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DGAP-HV: MyContract24 AG: Bekanntmachung der -2-

Finanznachrichten News

DJ DGAP-HV: MyContract24 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.11.2012 in Hamburg Novotel Hamburg Alster mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: MyContract24 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
MyContract24 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 09.11.2012 in Hamburg Novotel Hamburg Alster mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
04.10.2012 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   myCONTRACT24 Aktiengesellschaft 
 
   Hamburg 
 
   ISIN: DE000A1EL9G3/WKN: A1EL9G 
 
 
   Außerordentliche Hauptversammlung 
 
   Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft ein. 
   Die außerordentliche Hauptversammlung findet am Freitag, 09. November 
   2012, um 10:00 Uhr 
   im Novotel Hamburg Alster, Lübecker Straße 3, 22087 Hamburg statt. 
 
   I. Tagesordnung 
 
   1. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in 
   vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten durch 
   Zusammenlegung von Aktien und über die Anpassung von § 3 Abs. 1 der 
   Satzung 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   a) Das Grundkapital der Gesellschaft von 9.215.000,00 EUR, eingeteilt 
   in 9.215.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem 
   rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR pro Aktie, wird um 
   8.754.250,00 EUR auf 460.750,00 EUR, eingeteilt in 460.750 auf den 
   Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am 
   Grundkapital von 1,00 EUR pro Aktie herabgesetzt. Die Herabsetzung 
   erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte 
   Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) im Verhältnis 20:1, um in 
   Gesamthöhe von 8.754.250,00 EUR Wertminderungen auszugleichen und 
   sonstige Verluste zu decken. Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise 
   durchgeführt, dass jeweils zwanzig auf den Inhaber lautende 
   Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie 
   zusammengelegt werden. Etwaige Aktienspitzen, die dadurch entstehen, 
   dass ein Aktionär eine nicht durch 20 teilbare Anzahl von Aktien hält, 
   werden von der Gesellschaft mit anderen Spitzen zusammengelegt und von 
   ihr für Rechnung der Beteiligten freihändig verwertet. 
 
   b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates 
   Einzelheiten der Durchführung dieses Beschlusses zu regeln. 
 
   c) In Anpassung an den vorstehenden Beschluss erhält § 3 (Höhe und 
   Einteilung des Grundkapitals) Abs. 1 der Satzung folgenden Wortlaut: 
 
   'Das Grundkapital beträgt 460.750,00 EUR. Es ist eingeteilt in 460.750 
   Stückaktien.' 
 
   2. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der 
   Gesellschaft gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen 
   Bezugsrechts der Aktionäre und Beschlussfassung über die Änderung von 
   § 3 Abs. 1 der Satzung zur Anpassung an die Kapitalerhöhung 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Sacheinlagen von 
   460.750,00 EUR um bis zu 64.539.250,00 EUR auf bis zu 65.000.000 EUR 
   durch die Ausgabe von bis zu 64.539.250 neuen, auf den Inhaber 
   lautenden Stückaktien, mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in 
   Höhe von 1,00 EUR pro Aktie erhöht. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen 
   Sacheinlagen. 
 
   b) § 3 Abs. 1 der Satzung wird in Anpassung der Kapitalerhöhung wie 
   folgt geändert: 
 
   Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den § 
   3, Absatz 1 der Satzung an die endgültige Summe der Kapitalerhöhung 
   anzupassen und zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden 
 
   c) Die neuen Aktien sind dividendenberechtigt ab dem 1. Januar 2012 
 
   d) Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die 
   neuen Aktien werden ausschließlich an Rob Randhawa ausgegeben. Rob 
   Randhawa überträgt hierfür mit Eintragung der Kapitalerhöhung in das 
   Handelsregister der MyContract24 AG (zukünftig: Planar Semiconductor 
   AG) sämtliche Gesellschaftsanteile an der Planar Semiconductor, Inc. 
   und damit 100% der Geschäftsanteile an der Planar Semiconductor, Inc. 
   als Sacheinlage auf die Gesellschaft. 
 
   e) Der Vorstand wird ermächtigt, die erforderlichen Maßnahmen zur 
   Durchführung der Kapitalerhöhung zu treffen. 
 
   3. Beschlussfassungen über die Schaffung eines genehmigten Kapitals in 
   Höhe von EUR 10.000.00,00 (Genehmigtes Kapital 2012) sowie Änderung 
   des § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 4 der Satzung 
   Durch die unter TOP 1 vorgeschlagene Kapitalherabsetzung und im 
   Hinblick auf die unter TOP 2 vorgeschlagene Kapitalerhöhung gegen 
   Sacheinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der 
   Aktionäre soll das genehmigte Kapital den neuen Gegebenheiten 
   angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende 
   Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis 
   zum 30. September 2017 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder 
   mehrmals um insgesamt bis zu EUR 10.000.000,00 durch einmalige oder 
   mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien 
   gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 
   2012). Dabei muss sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis 
   erhöhen wie das Grundkapital. Den Aktionären ist dabei grundsätzlich 
   ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem 
   oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen 
   werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird 
   jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche 
   Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, 
 
     -     soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge 
           auszugleichen; 
 
 
     -     wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des 
           Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen 
           oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von 
           Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden; 
 
 
     -     wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % 
           des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der 
           neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet 
           (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen von dieser 
           Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 
           Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund 
           anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu 
           berücksichtigen. 
 
 
   b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die 
   weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung 
   festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung 
   entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012 
   anzupassen. 
 
   c) In Anpassung an den vorstehenden Beschluss wird § 3 (Höhe und 
   Einteilung des Grundkapitals) Abs. 4 wie folgt neu gefasst: 
 
   'Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 
   30. September 2017 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder 
   mehrmals um insgesamt bis zu EUR 10.000.000,00 durch einmalige oder 
   mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien 
   gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 
   2012). Dabei muss sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis 
   erhöhen wie das Grundkapital. Den Aktionären ist grundsätzlich ein 
   Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder 
   mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie 
   den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch 
   ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche 
   Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, 
 
     -     soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge 
           auszugleichen; 
 
 
     -     wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des 
           Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen 
           oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von 
           Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden; 
 
 
     -     wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % 
           des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der 
           neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet 
           (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen von dieser 
           Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 
           Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund 
           anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu 
           berücksichtigen. 
 
 
   Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die 
   weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung 
   festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung 
   entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012 
   anzupassen.' 
 
   d) Vorstand und Aufsichtsrat werden angewiesen, die zu lit. a), lit. 
   b) und lit. c) vorgeschlagenen Beschlüsse erst zur Eintragung in das 
   Handelsregister anzumelden, wenn die Durchführung der Beschlüsse der 
   Hauptversammlung zum Tagesordnungspunkt 1 über die Herabsetzung des 
   Grundkapitals sowie zum Tagesordnungspunkt 2 über die Erhöhung des 
   Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlage unter Ausschluss des 
   gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre in das Handelsregister 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 04, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)

eingetragen worden sind. 
 
   4. Beschlussfassungen über die Änderung der Firma der Gesellschaft und 
   der Änderung des Unternehmensgegenstandes 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   a) § 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
   'Die Firma der Gesellschaft lautet: Planar Semiconductor AG' 
 
   b) § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung wird wie folgt neu 
   gefasst: 
 
   1. Der Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung 
   und der Vertrieb von Anlagen zur Bearbeitung und Reinigung von 
   sogenannten Wafer-Platten und anderen Bauteilen der Halbleiterbranche 
   sowie von funktionsverwandten technologischen Einheiten. 
 
   2. Die Gesellschaft ist zum Erwerb, zur Verwaltung und zur Veräußerung 
   von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften berechtigt. 
   Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen 
   durchzuführen und zu übernehmen, die für diesen Zweck sinnvoll und 
   dienlich sind. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, ihr eigenes 
   Vermögen zu verwalten. 
 
   3. Die Gesellschaft ist berechtigt, Grundeigentum zu erwerben, zu 
   verwalten sowie zu veräußern unter Einschluss von Vermietung und 
   Verpachtung. 
 
   4. Die Gesellschaft ist berechtigt, Tochtergesellschaften und 
   Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. 
 
   5. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, 
   die dem Gegenstande des Unternehmens dienen oder diesen ergänzen. Sie 
   kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und 
   sich an ihnen beteiligen. 
 
   6. Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in 
   Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, 
   die von der Hauptversammlung gewählt wurden. 
 
   Die drei derzeit amtierenden Aufsichtsratsmitglieder Herr Olaf Bitter 
   (Vorsitzender), Herr Jürgen Dobat und Herr Dirk Dünkelmann werden ihr 
   Amt mit Ablauf der am 09. November 2012 stattfindenden 
   Hauptversammlung gemäß § 6 Abs. 4 der Satzung niederlegen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt daher der Hauptversammlung vor, die folgenden 
   Personen zum Ablauf der am 09. November 2012 stattfindenden 
   außerordentlichen Hauptversammlung als Aufsichtsratsmitglieder zu 
   wählen. Die Wahl soll jeweils gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung jeweils auf 
   drei Jahre erfolgen, wobei unter einem Jahr der Zeitraum von einer 
   ordentlichen bis zum Schluss der nächstjährigen ordentlichen 
   Hauptversammlung zu verstehen ist. 
 
     a)    Herr Jonathan Meyers, Las Vegas, Managing Director 
           Investment Banking, Las Vegas, USA 
 
 
   Herr Meyers hat zum Zeitpunkt der Beschlussfassung keine weiteren 
   Aufsichtsratsmandate inne. 
 
     b)    Herr Richard Cutler, Rechtsanwalt, Houston, USA 
 
 
   Herr Cutler hat zum Zeitpunkt der Beschlussfassung keine weiteren 
   Aufsichtsratsmandate inne. 
 
     c)    Herr Hendrik Klein, Fondsmanager, Dübendorf, 
           Schweiz 
 
 
   Herr Klein hat zum Zeitpunkt der Beschlussfassung keine weiteren 
   Aufsichtsratsmandate inne. 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu TOP 2: 
   Der Vorstand hat gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen Bericht über den 
   Grund des Ausschlusses des Bezugsrechts zu erstatten. Der wesentliche 
   Inhalt des Berichts wird wie folgt bekannt gemacht: 
 
   Zweck der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung der MyContract24 AG 
   ('Gesellschaft') gegen Sacheinlage mit Bezugsrechtsausschluss ist der 
   Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der Planar Semiconductor, Inc.. 
   Die Planar Semiconductor, Inc. ist eine in Fremont, Kalifornien, USA, 
   ansässige Gesellschaft, die Anlagen zur Reinigung von sogenannten 
   Wafer-Platten entwickelt, produziert und vertreibt. 
 
   Laut dem Zweck der MyContract24 AG gemäß § 2 Abs. 3 der Satzung kann 
   die Gesellschaft alle Geschäfte vornehmen, die geeignet sind, den 
   beschriebenen Gesellschaftszweck zu erreichen oder ihn zu fördern. 
   Hierzu kann die Gesellschaft insbesondere im In- und Ausland weitere 
   Unternehmen errichten, erwerben, veräußern, verpachten oder sich an 
   solchen beteiligen, Zweigniederlassungen errichten und alle Geschäfte 
   betreiben, die geeignet sind, den Zweck des Unternehmens zu fördern. 
   Der Erwerb der Anteile an der Planar Semiconductor, Inc. ist daher vom 
   Gesellschaftszweck der Gesellschaft gedeckt. 
 
   Der Erwerb der Anteile an der Planar Semiconductor, Inc. liegt im 
   wirtschaftlichen Interesse der Gesellschaft. Zum Zeitpunkt der 
   Beschlussfassung befindet sich im Anlagevermögen der Gesellschaft 
   ausschließlich das Geschäftsmodell 'MyContract24' dessen Wert von 
   zuvor EUR 8.965.000,00 um EUR 8.546.000,00 auf nunmehr EUR 419.000,00 
   abgeschrieben werden musste. Die Gesellschaft betätigt sich damit zwar 
   nachhaltig wirtschaftlich, doch fehlt es aufgrund der aktuellen 
   Kapitalausstattung an Perspektiven, die mit dem bevorstehenden Erwerb 
   der Planar Semiconductor, Inc. vergleichbar wären. 
 
   Planar Semiconductor, Inc., ist ein kalifornisches Unternehmen, das 
   sich auf die Entwicklung und Produktion von Reinigungsmaschinen für 
   sogenannte Wafer spezialisiert hat. Wafer sind kreisrunde oder 
   quadratische, etwa ein Millimeter dicke Scheiben, die in der 
   Mikroelektronik, Photovoltaik und Mikrosystemtechnik eingesetzt 
   werden. Bei den bisherigen Reinigungsverfahren erfolgt die Reinigung 
   durch eine einseitige Behandlung mit der Politur. Nach erfolgter 
   Reinigung der ersten Seite muss der Wafer dann gewendet werden. In den 
   neuen Maschinen, die von Planar entwickelt wurden, durchlaufen die 
   Wafer den Reinigungsprozess senkrecht, wobei in einem Arbeitsschritt 
   beide Seitenflächen und auch die Kanten poliert werden. Neben der 
   daraus resultierenden Zeit- und Kostenersparnis wird durch die 
   Neuentwicklung von Planar zudem eine höhere Genauigkeit bei der 
   Einhaltung der Toleranzen und eine niedrigere Ausschussrate defekter 
   Wafer gegenüber den Konkurrenzsystemen erreicht. Der weltweite Markt 
   für Wafer-Reinigungssysteme liegt stabil bei etwa 1,5 Mrd. USD Umsatz 
   pro Jahr. 
 
   Da es der Gesellschaft nicht möglich ist, die Anteile an Planar 
   Semiconductor, Inc. aus eigenen Mitteln zu erwerben, ist für den 
   Erwerb der Anteile an der Planar Semiconductor, Inc. gegen Gewährung 
   von Aktien ein Bezugsrechtsausschluss geeignet und erforderlich. 
 
   Die Möglichkeit einer Barkapitalerhöhung, bei der ein 
   Bezugsrechtsausschluss nicht erforderlich wäre, kommt nicht in 
   Betracht, da der Inferent zu einem Verkauf des Planar Semiconductor, 
   Inc. ohne fortbestehende indirekte Beteiligung nicht bereit ist. Sein 
   Ziel ist eine Einbringung gegen Übernahme von Aktien, um so mittelbar 
   an der Planar Semiconductor, Inc. beteiligt zu bleiben und von der 
   erwarteten positiven weiteren Entwicklung zu partizipieren. Auf eine 
   Zuteilung von durch nicht ausgeübte Bezugsrechte der Aktionäre frei 
   werdenden Aktien wollte der Inferent sich mangels Kalkulierbarkeit 
   ebenfalls nicht einlassen. Außerdem hätte eine solche Vorgehensweise 
   möglicherweise rechtliche Probleme nach sich gezogen. 
 
   Der Erwerb der Anteile an der Planar Semiconductor, Inc. ist daher 
   allein im Wege der Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss zu 
   realisieren. Das Gesellschaftsinteresse an dem beabsichtigten 
   Bezugsrechtsausschluss ist aufgrund der vorgenannten Punkte höher zu 
   bewerten als das Interesse einzelner Aktionäre am Erhalt und der 
   Ausübung ihrer Bezugsrechte. 
 
   Der Ausgabebetrag von 1,00 EUR pro neuer Aktie, der bei Ausgabe von 
   64.539.250 Millionen Aktien an der Gesellschaft zu einer Bewertung der 
   Geschäftsanteile an der Planar Semiconductor, Inc. von mindestens 
   64.539.250,00 EUR führt, ist gerechtfertigt. Nach Überzeugung der 
   Gesellschaft erreicht der Wert der Geschäftsanteile an der Planar 
   Semiconductor, Inc. mindestens 64.539.250,00 EUR bzw. übersteigt 
   diesen Wert sogar. 
 
   Die Gesellschaft verfügt aktuell nicht über Vermögensgegenstände im 
   notwendigen Umfang, um das operative Geschäft käuflich zu erwerben. 
   Eine Ausgabe der jungen Aktien zum geringsten Ausgabebetrag ist daher 
   angemessen. 
 
   Der Bewertungsgutachter hat in einem Bewertungsgutachten den Wert der 
   einzubringenden Anteile an der Planar Semiconductor, Inc. ermittelt 
   und hat seiner Bewertung im Wesentlichen folgende Prämissen und 
   Annahmen zugrunde gelegt 
 
   Basiszinssatz: 2,35% 
 
   Marktrisikoprämie: 4,5 
 
   Betafaktor: 1,5 
 
   Wachstumsabschlag: 0,75 
 
   und ist zu folgenden Ergebnissen gelangt: 
 
   Der Wert der einzubringenden Planar Semiconductor, Inc. entspricht dem 
   Mindestwert von 64.539.250,00 Euro. 
 
   Der Betrag, der den Mindestwert von 64.539.250,00 Euro übertrifft wird 
   in die Kapitalrücklage eingestellt. 
 
   Das im Vorstandsbericht erwähnte Gutachten liegt vom Tage der 
   Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 
   Gesellschaft zur Einsicht aus. 
 
   Bericht des Vorstands gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG i. V. m. § 186 
   Abs. 4 Satz 2 AktG über den Ausschluss des Bezugsrechts in 
   Tagesordnungspunkt 3 
   Mit der vorgeschlagenen fünfjährigen Ermächtigung zur Erhöhung des 
   Grundkapitals wird der Vorstand in die Lage versetzt, künftig im 
   Rahmen des Genehmigten Kapitals 2012 die Eigenkapitalausstattung der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 04, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2012 Dow Jones News
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