
DJ DGAP-HV: AGROB Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: AGROB Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung AGROB Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 16.05.2012 / 15:46 =-------------------------------------------------------------------- AGROB Immobilien AG Ismaning ISIN DE0005019004 (WKN 501900) ISIN DE0005019038 (WKN 501903) Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am Dienstag, den 26. Juni 2012, 10:00 Uhr im Haus der UniCredit Bank AG - HVB Forum - Kommunikationsforum für München (Maximiliansaal), Kardinal-Faulhaber-Straße 1, 80333 München stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung. I. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2011, des erläuternden Berichtes des Vorstandes zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 16. April 2012 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht (einschließlich des erläuternden Berichtes des Vorstandes zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) und der Bericht des Aufsichtsrates werden in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, EUR 1.521.863,00 den Bilanzgewinn 2011 von wie folgt zu verwenden: - Zahlung des Gewinnanteiles von EUR EUR 79.120,00 0,05 je Vorzugs-Stückaktie für das Geschäftsjahr 2011 - Zahlung eines Gewinnanteiles von EUR EUR 623.424,00 0,16 je Stückaktie (Stamm-Stückaktie und Vorzugs-Stückaktie) für das Geschäftsjahr 2011 - Einstellung in andere Gewinnrücklagen EUR 819.319,00 ___________________________ - Bilanzgewinn 2011 EUR 1.521.863,00 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied des Vorstandes, das im Geschäftsjahr 2011 amtiert hat, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrates, die im Geschäftsjahr 2011 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 5. Neuwahl von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2, 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz und § 9 Abs. 1 der Satzung aus vier Vertretern der Aktionäre und zwei Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. a) In der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22. Juni 2010 ist beschlossen worden, Herrn Friedhelm Bullerdieck als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Die Wahl erfolgte für die verbleibende Amtsdauer des zuvor ausgeschiedenen Amtsvorgängers Herrn Christian Kühni, und damit für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt. Herr Friedhelm Bullerdieck hat mit Schreiben vom 20. Januar 2012 mitgeteilt, sein Mandat mit Wirkung zum Zeitpunkt des Ablaufes der Hauptversammlung am 26. Juni 2012 niederzulegen. Deshalb soll von der Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitgliedes ein neues Mitglied des Aufsichtsrates gewählt werden (vgl. § 9 Abs. 3 Satz 2 der Satzung der AGROB Immobilien AG). Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Herrn Peter Weidenhöfer, wohnhaft in Baldham, Leiter des Fachbereiches Real Estate der UniCredit Bank AG und Vorstand der HVB Immobilien AG, für die verbleibende Amtsdauer des ausscheidenden Mitgliedes des Aufsichtsrates (Herrn Friedhelm Bullerdieck) in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Herr Peter Weidenhöfer gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an. Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Verwaltungsratsvorsitzender der HVB Secur GmbH. b) In der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. Juni 2011 ist beschlossen worden, Frau Dr. Birgit Chorianopoulos als Vertreterin der Aktionäre in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Die Wahl erfolgte für die verbleibende Amtsdauer des zuvor ausgeschiedenen Amtsvorgängers Herrn Dr. Reiner Meisinger, und damit für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt. Frau Dr. Birgit Chorianopoulos hat mit Schreiben vom 30. Januar 2012 mitgeteilt, ihr Mandat mit Wirkung zum Zeitpunkt des Ablaufes der Hauptversammlung am 26. Juni 2012 niederzulegen. Deshalb soll von der Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitgliedes ein neues Mitglied des Aufsichtsrates gewählt werden (vgl. § 9 Abs. 3 Satz 2 der Satzung der AGROB Immobilien AG). Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Herrn Thomas Breiner, wohnhaft in Oberneuching, Mitarbeiter der UniCredit Bank AG im Beteiligungsmanagement, für die verbleibende Amtsdauer des ausscheidenden Mitgliedes des Aufsichtsrates (Frau Dr. Birgit Chorianopoulos) in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Herr Thomas Breiner gehört weder anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an, noch ist er Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Es ist beabsichtigt, die Wahlen der neuen Mitglieder des Aufsichtsrates im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen. 6. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie die gegebenenfalls beauftragte Prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2012. Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 und - sofern beauftragt - gegebenenfalls für die Prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2012 zu wählen. II. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung (16. Mai 2012) ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 2.314.000 auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien ohne Nennwert mit ebenso vielen Stimmrechten sowie in 1.582.400 auf den Inhaber lautende Vorzugs-Stückaktien ohne Nennwert und ohne Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. III. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTES Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und - im Falle von Stamm-Stückaktien - zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und - im Falle von Stamm-Stückaktien - zur Ausübung des Stimmrechtes nachweisen. Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, das ist der 05. Juni 2012, 0:00 Uhr, Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, (Record Date), zu beziehen. Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahmerechtes und - im Falle von Stamm-Stückaktien - des Stimmrechtes in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und - im Falle von Stamm-Stückaktien - die Ausübung des Stimmrechtes als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahmerechtes und - im Falle von Stamm-Stückaktien - des Stimmrechtes keine Bedeutung. Aktionäre, die erst nach dem Record Date Aktien an der Gesellschaft erworben haben, können aus diesen Aktien weder das Teilnahmerecht noch andere Rechte in der Hauptversammlung ausüben. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und - im Falle von Stamm-Stückaktien - zur Ausübung des Stimmrechtes berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Teilweise Veräußerungen und Hinzuerwerbe von Stamm-Stückaktien nach dem Nachweisstichtag haben keinen Einfluss auf den Umfang des Stimmrechtes. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft nach § 16 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bis zum 19. Juni 2012, 24:00 Uhr, Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter der folgenden Adresse zugehen: AGROB Immobilien AG c/o UniCredit Bank AG CBS40GM, 80311 München Fax: 089 / 5400-2519 E-Mail:hauptversammlungen@unicreditgroup.de IV. STIMMRECHTSVERTRETUNG Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere ihres Teilnahmerechtes und - im Falle von Stamm-Stückaktien - insbesondere ihres Stimmrechtes, durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch bei einer Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform gegenüber der AGROB Immobilien AG oder in Textform unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Die gleiche Form gilt für den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstitutes, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Institution oder Person gelten die besonderen gesetzlichen Bestimmungen des § 135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Wir bitten daher die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen wollen, die insoweit zu beachtenden Besonderheiten bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen. Der Nachweis der Vollmacht bzw. des Widerrufes kann auch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: verwaltung@agrob-ag.de. Der Nachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechtes berechtigte Aktionäre können sich des Weiteren durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgebunden abzustimmen. Ohne ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Ausübung des Stimmrechtes, nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen in Textform erteilt werden. Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen, welches die Aktionäre verwenden können, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Anforderung bei der Gesellschaft übersandt. Das Vollmachts- und Weisungsformular steht den Aktionären unter der Internetadresse www.agrob-ag.de zum Download zur Verfügung und kann von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) zwischen 9:00 Uhr und 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 089 / 996 873-0 angefordert werden. Die Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse zugehen, sofern nicht die Bevollmächtigung und Weisungserteilung in der Hauptversammlung erfolgt: AGROB Immobilien AG Vorstandssekretariat Münchener Straße 101, 85737 Ismaning Fax: 089 / 996 873-32 E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können nur Vollmachten und Weisungen berücksichtigen, die bis spätestens am 24. Juni 2012, 24:00 Uhr, unter der vorgenannten Anschrift bei der Gesellschaft eingehen oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern in der Hauptversammlung übergeben werden. Wir bitten zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht an der Abstimmung über Verfahrens- und Sachanträge teilnehmen, die nicht im Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft mitgeteilt wurden. V. RECHTE DER AKTIONÄRE Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber des Mindestbesitzes an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 26. Mai 2012, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der AGROB Immobilien AG zu richten. Das Verlangen kann an die folgende Adresse gerichtet werden: AGROB Immobilien AG Vorstandssekretariat Münchener Straße 101, 85737 Ismaning Gegenanträge/Wahlvorschläge Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, zu den Punkten der Tagesordnung Gegenanträge zu stellen bzw. Wahlvorschläge zu machen. Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.agrob-ag.de zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 11. Juni 2012, 24:00 Uhr, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat: AGROB Immobilien AG Vorstandssekretariat Münchener Straße 101, 85737 Ismaning Fax: 089 / 996 873 32 E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrages nachzuweisen. Diese Regelungen gelten für Wahlvorschläge der Aktionäre sinngemäß. Wahlvorschläge müssen allerdings nicht begründet werden. Wahlvorschläge müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person sowie bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Ferner sollen einem Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien beigefügt werden. Auskunftsrecht Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. VI. INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT Folgende Informationen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrob-ag.de zugänglich: * Der Inhalt dieser Einberufung, einschließlich der Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1 (zu dem in der Hauptversammlung kein Beschluss gefasst werden soll), der Angabe der Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung, einschließlich getrennter Angaben zur Gesamtzahl für jede Aktiengattung und der Erläuterungen zu den folgenden Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht; * der festgestellte und geprüfte Jahresabschluss der AGROB Immobilien AG zum 31. Dezember 2011, * der geprüfte Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011, * der erläuternde Bericht des Vorstandes zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB, * der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011, * der Gewinnverwendungsvorschlag, * der Geschäftsbericht und * die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können. Die vorgenannten Unterlagen liegen ferner von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Münchener Straße 101, 85737 Ismaning, sowie in der Hauptversammlung selbst aus. Ismaning, im Mai 2012 Der Vorstand AGROB Immobilien AG, Münchener Straße 101, 85737 Ismaning. Telefon: 089/996873-0 Fax: 089/996873-21 E-Mail:verwaltung@agrob-ag.de. www.agrob-ag.de =-------------------------------------------------------------------- 16.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de =-------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: AGROB Immobilien AG Münchenerstr. 101 85737 Ismaning Deutschland Telefon: +49 89 9968730 Fax: +49 89 99687321 E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de Internet: http://www.agrob-ag.de ISIN: DE0005019004 WKN: 501900,501903 Ende der Mitteilung DGAP News-Service =-------------------------------------------------------------------- 170356 16.05.2012
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May 16, 2012 09:46 ET (13:46 GMT)
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