
Richtig ist, dass die Mitgliedstaaten bereits im Januar 2008 Listen mit über 44.000 gesundheitsbezogenen Angaben an die Kommission übersandt haben. Die Liste der Angaben, die der EFSA zur wissenschaftlichen Begutachtung vorgelegt worden ist, enthielt insbesondere aufgrund zahlreicher Doppeleinträge dann nur noch 4.637 Angaben. Von denen sind zwischenzeitlich ca. 2.700 bewertet und ca. 2.000 stehen noch zur Bewertung aus. Von Seiten der Lebensmittelwirtschaft waren seinerzeit sogar nur 700 gesundheitsbezogene Angaben an die Mitgliedstaaten gesandt worden. Die nunmehr zugelassenen 222 Angaben beruhen auf ca. 500 positiven Bewertungen der EFSA, hinter vielen Angaben steht demnach mehr als nur eine positiv bewertete gesundheitsbezogene Angabe.
Anspruch des Europäischen Gesetzgebers im Jahre 2006 war es, alle allgemein anerkannten Gesundheitswirkungen von Lebensmitteln in einer Liste zusammenzufassen, und zwar bis Januar 2010. "Mit dem ersten Teil der Artikel 13-Liste ist nun, drei Jahre später, aber erst der erste Schritt getan," stellt Peter Loosen fest. "Die Liste enthält vorwiegend Anga-ben zu Vitaminen und Mineralstoffen und einigen wenigen anderen Nährstoffen. Die Bewertung der gesundheitlichen Wirkungen von Pflanzen und Pflanzeninhaltsstoffen hingegen steht noch aus. Damit liegt der schwierigere Teil der Wegstrecke noch vor den Beteiligten, insbesondere der EFSA, denn hier besteht noch erheblicher Klärungsbedarf zu den Bewertungsansätzen", betont der BLL-Geschäftsführer.
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