Bielefeld (ots) - Nach einem tödlichen Verkehrsunfall auf einem nur mit Flatterband gesperrten Bahnübergang in Espelkamp (Kreis Minden-Lübbecke/NRW) sollen die Sicherheitsrichtlinien bundesweit verschärft werden. Das berichtet das Bielefelder Westfalen-Blatt (Samstags-Ausgabe). Das hat die Bezirksregierung Detmold in einem Brief an das NRW-Verkehrsministerium gefordert, schreibt die Zeitung. Die Bahn müsse rechtlich verpflichtet werden, Störfälle an Bahnübergangen und die geplanten Sicherungsmaßnahmen der Polizei, der zuständigen Verkehrsbehörde und dem Straßenbaulastträger unverzüglich zu melden. Diese Informationspflicht sei dringend notwendig. Nur bei einer rechtzeitigen Meldung könnten eventuell weitere notwendige Sicherungsmaßnahmen an Bahnübergang und Straße ergriffen werden. Nach Angaben des Eisenbahnbundesamtes hat der Bund in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Dresden bereits eine Forschungsgruppe beauftragt, um Planung und Instandhaltung von Bahnübergängen zu verbessern, schreibt das Westfalen-Blatt. Auch der Landrat des Kreises Minden-Lübbecke, Ralf Niermann (SPD), hat Bundesverkehrsminister Peter Raumsauer (CSU) aufgefordert, die Sicherheitsstandards an Übergängen bei technischen Ausfällen generell überarbeiten zu lassen. In Espelkamp waren nach dem Unfall zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen angeordnet worden. So wurden im Bereich des Bahnübergangs Tempo 30 eingeführt und die ausgeschaltete Lichtzeichenanlage besser gekennzeichnet. Zudem stellte die Bahn eine mobile Schrankenanlage auf. Zuvor war der Übergang durch Streckenposten mit rot-weißen Flatterband gesichert worden. Bei dem Unfall am 9. Januar 2013 war ein 14 Jahre altes Mädchen getötet worden. Das von seiner Großmutter (71) gesteuerte Auto war auf dem gesperrten Übergang von einem Zug der Eurobahn erfasst worden. Derzeit gibt es nach Angaben der Bahn in NRW fünf Bahnübergänge, die provisorisch von Streckenposten gesichert werden: außer in Espelkamp in Bieren-Rödinghausen (Kreis Herford), im lippischen Lage, in Beelen (Kreis Warendorf) und in Münster-Handorf. Zwei Unfälle auf einem provisorisch gesicherten Bahnübergang hatte es im Dezember 2011 und im Juni 2012 in Detmold gegeben. Nach diesen beiden Unfällen waren die Streckenposten zu Geldstrafen verurteilt worden. Sie hatten das Absperrband nicht rechtzeitig gespannt. Die Amtsrichterin hatte auch die Bahn scharf kritisiert, heißt es in dem Zeitungsbericht. Den Übergang mit einem Flatterband zu sichern, berge ein hohes Fehlerpotential, betonte die Richterin und attestierte der Deutschen Bahn eine gewisse Mitverantwortlichkeit.
Originaltext: Westfalen-Blatt Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2
Pressekontakt: Westfalen-Blatt Nachrichtenleiter Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261
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