Anzeige
Mehr »
Login
Dienstag, 08.04.2025 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Gold trotzt dem Börsencrash - dieser Explorer überzeugt!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
305 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Ehlebracht Aktiengesellschaft: -2-

Finanznachrichten News

DJ DGAP-HV: Ehlebracht Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2012 in Bielefeld mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Ehlebracht Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Ehlebracht Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 04.07.2012 in Bielefeld mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
22.05.2012 / 15:18 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Ehlebracht AG 
 
   Enger 
 
   ISIN-Nr.: DE 000 564 910 7 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 04. Juli 2012, um 11:00 
   Uhr in der Stadthalle Bielefeld, Willy-Brandt-Platz 1, stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichtes und des 
           Konzernlageberichtes einschließlich der erläuternden Berichte 
           des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 
           Abs. 4 HGB und der Erklärung zur Unternehmensführung 2011 
           gemäß § 289a HGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für 
           das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der 
           EHLEBRACHT Aktiengesellschaft in 32130 Enger, Werkstraße 7, 
           zur Einsichtnahme aus und stehen auch im Internet unter 
           www.ehlebracht-ag.com zum Download bereit. 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn von 
           3.071.633,55 EUR eine Dividende von 0,10 EUR je 
           Inhaberstückaktie auszuschütten und den verbleibenden 
           Bilanzgewinn von 1.781.633,55 EUR vollständig in die 
           Gewinnrücklagen einzustellen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Vorstand Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2011 waren 
 
 
       a)    Dr. Walter Hasselkus 
 
 
       b)    Jörns Haberstroh 
 
 
       c)    Dr. E. Leopold Dieck (bis 06.03.2011) 
 
 
       d)    Günter Pless (bis 28.02.2011) 
 
 
       e)    Mark Knobloch (seit 30.03.2011) 
 
 
       f)    Dirk Haussels (seit 30.03.2011) 
 
 
       g)    Achim Wiegmann 
 
 
       h)    Tanja Henning 
 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu 
           erteilen. Die Entlastung soll in getrennten Beschlussfassungen 
           erfolgen. Somit ist über folgende Entlastungen zu beschließen: 
 
 
       a)    Dr. Walter Hasselkus 
 
 
       b)    Jörns Haberstroh 
 
 
       c)    Dr. E. Leopold Dieck (bis 06.03.2011) 
 
 
       d)    Günter Pless (bis 28.02.2011) 
 
 
       e)    Mark Knobloch (seit 30.03.2011) 
 
 
       f)    Dirk Haussels (seit 30.03.2011) 
 
 
       g)    Achim Wiegmann 
 
 
       h)    Tanja Henning 
 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die S & R WP Partner GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
           Dortmund zum Abschlussprüfer für das zum 31.12.2012 endende 
           Geschäftsjahr zu wählen. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrecht 
 
   Teilnahmebedingungen 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß Artikel 19 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, 
   die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren 
   Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b 
   BGB) erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste 
   Bescheinigung erfolgen. Er hat sich auf den Beginn des 13. Juni 2012, 
   0:00 Uhr (Nachweisstichtag), zu beziehen. Die Anmeldung und der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Ehlebracht AG am 27. Juni 
   2012, 24:00 Uhr, unter nachfolgender Adresse zugegangen sein: 
 
   EHLEBRACHT Aktiengesellschaft 
   c/o PR Im Turm HV-Service AG 
   Römerstr. 72-74 
   68259 Mannheim 
   Telefax: 0621-7 17 72 13 
   E-Mail:eintrittskarte@pr-im-turm.de 
 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   unter vorstehend genannter Adresse werden den Aktionären 
   Eintrittskarten sowie ein Vollmachtsformular für die Hauptversammlung 
   nebst weiteren Erläuterungen zu diesen Formularen übersandt. Die 
   Vollmachtsformulare nebst weiteren Erläuterungen sind dazu auch über 
   die Internetseite www.ehlebracht-ag.com zugänglich. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
   die Aktionäre, frühzeitig für den Zugang der Anmeldung und des 
   Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
   Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, 
   sondern dient lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung. 
 
   Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 
   blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach der 
   Anmeldung weiterhin frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt 
   für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes zum 
   Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
   Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- 
   und Stimmrechts keine Bedeutung. Personen, die zum Nachweisstichtag 
   noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
   teilnahme- oder stimmberechtigt. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Es bestehen 
   12,9 Mio. Stammaktien und 12,9 Mio. Stimmrechte. 
 
   Stimmrechtsvertretung/Bevollmächtigung 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. 
   B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 
   3 S. 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Ausnahmen können für die 
   Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen 
   oder andere nach § 135 AktG oder § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren Widerruf sowie 
   deren entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen. 
   Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen 
   nach § 135 AktG oder nach § 135 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden soll, 
   enthält die Satzung hierzu keine besonderen Regelungen. Wir weisen 
   jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden 
   Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der 
   Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht 
   nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie 
   ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 
   135 AktG oder nach § 135 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte 
   Person oder Institution bevollmächtigen wollen, rechtzeitig mit dem zu 
   Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab. 
 
   Die Erteilung von Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   sowie der Widerruf oder die Änderung dieser Weisungen bedürfen der 
   Textform (§ 126 b BGB). 
 
   Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die 
   Übermittlung des Nachweises einer gegenüber den Bevollmächtigten 
   erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten sowie für 
   die Übersendung der Weisung gegenüber den Stimmrechtsvertretern der 
   Gesellschaft, deren Widerruf und Änderung stehen folgende Adresse, 
   Faxnummer, bzw. elektronischer Internetdialog zur Verfügung: 
 
   EHLEBRACHT Aktiengesellschaft 
   c/o PR Im Turm HV-Service AG 
   Römerstr. 72-74 
   68259 Mannheim 
   Telefax: 0621-7 17 72 13 
   Elektronisch: www.hv-vollmachten.de. 
 
 
   Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs 
   (www.hv-vollmachten.de) ist ein PIN erforderlich, der auf der 
   Eintrittskarte abgedruckt ist, die den Aktionären übersandt wird. 
   Weitere Informationen zur Nutzung des passwortgeschützten 
   Internetdialogs finden sich unter der vorgenannten Internetadresse. 
 
   Aktionärsrechte 
 
   Ergänzung der Tagesordnung 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den 20. Teil des Grundkapitals oder 
   den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, können gemäß § 122 
   Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt 
   und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 22, 2012 09:18 ET (13:18 GMT)

schriftlich an den Vorstand der Ehlebracht AG zu richten. Es muss der 
   Ehlebracht AG mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also 
   spätestens am 03. Juni 2012, 24:00 Uhr, zugehen. Die Aktionäre haben 
   nachzuweisen, dass sie seit mindestens 3 Monaten vor dem Tag der 
   Hauptversammlung, das heißt seit dem 03. April 2012, 0:00 Uhr, Inhaber 
   der Aktien sind. Das Verlangen ist an folgende Adresse zu richten: 
 
   EHLEBRACHT Aktiengesellschaft, Vorstand, Werkstraße 7, 32130 Enger 
 
 
   Gegenanträge/Wahlvorschläge von Aktionären 
 
   Aktionäre der Ehlebracht AG können der Gesellschaft gemäß § 126 Abs. 1 
   AktG Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat 
   zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Solche Anträge 
   sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer Begründung an 
   folgende Adresse bzw. Faxnummer zu richten: 
 
   EHLEBRACHT Aktiengesellschaft, Vorstand, Werkstraße 7, 32130 Enger 
   Telefaxnummer: (0 52 23) 18 51 22 
 
 
   Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. 
 
   Die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 19. 
   Juni 2012, unter dieser Adresse bzw. Faxnummer eingegangenen 
   ordnungsgemäßen Gegenanträge werden einschließlich des Namens des 
   Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
   Verwaltung im Internet unter www.ehlebracht-ag.com zugänglich gemacht. 
 
   Die Ehlebracht AG ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht 
   verpflichtet, einen Gegenantrag und dessen Begründung zugänglich zu 
   machen. Dies ist der Fall, 
 
     *     soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen 
           strafbar machen würde, 
 
 
     *     wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder 
           satzungswidrigem Beschluss der Hauptversammlung führen würde, 
 
 
     *     wenn die Begründung in wesentlichen Punkten 
           offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie 
           Beleidigungen enthält, 
 
 
     *     wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter 
           Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer Hauptversammlung 
           der Ehlebracht AG nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden 
           ist, 
 
 
     *     wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit 
           wesentlich gleicher Begründung in den letzten fünf Jahren 
           bereits zumindest zwei Hauptversammlungen der Gesellschaft 
           nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist und in der 
           Hauptversammlung weniger als der 20. Teil des vertretenen 
           Grundkapitals für ihn gestimmt hat, 
 
 
     *     wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der 
           Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten 
           lassen wird, oder 
 
 
     *     wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren in 
           zwei Hauptversammlungen einen von ihm mitgeteilten Gegenantrag 
           nicht gestellt hat oder nicht hat stellen lassen. 
 
 
   Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht nicht zugänglich 
   gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Der Vorstand der Ehlebracht AG behält sich vor, Gegenanträge und ihre 
   Begründungen zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu demselben 
   Gegenstand der Beschlussfassung Gegenanträge stellen. 
 
   Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern und des Konzernabschlussprüfers gelten die 
   vorstehenden Ausführungen sinngemäß mit der Maßgabe, dass der 
   Wahlvorschlag nicht begründet werden muss (§ 127 AktG). Die Ehlebracht 
   AG ist über die vorgenannten, über den Gegenanträgen aufgeführten 
   Gründe hinaus, nicht verpflichtet, Wahlvorschläge zugänglich zu 
   machen, wenn diese nicht den Namen der vorgeschlagenen Person, den 
   ausgeübten Beruf und Wohnort sowie deren Mitgliedschaft in anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 S. 5 
   AktG enthalten. 
 
   Auskunftsrecht des Aktionärs 
 
   Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
   Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
   erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
   der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen und auf die Lage des 
   Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Von 
   einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 
   Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der 
   Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, 
   der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht 
   unerheblichen Nachteil zuzufügen. 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 
   Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter 
   www.ehlebracht-ag.com abrufbar. 
 
   Internetseite, über die Informationen gemäß § 124a AktG zugänglich 
   sind 
 
   Folgende Informationen sind auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   www.ehlebracht-ag.com 
 
   zugänglich: 
 
     (1)   der Inhalt der Einberufung; 
 
 
     (2)   eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der 
           Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll; 
 
 
     (3)   die der Versammlung zugänglich zu machenden 
           Unterlagen; 
 
 
     (4)   die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
           Zeitpunkt der Einberufung, einschließlich getrennter Angaben 
           zur Gesamtzahl für jede Aktiengattung; 
 
 
     (5)   die Formulare, die bei Stimmabgabe durch Vertretung 
           zu verwenden sind, sofern diese Formulare den Aktionären nicht 
           direkt übermittelt worden sind. 
 
 
   Soweit der Gesellschaft nach Einberufung der Hauptversammlung ein 
   Minderheitsverlangen von Aktionären i. S. v. § 122 Abs. 2 AktG 
   eingeht, wird dieses ebenfalls nach seinem Eingang in gleicher Weise 
   auf oben genannter Homepage zugänglich gemacht. 
 
   Auf der Homepage werden nach Abschluss der Hauptversammlung gemäß § 
   130 Abs. 6 AktG bis zum 11. Juli 2012 auch die Abstimmungsergebnisse 
   veröffentlicht. 
 
   Enger, im Mai 2012 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
22.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Ehlebracht Aktiengesellschaft 
                Werkstr. 7 
                32130 Enger 
                Deutschland 
Telefon:        +49 5223 185128 
Fax:            +49 5223 185122 
E-Mail:         c.schell@ehlebracht-ag.com 
Internet:       http://www.ehlebracht-ag.com 
ISIN:           DE0005649107 
WKN:            564 910 7 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
170983 22.05.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 22, 2012 09:18 ET (13:18 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.