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DGAP-HV: STINAG Stuttgart Invest AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.06.2012 in Mozartsaal in der Liederhalle, Berliner Platz 1 - 3 in 70174 Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Finanznachrichten News

DGAP-HV: STINAG Stuttgart Invest AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
STINAG Stuttgart Invest AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 20.06.2012 in Mozartsaal in der Liederhalle, 
Berliner Platz 1 - 3 in 70174 Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
07.05.2012 / 15:10 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   STINAG Stuttgart Invest AG 
 
   Stuttgart 
 
   - Wertpapier-Kenn-Nummer: 731 800 - 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu unserer 
   ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2010 am Mittwoch, 
   20. Juni 2012, um 10.00 Uhr, in den Mozartsaal der Liederhalle, 
   Berliner Platz 1-3 in 70174 Stuttgart, ein. 
 
   Tagesordnung 
   der ordentlichen Hauptversammlung 
   der STINAG Stuttgart Invest AG, Stuttgart, 
   am Mittwoch, 20. Juni 2012, um 10.00 Uhr 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011, 
           des zusammengefassten Lageberichtes für die STINAG Stuttgart 
           Invest AG und den Konzern, des erläuternden Berichtes zu den 
           Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB sowie des 
           Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011. 
 
 
           Der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte 
           Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht für die 
           STINAG Stuttgart Invest AG und den Konzern, die Berichte zu 
           den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB und der 
           Bericht des Aufsichtsrates werden den Aktionären und der 
           Hauptversammlung nach §§ 176 Abs. 1, 175 Abs. 2 AktG 
           zugänglich gemacht und zu Beginn der Verhandlung vom Vorstand 
           und der Bericht des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden des 
           Aufsichtsrates erläutert. 
 
 
           Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sind mit dem 
           uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, versehen worden. 
           Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach 
           § 172 AktG festgestellt. 
 
 
           Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt 
           1 keinen Beschluss zu fassen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011. 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2011 zu beschließen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011. 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2011 zu beschließen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
     5.    Wahl des Aufsichtsrates 
 
 
           Das Amt aller Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit der 
           Beendigung der Hauptversammlung am 20. Juni 2012. Es ist 
           deshalb eine Neuwahl erforderlich. 
 
 
           Herr Professor Dr. Dieter Hundt, Herr Erwin R. Griesshammer 
           und Herr Wolfgang Elkart sollen durch Beschluss der 
           Hauptversammlung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt 
           werden, und zwar Herr Professor Dr. Dieter Hundt für die Zeit 
           bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über 
           die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, und Herr 
           Erwin R. Griesshammer und Herr Wolfgang Elkart für die Zeit 
           bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über 
           die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Absatz 1, 6. Fall, 101 
           Absatz 1 AktG ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre 
           zusammen. Nach § 8 Absatz 1 der Satzung besteht der 
           Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. 
 
 
           Nach § 8 Absatz 2 der Satzung erfolgt die Wahl längstens für 
           die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
           Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr in dem die 
           Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die 
           Hauptversammlung kann für Mitglieder der Aktionäre bei der 
           Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser 
           Hauptversammlung folgende Herren in den Aufsichtsrat zu 
           wählen: 
 
 
           Herrn Professor Dr. Dieter Hundt, Uhingen 
           Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen 
           Arbeitgeberverbände, Berlin 
 
 
           Aufsichtsratsmitglied bei folgenden Gesellschaften: 
 
 
       *     Allgaier Werke GmbH, Uhingen, Vorsitzender 
 
 
       *     Pensions-Sicherungsverein, Köln, Vorsitzender 
 
 
       *     Allgaier Automotive GmbH, Uhingen, Vorsitzender 
 
 
       *     EvoBus GmbH, Stuttgart 
 
 
       *     Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart 
 
 
       *     VfB Stuttgart 1893 e. V., Stuttgart, Vorsitzender 
 
 
 
           für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2013 beschließt. 
 
 
           Herrn Erwin R. Griesshammer, Zürich 
           Rechtsanwalt 
 
 
           für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2016 beschließt. 
 
 
           Herrn Diplomkaufmann Wolfgang Elkart, Stuttgart 
           Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 
 
 
           Aufsichtsrat bei folgenden Gesellschaften: 
 
 
       *     Behr GmbH & Co. KG, Stuttgart 
 
 
 
           für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2016 beschließt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, folgende Person als 
           Ersatzmitglied für die in der heutigen Hauptversammlung 
           gewählten Aufsichtsratsmitglieder zu wählen: 
 
 
           Herrn Dr. Hans-Christoph Maulbetsch, Stuttgart 
           Rechtsanwalt 
           Vorsitzender des Verwaltungsrates der Ferdinand Gröber GmbH & 
           Co. KG, Tübingen. 
 
 
           Das Ersatzmitglied wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn einer 
           der Aufsichtsräte, zu deren Ersatzmitglied er gewählt wurde, 
           vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet 
           und die Hauptversammlung nicht vor diesem Ausscheiden einen 
           Nachfolger wählt. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011. 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, von dem im 
           Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn von 22.370.616,13 
           EUR 
 
 
       a)    einen Teilbetrag von 11.164.993,50 EUR 
 
 
   zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,41 je    = 6.103.529,78 
   Stückaktie                                                     EUR 
 
   eines Sonderbonusses (einmalig) von EUR 0,34 je     = 5.061.463,72 
   Stückaktie                                                     EUR 
 
 
             zu verwenden und 
 
 
       b)    den verbleibenden Betrag in Höhe von 
             11.205.622,63 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
 
   Die vollständige Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen der 
   Verwaltung wird am Montag, 07. Mai 2012, im elektronischen 
   Bundesanzeiger veröffentlicht und kann bei der STINAG Stuttgart Invest 
   AG, Vorstandssekretariat, Böblinger Straße 104, 70199 Stuttgart, 
   kostenfrei angefordert sowie auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter www.stinag-ag.de/investor_relations/hauptversammlung eingesehen 
   werden. 
 
   Ebenfalls sind die vollständigen Angaben zur Einberufung der 
   Hauptversammlung im Internet unter der Adresse 
   www.stinag-ag.de/investor_relations/hauptversammlung einzusehen und 
   abrufbar. Die Tagesordnung kann auch bei der STINAG Stuttgart Invest 
   AG, Böblinger Straße 104, 70199 Stuttgart kostenfrei angefordert 
   werden. Des Weiteren können die vollständigen Angaben den Mitteilungen 
   gemäß 125 AktG entnommen werden. Diese erhalten die Aktionäre 
   unaufgefordert von ihren Depot führenden Kreditinstituten. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechtes 
 
     (1)   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
           Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre 
           berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 13. Juni 2012, 24.00 
           Uhr, in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer 
           Sprache bei der folgenden für die Gesellschaft 
           empfangsberechtigten Stelle zur Hauptversammlung angemeldet 

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May 07, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)

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