Rahmen der Unternehmensbewertung ermittelten anteiligen Unternehmenswert je CyBio-Aktie von EUR 1,49 auf. Gleichzeitig liegt dieser Angebotspreis deutlich über dem genannten Durchschnittskurs der CyBio-Aktie von EUR 1,13, der entsprechend § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung für den Zeitraum von drei Monaten bis zur Bekanntgabe der Absicht des Delistings im Wege der Ad-hoc-Mitteilung am 11. Januar 2012 ermittelt wurde. Sofern ein Verfahren zur Überprüfung des Angebotspreises in analoger Anwendung des Spruchverfahrensgesetzes eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig einen höheren Angebotspreis festsetzt, können auch die bereits abgefundenen Aktionäre eine entsprechende Ergänzung des von ihnen bezogenen Angebotspreises verlangen. Ebenso werden alle übrigen außenstehenden Aktionäre gleichgestellt, wenn sich die Analytik Jena AG gegenüber einem Aktionär der CyBio AG in einem Vergleich zur Abwendung oder zur Beendigung eines Verfahrens analog den Regelungen des Spruchverfahrensgesetzes
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 19, 2012 10:50 ET (14:50 GMT)
zur Zahlung eines höheren Angebotspreises verpflichtet. 4 Angebotsbedingungen Das Delisting-Abfindungsangebot steht unter den aufschiebenden Bedingungen ('Angebotsbedingungen'), dass * die ordentliche Hauptversammlung der CyBio AG am 27. April 2012 den Vorstand ermächtigt, den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der CyBio AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) zu stellen, * die Frankfurter Wertpapierbörse aufgrund dieses Antrags die Zulassung der Aktien der CyBio AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) widerruft und * der Widerruf der Zulassung der Aktien der CyBio AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 46 Abs. 5 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse veröffentlicht wird. Treten diese Angebotsbedingungen nicht alle ein, wird das Delisting-Abfindungsangebot nicht wirksam und wird nicht durchgeführt werden. 5 Annahmefrist Die Frist zur Annahme dieses Delisting-Abfindungsangebots beginnt mit der Veröffentlichung des Widerrufs der Zulassung der Aktien der CyBio AG zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 BörsG in Verbindung mit § 46 Abs. 5 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse. Die Annahmefrist dieses Delisting-Abfindungsangebots endet zwei Monate, nachdem der Widerruf der Zulassung der CyBio-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) wirksam geworden ist. Das genaue Datum des Ablaufs der Angebotsfrist wird den CyBio-Aktionären unverzüglich mitgeteilt, sobald der Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Widerrufs der Zulassung der Aktien der CyBio AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse feststeht. Die Mitteilung erfolgt durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Internetseite der CyBio AG (http://www.cybio-ag.com/de). Die Analytik Jena AG behält sich vor, die Annahmefrist ein- oder mehrmalig zu verlängern. Sofern ein Verfahren zur Überprüfung des Angebotspreises in analoger Anwendung des Spruchverfahrensgesetzes eingeleitet wird, kann das Angebot aufgrund (ggf. entsprechend anwendbarer) gesetzlicher Regelungen auch noch nach Ablauf der in diesem Delisting-Abfindungsangebot geregelten Annahmefrist angenommen werden. 6 Annahme und Abwicklung des Delisting-Abfindungsangebots 6.1 Zentrale Abwicklungsstelle Die Analytik Jena AG hat die Bankhaus Neelmeyer AG, Am Markt 14-16, 28195 Bremen, mit der wertpapiertechnischen Abwicklung des Delisting-Abfindungsangebots beauftragt ('Zentrale Abwicklungsstelle'). 6.2 Annahme des Delisting-Abfindungsangebots Hinweis: CyBio-Aktionäre, die das Delisting-Abfindungsangebot annehmen wollen, sollten eventuelle Fragen zur Annahme des Angebots und zu dessen technischer Abwicklung an ihr jeweiliges depotführendes Wertpapierdienstleistungsunternehmen richten. Die depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen werden die Informationen über die Handhabung der Annahme und die Abwicklung des Delisting-Abfindungsangebots rechtzeitig erhalten und sind gebeten, ihre Kunden, die in ihrem Depot CyBio-Aktien halten, über das Delisting-Abfindungsangebot und über das Verfahren der Annahme zu informieren. Die Aktionäre können das Delisting-Abfindungsangebot nur dadurch annehmen, dass sie innerhalb der Annahmefrist a) schriftlich die Annahme des Delisting-Abfindungsangebots gegenüber ihrem jeweiligen depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen ('Depotführende Bank') erklären ('Annahmeerklärung') und b) ihre Depotführende Bank anweisen, die in ihrem Depot befindlichen CyBio-Aktien, für die sie das Delisting-Abfindungsangebot annehmen wollen ('Zum Verkauf eingereichte CyBio-Aktien'), an die Zentrale Abwicklungsstelle, Bankhaus Neelmeyer AG, KV-Nr. 3309, gegen nachfolgende Zahlung des Kaufpreises zu übertragen. Die Annahme des Delisting-Abfindungsangebots wird nur wirksam, wenn die Zum Verkauf eingereichten CyBio-Aktien bis spätestens 15:00 Uhr am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist an die Bankhaus Neelmeyer AG zugunsten des bei der Clearstream Banking AG geführten Kontos der Bankhaus Neelmeyer AG, KV-Nr. 3309, übertragen worden sind. Das Eigentum an den Zum Verkauf eingereichten CyBio-Aktien und alle Rechte an und aus diesen Aktien gehen nach Übertragung der Zum Verkauf eingereichten CyBio-Aktien und nachfolgender Vergütung des vollen auf diese Zum Verkauf eingereichten CyBio-Aktien entfallenden Angebotspreises durch die Bankhaus Neelmeyer AG auf die Analytik Jena AG über. Die Bankhaus Neelmeyer AG als zentrale Abwicklungsstelle wird auf monatlicher Basis sämtliche Zahlungen für Zum Verkauf eingereichte CyBio-Aktien leisten und für die ordnungsgemäße Übertragung der Zum Verkauf eingereichten CyBio-Aktien auf das Depot der Analytik Jena AG sorgen. Der Angebotspreis wird einmal monatlich nach Übertragung der Zum Verkauf eingereichten CyBio-Aktien an die Bankhaus Neelmeyer AG, KV-Nr. 3309, gezahlt werden. 6.3 Mit der Annahmeerklärung erfolgen weitere Erklärungen der das Delisting-Abfindungsangebot annehmenden Aktionäre. Mit der Annahmeerklärung gemäß vorstehender Ziffer 6.2 a) weisen die annehmenden CyBio-Aktionäre ihre jeweilige Depotführende Bank sowie etwaige Zwischenverwahrer der Zum Verkauf eingereichten CyBio-Aktien an und ermächtigen diese * die Übertragung der Zum Verkauf eingereichten CyBio-Aktien an das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto, KV-Nr. 3309, der Bankhaus Neelmeyer AG zu veranlassen; * ihrerseits die Bankhaus Neelmeyer AG anzuweisen und zu ermächtigen, die Zum Verkauf eingereichten CyBio-Aktien, jeweils einschließlich aller mit diesen verbundenen Rechte, an die Analytik Jena AG einmal monatlich Zug um Zug gegen Zahlung des Angebotspreises für die jeweiligen Zum Verkauf eingereichten CyBio-Aktien auf das Konto der jeweiligen Depotführenden Bank bei der Clearstream Banking AG nach den Bestimmungen dieses Delisting-Abfindungsangebots zu übertragen; * ihrerseits der Bankhaus Neelmeyer AG sämtliche für das Delisting-Abfindungsangebot relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere die Anzahl der der Depotführenden Bank zugegangenen Annahmeerklärungen an jedem Bankarbeitstag an die Bankhaus Neelmeyer AG zu übermitteln; b) beauftragen und bevollmächtigen die dieses Delisting-Abfindungsangebot annehmenden CyBio-Aktionäre ihre jeweilige Depotführende Bank sowie die Bankhaus Neelmeyer AG, jeweils unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), alle zur Abwicklung des Angebots nach Maßgabe dieses Delisting-Abfindungsangebots erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben bzw. entgegenzunehmen und insbesondere die Übertragung des Eigentums an den Zum Verkauf eingereichten CyBio-Aktien auf die Analytik Jena AG nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes a) herbeizuführen; c) erklären die das Delisting-Abfindungsangebot annehmenden Aktionäre, dass * sie das Delisting-Abfindungsangebot für alle in ihrem in der Annahmeerklärung angegebenen Depot gehaltenen CyBio-Aktien annehmen, es sei denn in der Annahmeerklärung ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt oder die in der Annahmeerklärung angegebene Anzahl von CyBio-Aktien, für die sie das Delisting-Abfindungsangebot annehmen wollen, ist höher als ihre tatsächlich in ihrem Depot gehaltene Anzahl von CyBio-Aktien; * die Zum Verkauf eingereichten CyBio-Aktien im
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 19, 2012 10:50 ET (14:50 GMT)