Stuttgart (ots) - Da geht ja keine, die im Amt versagt hätte. Das ist ein bemerkenswerter Unterschied zum Abgang etwa des Ex-Umweltministers Norbert Röttgen, dem die Kanzlerin die Gestaltung der Energiewende schlicht nicht mehr zugetraut hatte. Und es ist auch ein Unterschied zur Causa Guttenberg, der zwar über sein hemmungsloses Plagiieren stürzte, der aber auch als Verteidigungsminister beim Zentralprojekt Bundeswehrreform nicht über markige Ankündigungen hinausgekommen war. Dennoch war auch Schavans Rücktritt zwingend. Sie hat den Grund korrekt benannt. Wenn eine Wissenschaftsministerin gegen eine Universität klagt, dann entstehen Belastungen für den ganzen Wissenschaftsbetrieb. Aber ein Schuldeingeständnis ist der Rücktritt nicht. Frei von den Bindungen des Amtes kann Schavan nun ihr Recht suchen. Über jeden Zweifel erhaben ist das Vorgehen der Düsseldorfer Uni sicher nicht
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