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DGAP-HV: AGROB Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Finanznachrichten News

DJ DGAP-HV: AGROB Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: AGROB Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
AGROB Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 26.06.2012 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
16.05.2012 / 15:46 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   AGROB Immobilien AG 
 
   Ismaning 
 
 
   ISIN DE0005019004 (WKN 501900) 
   ISIN DE0005019038 (WKN 501903) 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am 
   Dienstag, den 26. Juni 2012, 10:00 Uhr 
   im Haus der UniCredit Bank AG - HVB Forum - 
   Kommunikationsforum für München (Maximiliansaal), 
   Kardinal-Faulhaber-Straße 1, 80333 München 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   I. TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Dezember 2011, des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 
           2011, des erläuternden Berichtes des Vorstandes zu den Angaben 
           gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB und des Berichtes des 
           Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss am 16. April 2012 gebilligt und den 
           Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine 
           Feststellung durch die Hauptversammlung. Entsprechend den 
           gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 
           keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Jahresabschluss, der 
           Lagebericht (einschließlich des erläuternden Berichtes des 
           Vorstandes zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) 
           und der Bericht des Aufsichtsrates werden in der 
           Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinnes 2011 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,             EUR    1.521.863,00 
   den Bilanzgewinn 2011 von wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   - Zahlung des Gewinnanteiles von EUR                EUR       79.120,00 
   0,05 je Vorzugs-Stückaktie für das 
   Geschäftsjahr 2011 
 
   - Zahlung eines Gewinnanteiles von EUR              EUR      623.424,00 
   0,16 je Stückaktie (Stamm-Stückaktie und 
   Vorzugs-Stückaktie) für das 
   Geschäftsjahr 2011 
 
   - Einstellung in andere Gewinnrücklagen             EUR      819.319,00 
 
                                               ___________________________ 
 
   - Bilanzgewinn 2011                                 EUR    1.521.863,00 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied 
           des Vorstandes, das im Geschäftsjahr 2011 amtiert hat, für 
           dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des 
           Aufsichtsrates, die im Geschäftsjahr 2011 amtiert haben, für 
           dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Neuwahl von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrates. 
 
 
           Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 
           Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Satz 1 
           Nr. 1 Satz 2, 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz und § 9 Abs. 
           1 der Satzung aus vier Vertretern der Aktionäre und zwei 
           Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. 
 
 
       a)    In der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22. 
             Juni 2010 ist beschlossen worden, Herrn Friedhelm 
             Bullerdieck als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat 
             der Gesellschaft zu wählen. Die Wahl erfolgte für die 
             verbleibende Amtsdauer des zuvor ausgeschiedenen 
             Amtsvorgängers Herrn Christian Kühni, und damit für die Zeit 
             bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
             Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt. Herr 
             Friedhelm Bullerdieck hat mit Schreiben vom 20. Januar 2012 
             mitgeteilt, sein Mandat mit Wirkung zum Zeitpunkt des 
             Ablaufes der Hauptversammlung am 26. Juni 2012 
             niederzulegen. 
 
 
             Deshalb soll von der Hauptversammlung für den Rest der 
             Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitgliedes ein 
             neues Mitglied des Aufsichtsrates gewählt werden (vgl. § 9 
             Abs. 3 Satz 2 der Satzung der AGROB Immobilien AG). Die 
             Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
             Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Herrn Peter Weidenhöfer, 
             wohnhaft in Baldham, Leiter des Fachbereiches Real Estate 
             der UniCredit Bank AG und Vorstand der HVB Immobilien AG, 
             für die verbleibende Amtsdauer des ausscheidenden Mitgliedes 
             des Aufsichtsrates (Herrn Friedhelm Bullerdieck) in den 
             Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. 
 
 
             Herr Peter Weidenhöfer gehört keinen anderen gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an. Er 
             ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und 
             ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
             Verwaltungsratsvorsitzender der HVB Secur GmbH. 
 
 
       b)    In der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. 
             Juni 2011 ist beschlossen worden, Frau Dr. Birgit 
             Chorianopoulos als Vertreterin der Aktionäre in den 
             Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Die Wahl erfolgte 
             für die verbleibende Amtsdauer des zuvor ausgeschiedenen 
             Amtsvorgängers Herrn Dr. Reiner Meisinger, und damit für die 
             Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
             Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt. Frau Dr. 
             Birgit Chorianopoulos hat mit Schreiben vom 30. Januar 2012 
             mitgeteilt, ihr Mandat mit Wirkung zum Zeitpunkt des 
             Ablaufes der Hauptversammlung am 26. Juni 2012 
             niederzulegen. 
 
 
             Deshalb soll von der Hauptversammlung für den Rest der 
             Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitgliedes ein 
             neues Mitglied des Aufsichtsrates gewählt werden (vgl. § 9 
             Abs. 3 Satz 2 der Satzung der AGROB Immobilien AG). Die 
             Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
             Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Herrn Thomas Breiner, 
             wohnhaft in Oberneuching, Mitarbeiter der UniCredit Bank AG 
             im Beteiligungsmanagement, für die verbleibende Amtsdauer 
             des ausscheidenden Mitgliedes des Aufsichtsrates (Frau Dr. 
             Birgit Chorianopoulos) in den Aufsichtsrat der Gesellschaft 
             zu wählen. 
 
 
             Herr Thomas Breiner gehört weder anderen gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an, 
             noch ist er Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen 
             Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Wahlen der neuen Mitglieder des 
           Aufsichtsrates im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie die 
           gegebenenfalls beauftragte Prüferische Durchsicht des 
           Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2012. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
           Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 und - 
           sofern beauftragt - gegebenenfalls für die Prüferische 
           Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2012 zu 
           wählen. 
 
 
   II. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG 
   DER HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung (16. Mai 2012) ist 
   das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 2.314.000 auf den 
   Inhaber lautende Stamm-Stückaktien ohne Nennwert mit ebenso vielen 
   Stimmrechten sowie in 1.582.400 auf den Inhaber lautende 
   Vorzugs-Stückaktien ohne Nennwert und ohne Stimmrechte. Die 
   Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
   III. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE 
   AUSÜBUNG DES STIMMRECHTES 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und - im Falle von 
   Stamm-Stückaktien - zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft 
   anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und 
   - im Falle von Stamm-Stückaktien - zur Ausübung des Stimmrechtes 
   nachweisen. 
 
   Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter 
   besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor 
   der Versammlung, das ist der 05. Juni 2012, 0:00 Uhr, Ortszeit am Sitz 
   der Gesellschaft, (Record Date), zu beziehen. 
 
   Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den 
   Umfang und die Ausübung des Teilnahmerechtes und - im Falle von 
   Stamm-Stückaktien - des Stimmrechtes in der Hauptversammlung. Im 
   Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und - im Falle von Stamm-Stückaktien - die Ausübung 
   des Stimmrechtes als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
   Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im 
   Aktienbestand nach dem Record Date haben für den Umfang und die 
   Ausübung des gesetzlichen Teilnahmerechtes und - im Falle von 
   Stamm-Stückaktien - des Stimmrechtes keine Bedeutung. Aktionäre, die 
   erst nach dem Record Date Aktien an der Gesellschaft erworben haben, 
   können aus diesen Aktien weder das Teilnahmerecht noch andere Rechte 
   in der Hauptversammlung ausüben. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im Verhältnis zur 
   Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und - im 
   Falle von Stamm-Stückaktien - zur Ausübung des Stimmrechtes 
   berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. 
   Teilweise Veräußerungen und Hinzuerwerbe von Stamm-Stückaktien nach 
   dem Nachweisstichtag haben keinen Einfluss auf den Umfang des 
   Stimmrechtes. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
   Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine 
   eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft nach § 16 Abs. 
   3 der Satzung der Gesellschaft bis zum 19. Juni 2012, 24:00 Uhr, 
   Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter der folgenden Adresse 
   zugehen: 
 
           AGROB Immobilien AG 
           c/o UniCredit Bank AG 
           CBS40GM, 80311 München 
           Fax: 089 / 5400-2519 
           E-Mail:hauptversammlungen@unicreditgroup.de 
 
 
   IV. STIMMRECHTSVERTRETUNG 
 
   Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer 
   Rechte, insbesondere ihres Teilnahmerechtes und - im Falle von 
   Stamm-Stückaktien - insbesondere ihres Stimmrechtes, durch einen 
   Bevollmächtigten, z.B. durch eine Aktionärsvereinigung, ein 
   Kreditinstitut oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. 
   Wir weisen darauf hin, dass auch bei einer Bevollmächtigung eine 
   ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   erforderlich sind. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, 
   so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   andere in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person 
   bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform gegenüber der AGROB 
   Immobilien AG oder in Textform unmittelbar gegenüber dem 
   Bevollmächtigten zu erteilen. Die gleiche Form gilt für den Widerruf 
   und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. 
 
   Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstitutes, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen durch die 
   aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Institution oder 
   Person gelten die besonderen gesetzlichen Bestimmungen des § 135 AktG, 
   die u.a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. 
   Wir bitten daher die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 
   oder Abs. 10 AktG gleichgestellte Institution oder Person 
   bevollmächtigen wollen, die insoweit zu beachtenden Besonderheiten bei 
   dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen. 
 
   Der Nachweis der Vollmacht bzw. des Widerrufes kann auch an folgende 
   E-Mail-Adresse übermittelt werden: verwaltung@agrob-ag.de. Der 
   Nachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass der Bevollmächtigte 
   am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle 
   vorweist. 
 
   Zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechtes berechtigte Aktionäre 
   können sich des Weiteren durch von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind 
   verpflichtet, weisungsgebunden abzustimmen. Ohne ausdrückliche Weisung 
   zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht 
   ausüben. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   stehen nur für die Ausübung des Stimmrechtes, nicht für die Ausübung 
   sonstiger Rechte, zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen an die 
   Stimmrechtsvertreter müssen in Textform erteilt werden. 
 
   Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen, welches die 
   Aktionäre verwenden können, wird den Aktionären zusammen mit der 
   Eintrittskarte sowie auf Anforderung bei der Gesellschaft übersandt. 
   Das Vollmachts- und Weisungsformular steht den Aktionären unter der 
   Internetadresse www.agrob-ag.de zum Download zur Verfügung und kann 
   von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) zwischen 9:00 Uhr und 
   14:00 Uhr unter der Telefonnummer 089 / 996 873-0 angefordert werden. 
 
   Die Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft unter der folgenden 
   Adresse zugehen, sofern nicht die Bevollmächtigung und 
   Weisungserteilung in der Hauptversammlung erfolgt: 
 
           AGROB Immobilien AG 
           Vorstandssekretariat 
           Münchener Straße 101, 85737 Ismaning 
           Fax: 089 / 996 873-32 
           E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de 
 
 
   Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können nur 
   Vollmachten und Weisungen berücksichtigen, die bis spätestens am 24. 
   Juni 2012, 24:00 Uhr, unter der vorgenannten Anschrift bei der 
   Gesellschaft eingehen oder den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertretern in der Hauptversammlung übergeben werden. 
 
   Wir bitten zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter nicht an der Abstimmung über Verfahrens- und 
   Sachanträge teilnehmen, die nicht im Vorfeld der Hauptversammlung von 
   der Gesellschaft mitgeteilt wurden. 
 
   V. RECHTE DER AKTIONÄRE 
 
   Ergänzung der Tagesordnung 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
   oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben 
   nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des 
   Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber des 
   Mindestbesitzes an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
   Entscheidung über das Verlangen halten. 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 
   Tage vor der Versammlung, also bis zum 26. Mai 2012, 24:00 Uhr (MESZ), 
   zugehen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der AGROB 
   Immobilien AG zu richten. Das Verlangen kann an die folgende Adresse 
   gerichtet werden: 
 
           AGROB Immobilien AG 
           Vorstandssekretariat 
           Münchener Straße 101, 85737 Ismaning 
 
 
   Gegenanträge/Wahlvorschläge 
 
   Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, zu den Punkten der 
   Tagesordnung Gegenanträge zu stellen bzw. Wahlvorschläge zu machen. 
 
   Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens 
   des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
   Verwaltung unter www.agrob-ag.de zugänglich machen, wenn der Aktionär 
   mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 11. Juni 2012, 
   24:00 Uhr, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen 
   Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt 
   der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse 
   übersandt hat: 
 
           AGROB Immobilien AG 
           Vorstandssekretariat 
           Münchener Straße 101, 85737 Ismaning 
           Fax: 089 / 996 873 32 
           E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de 
 
 
   Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer 
   der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die 
   Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn 
   sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der 
   Übersendung des Gegenantrages nachzuweisen. 
 
   Diese Regelungen gelten für Wahlvorschläge der Aktionäre sinngemäß. 
   Wahlvorschläge müssen allerdings nicht begründet werden. 
   Wahlvorschläge müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn 
   der Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den 
   Wohnort der vorgeschlagenen Person sowie bei der Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Ferner sollen einem 
   Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
   beigefügt werden. 
 
   Auskunftsrecht 
 
   Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
   Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
   erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
   der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. 
 
   Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 
   131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. 
 
   VI. INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT 
 
   Folgende Informationen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter www.agrob-ag.de zugänglich: 
 
 
 
       *     Der Inhalt dieser Einberufung, einschließlich der 
             Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1 (zu dem in der 
             Hauptversammlung kein Beschluss gefasst werden soll), der 
             Angabe der Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im 
             Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung, 
             einschließlich getrennter Angaben zur Gesamtzahl für jede 
             Aktiengattung und der Erläuterungen zu den folgenden Rechten 
             der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. 
             Wahlvorschläge, Auskunftsrecht; 
 
 
       *     der festgestellte und geprüfte Jahresabschluss 
             der AGROB Immobilien AG zum 31. Dezember 2011, 
 
 
       *     der geprüfte Lagebericht für das Geschäftsjahr 
             2011, 
 
 
       *     der erläuternde Bericht des Vorstandes zu den 
             Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB, 
 
 
       *     der Bericht des Aufsichtsrates für das 
             Geschäftsjahr 2011, 
 
 
       *     der Gewinnverwendungsvorschlag, 
 
 
       *     der Geschäftsbericht und 
 
 
       *     die Formulare, die für die Erteilung einer 
             Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können. 
 
 
 
   Die vorgenannten Unterlagen liegen ferner von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Münchener 
   Straße 101, 85737 Ismaning, sowie in der Hauptversammlung selbst aus. 
 
   Ismaning, im Mai 2012 
 
   Der Vorstand 
 
   AGROB Immobilien AG, Münchener Straße 101, 85737 Ismaning. 
   Telefon: 089/996873-0 Fax: 089/996873-21 
   E-Mail:verwaltung@agrob-ag.de. www.agrob-ag.de 
 
 
 
 
 
 
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170356 16.05.2012 
 

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May 16, 2012 09:46 ET (13:46 GMT)

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