Osnabrück (ots) - Perverse Tötungslust
Der Fall Warren Lee Hill offenbart einmal mehr den Irrsinn der Todesstrafe. Denn angesichts zahlreicher Widersprüche wäre es für die obersten Richter von Georgia ein Leichtes gewesen, das Todesurteil umzuwandeln - zumal das Oberste Gericht der USA die Exekution Behinderter verboten hat. Doch aus unerklärlichen Gründen bestand die Justiz in Georgia darauf, das Recht auf ihre Weise umzudeuten.
Nun gibt es viele gute Argumente gegen die Todesstrafe: zum Beispiel, dass die Gefahr, aufgrund von Ermittlungspannen oder Falschaussagen Unschuldige zu töten, sich nie restlos vermeiden lässt. Oder dass sich die vermeintlich abschreckende Wirkung in bislang keiner Kriminalstatistik hat nachweisen lassen. Oder dass moralische Gründe, etwa christliche Werte, das Töten verbieten.
Besonders schwer wiegt im aktuellen Fall jedoch, dass Hills eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit nicht strafmildernd berücksichtigt wird. Ohne Frage muss jede Tötung geahndet werden - doch für das Strafmaß ist aus gutem Grund entscheidend, in welchem Zustand sich der Täter zur Tatzeit befand. Ist Hill auf dem geistigen Stand eines Zwölfjährigen, müssen die Richter ihn auch wie ein Kind behandeln - und anerkennen, dass er die Tragweite seines Handelns möglicherweise nicht ermessen konnte. Dass sie ihm dieses Erbarmen verweigern, entlarvt eine perverse Tötungslust des Staates.
Constantin Binder
Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58964.rss2
Pressekontakt: Neue Osnabrücker Zeitung Redaktion Telefon: +49(0)541/310 207
Der Fall Warren Lee Hill offenbart einmal mehr den Irrsinn der Todesstrafe. Denn angesichts zahlreicher Widersprüche wäre es für die obersten Richter von Georgia ein Leichtes gewesen, das Todesurteil umzuwandeln - zumal das Oberste Gericht der USA die Exekution Behinderter verboten hat. Doch aus unerklärlichen Gründen bestand die Justiz in Georgia darauf, das Recht auf ihre Weise umzudeuten.
Nun gibt es viele gute Argumente gegen die Todesstrafe: zum Beispiel, dass die Gefahr, aufgrund von Ermittlungspannen oder Falschaussagen Unschuldige zu töten, sich nie restlos vermeiden lässt. Oder dass sich die vermeintlich abschreckende Wirkung in bislang keiner Kriminalstatistik hat nachweisen lassen. Oder dass moralische Gründe, etwa christliche Werte, das Töten verbieten.
Besonders schwer wiegt im aktuellen Fall jedoch, dass Hills eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit nicht strafmildernd berücksichtigt wird. Ohne Frage muss jede Tötung geahndet werden - doch für das Strafmaß ist aus gutem Grund entscheidend, in welchem Zustand sich der Täter zur Tatzeit befand. Ist Hill auf dem geistigen Stand eines Zwölfjährigen, müssen die Richter ihn auch wie ein Kind behandeln - und anerkennen, dass er die Tragweite seines Handelns möglicherweise nicht ermessen konnte. Dass sie ihm dieses Erbarmen verweigern, entlarvt eine perverse Tötungslust des Staates.
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