
DGAP-HV: STINAG Stuttgart Invest AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung STINAG Stuttgart Invest AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.06.2012 in Mozartsaal in der Liederhalle, Berliner Platz 1 - 3 in 70174 Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 07.05.2012 / 15:10 =-------------------------------------------------------------------- STINAG Stuttgart Invest AG Stuttgart - Wertpapier-Kenn-Nummer: 731 800 - Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu unserer ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2010 am Mittwoch, 20. Juni 2012, um 10.00 Uhr, in den Mozartsaal der Liederhalle, Berliner Platz 1-3 in 70174 Stuttgart, ein. Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der STINAG Stuttgart Invest AG, Stuttgart, am Mittwoch, 20. Juni 2012, um 10.00 Uhr 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011, des zusammengefassten Lageberichtes für die STINAG Stuttgart Invest AG und den Konzern, des erläuternden Berichtes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011. Der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht für die STINAG Stuttgart Invest AG und den Konzern, die Berichte zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB und der Bericht des Aufsichtsrates werden den Aktionären und der Hauptversammlung nach §§ 176 Abs. 1, 175 Abs. 2 AktG zugänglich gemacht und zu Beginn der Verhandlung vom Vorstand und der Bericht des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates erläutert. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sind mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, versehen worden. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu beschließen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 zu beschließen. 4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 5. Wahl des Aufsichtsrates Das Amt aller Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit der Beendigung der Hauptversammlung am 20. Juni 2012. Es ist deshalb eine Neuwahl erforderlich. Herr Professor Dr. Dieter Hundt, Herr Erwin R. Griesshammer und Herr Wolfgang Elkart sollen durch Beschluss der Hauptversammlung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt werden, und zwar Herr Professor Dr. Dieter Hundt für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, und Herr Erwin R. Griesshammer und Herr Wolfgang Elkart für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Absatz 1, 6. Fall, 101 Absatz 1 AktG ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen. Nach § 8 Absatz 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Nach § 8 Absatz 2 der Satzung erfolgt die Wahl längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Hauptversammlung kann für Mitglieder der Aktionäre bei der Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung folgende Herren in den Aufsichtsrat zu wählen: Herrn Professor Dr. Dieter Hundt, Uhingen Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Berlin Aufsichtsratsmitglied bei folgenden Gesellschaften: * Allgaier Werke GmbH, Uhingen, Vorsitzender * Pensions-Sicherungsverein, Köln, Vorsitzender * Allgaier Automotive GmbH, Uhingen, Vorsitzender * EvoBus GmbH, Stuttgart * Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart * VfB Stuttgart 1893 e. V., Stuttgart, Vorsitzender für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt. Herrn Erwin R. Griesshammer, Zürich Rechtsanwalt für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt. Herrn Diplomkaufmann Wolfgang Elkart, Stuttgart Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Aufsichtsrat bei folgenden Gesellschaften: * Behr GmbH & Co. KG, Stuttgart für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt. Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, folgende Person als Ersatzmitglied für die in der heutigen Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder zu wählen: Herrn Dr. Hans-Christoph Maulbetsch, Stuttgart Rechtsanwalt Vorsitzender des Verwaltungsrates der Ferdinand Gröber GmbH & Co. KG, Tübingen. Das Ersatzmitglied wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn einer der Aufsichtsräte, zu deren Ersatzmitglied er gewählt wurde, vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet und die Hauptversammlung nicht vor diesem Ausscheiden einen Nachfolger wählt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 6. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, von dem im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn von 22.370.616,13 EUR a) einen Teilbetrag von 11.164.993,50 EUR zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,41 je = 6.103.529,78 Stückaktie EUR eines Sonderbonusses (einmalig) von EUR 0,34 je = 5.061.463,72 Stückaktie EUR zu verwenden und b) den verbleibenden Betrag in Höhe von 11.205.622,63 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Die vollständige Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung wird am Montag, 07. Mai 2012, im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und kann bei der STINAG Stuttgart Invest AG, Vorstandssekretariat, Böblinger Straße 104, 70199 Stuttgart, kostenfrei angefordert sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stinag-ag.de/investor_relations/hauptversammlung eingesehen werden. Ebenfalls sind die vollständigen Angaben zur Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter der Adresse www.stinag-ag.de/investor_relations/hauptversammlung einzusehen und abrufbar. Die Tagesordnung kann auch bei der STINAG Stuttgart Invest AG, Böblinger Straße 104, 70199 Stuttgart kostenfrei angefordert werden. Des Weiteren können die vollständigen Angaben den Mitteilungen gemäß 125 AktG entnommen werden. Diese erhalten die Aktionäre unaufgefordert von ihren Depot führenden Kreditinstituten. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes (1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 13. Juni 2012, 24.00 Uhr, in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der folgenden für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle zur Hauptversammlung angemeldet
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May 07, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)
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