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DGAP-HV: FRoSTA Aktiengesellschaft: -2-

Finanznachrichten News

DJ DGAP-HV: FRoSTA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2012 in Bremerhaven mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: FRoSTA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
FRoSTA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 21.06.2012 in Bremerhaven mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
18.04.2012 / 15:12 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   FRoSTA Aktiengesellschaft 
 
   Bremerhaven 
 
   WKN 606900 
   ISIN DE 0006069008 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   FRoSTA Aktiengesellschaft 
   Am Lunedeich 116 
   27572 Bremerhaven 
   Telefon 0471/97 36-0 
   Telefax 0471/7 51 63 
   www.frosta-ag.com 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 21. Juni 
   2012, 11.00 Uhr, in der Stadthalle Bremerhaven, Wilhelm-Kaisen-Platz 
   1, 27576 Bremerhaven, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
   ein. 
 
   Tagesordnung: 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten 
           Lageberichts der FRoSTA AKTIENGESELLSCHAFT und des Konzerns 
           für das Geschäftsjahr 2011 sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Die genannten Unterlagen können im Internet unter 
           www.frosta-ag.com/InvestorRelations/ Hauptversammlung und in 
           den Geschäftsräumen der Gesellschaft Am Lunedeich 116, 27572 
           Bremerhaven, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf 
           Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der 
           Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits 
           gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, aus dem zum 31. 
           Dezember 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 
           7.096.378,04 Euro eine Dividende von 0,75 Euro je Aktie, 
           entsprechend einer Dividendensumme von 4.956.891,00 Euro, zu 
           zahlen und den verbleibenden Betrag von 2.139.487,04 Euro in 
           die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Schaffung eines 
           genehmigten Kapitals: Satzungsänderung in § 4 Absatz 4 
 
 
           Der jetzige § 4 Abs. 4 der Satzung enthält ein bis zum 30. 
           Juni 2012 befristetes genehmigtes Kapital (§§ 202 ff. AktG) in 
           Höhe von 5.000.000,00 Euro zur Ausgabe von auf den Inhaber 
           lautenden Stamm- oder Vorzugsaktien. Das Bezugsrecht der 
           Aktionäre kann nur zur Herstellung eines glatten 
           Bezugsverhältnisses für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. 
 
 
           Obwohl die Gesellschaft zur Zeit über eine ausreichende 
           Kapitalausstattung verfügt, erscheint es sinnvoll, auch in 
           Zukunft einen angemessenen Bewegungsspielraum für eine weitere 
           Expansion vorzuhalten. Die Gesellschaft möchte deshalb auch 
           nach dem Auslaufen der bisherigen Ermächtigung die Möglichkeit 
           haben, durch Ausnutzen des genehmigten Kapitals die Zufuhr von 
           Eigenmitteln zu bewirken. 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, ein neues 
           genehmigtes Kapital in Höhe von 5.000.000,00 Euro zu schaffen 
           durch folgenden Beschluss: 
 
 
           Die aktuelle Fassung von § 4 Absatz 4 der Satzung wird 
           aufgehoben und durch folgende Fassung ersetzt: 
 
 
             'Der Vorstand ist für die Dauer von fünf Jahren 
             ab Eintragung dieser Satzungsänderung in das Handelsregister 
             ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 
             16.919.521,28 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 
             5.000.000,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgaben neuer, 
             auf den Inhaber lautender Aktien gegen Geldeinlagen zu 
             erhöhen (genehmigtes Kapital gemäß § 202 ff. AktG). 
 
 
             Die Erhöhung des Grundkapitals gemäß vorstehender 
             Bestimmung kann dergestalt erfolgen, dass das neu 
             geschaffene Kapital ganz oder teilweise aus Stammaktien oder 
             aus Vorzugsaktien ohne Stimmrecht besteht. Die neuen 
             Vorzugsaktien sind entsprechend § 4 a der Satzung 
             auszustatten. 
 
 
             Der Vorstand kann das Bezugsrecht der Aktionäre 
             mit Zustimmung des Aufsichtsrates zum Zwecke der Ausgabe von 
             neuen Aktien (Stammaktien oder Vorzugsaktien ohne 
             Stimmrecht) für Spitzenbeträge zur Herstellung eines glatten 
             Bezugsverhältnisses ausschließen. 
 
 
             Über die Ausgabe neuer Aktien, den Inhalt der 
             Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe 
             entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. 
             Zugleich ist der Aufsichtsrat ermächtigt, im Falle der 
             Ausübung der vorstehenden Ermächtigung den § 4 der Satzung 
             jeweils entsprechend dem Stand der Durchführung der Erhöhung 
             des Grundkapitals neu zu fassen.' 
 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Gräwe & Partner GmbH, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
           Bremen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu bestellen. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft 16.919.521,28 Euro und ist eingeteilt in 
   6.609.188 Stückaktien ohne Nennbetrag. Jede Aktie gewährt ein 
   Stimmrecht. 
 
   Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des 
   Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur 
   Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz 
   nachgewiesen haben. Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des 
   Stimmrechts richtet sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz 
   zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für 
   die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
   den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
   Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
   werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und 
   stimmberechtigt, sofern sie sich bevollmächtigen oder zur 
   Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine 
   Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem 
   depotführenden Institut in Textform erstellte und in englischer oder 
   deutscher Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den 
   Beginn des 31. Mai 2012, 00:00 Uhr, beziehen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
   Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend genannten Adresse 
   spätestens bis zum Ablauf des 14. Juni 2012, 24:00 Uhr, zugegangen 
   sein: 
 
           FRoSTA AG 
           c/o Deutsche Bank AG 
           Securities Production 
           - General Meetings - 
           Postfach 20 01 07 
           60605 Frankfurt am Main 
 
 
   Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter der vorstehend 
   genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, 
   frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an 
   die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein 
   Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen in der Regel der 
   Textform. Der Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 18, 2012 09:12 ET (13:12 GMT)

Aktionärs an der Hauptversammlung erfolgen. Die Bevollmächtigung von 
   Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 
   AktG gleichgestellten Personen bedarf nicht der Textform; hier sind 
   aber in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu 
   Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
 
   Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, von der 
   Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits 
   vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Ein entsprechendes 
   Formular steht im Internet unter www.frosta-ag.com/Investor 
   Relations/Hauptversammlung zur Verfügung bzw. kann unter der unten 
   genannten Adresse angefordert werden. Soweit von der Gesellschaft 
   benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in 
   jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. 
   Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die 
   Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
 
   Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, bitten 
   wir, die Eintrittskarte mit ausgefüllter und unterschriebener 
   Vollmacht sowie den Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten 
   bis spätestens 19. Juni 2012 unter der unten genannten Adresse an die 
   Gesellschaft zu senden. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle der Bevollmächtigung eine 
   ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   erforderlich sind. 
 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt 
   werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die 
   Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des 
   Nachweises per Post oder Fax verwenden Aktionäre bzw. 
   Aktionärsvertreter bitte die unten genannte Adresse; als 
   elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den 
   Nachweis der Bevollmächtigung per E-Mail an die unten genannte 
   E-Mail-Adresse zu übersenden. 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro am 
   Grundkapital erreichen (dies entspricht 195.313 Stückaktien), können 
   verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
   gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. 
 
   Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei 
   Monaten Inhaber der Aktien gewesen sind und die Aktien bis zur 
   Entscheidung über das Verlangen halten werden. 
 
   Das Verlangen muss dem Vorstand der Gesellschaft schriftlich 
   mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 27. Mai 
   2012, 24.00 Uhr, unter der unten genannten Postadresse zugegangen 
   sein. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, 3, § 127 AktG 
 
   Eventuelle Gegenanträge von Aktionären zur Tagesordnung können im 
   Internet unter www.frosta-ag.com/InvestorRelations/Hauptversammlung 
   eingesehen werden, wenn sie spätestens am 6. Juni 2012 unter der unten 
   genannten Anschrift bei der Gesellschaft eingehen und mit einer 
   Begründung versehen sind. 
 
   Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Ein 
   Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. 
 
   Aktionäre, die Gegenanträge stellen oder Wahlvorschläge unterbreiten 
   wollen, werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt 
   der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. 
 
   Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
   verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist. 
 
   Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und 
   Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen 
   möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die 
   unten genannte Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine 
   förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht 
   bleibt hiervon unberührt. 
 
   Veröffentlichungen im Internet 
 
   Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden 
   Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen 
   (inkl. Anfahrtsskizze) stehen auch auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
   www.frosta-ag.com/InvestorRelations/Hauptversammlung zur Verfügung. 
 
   Alle an die Gesellschaft gerichteten Eingaben im Zusammenhang mit der 
   Hauptversammlung richten Sie bitte an die folgende Adresse: 
 
   FRoSTA AG 
   Frau Birgit Renken 
   Am Lunedeich 116 
   27572 Bremerhaven 
   Tel: 0471/97 36-403 
   Fax: 0471/7 51 63 
   E-Mail: renken@frosta.de 
 
   Bremerhaven, im April 2012 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
18.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    FRoSTA Aktiengesellschaft 
                Am Lunedeich 116 
                27572 Bremerhaven 
                Deutschland 
Telefon:        +49 471 9736403 
Fax:            +49 471 75163 
E-Mail:         renken@frosta.de 
Internet:       http://www.frosta-ag.com 
ISIN:           DE0006069008 
WKN:            606900 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Entry Standard Börse Frankfurt 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
165485 18.04.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 18, 2012 09:12 ET (13:12 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.