Kabel Deutschland Holding AG: Bundeskartellamt hält Zusagenangebot für Kauf von Tele Columbus für unzureichend
Kabel Deutschland Holding AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
18.02.2013 22:45
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Unterföhring, 18. Februar 2013 - Das Bundeskartellamt hat Kabel Deutschland heute seine vorläufige Einschätzung zum Zusagenangebot vom 22. Januar 2013 mitgeteilt. Danach seien die angebotenen umfangreichen Netzveräußerungen nicht ausreichend, die wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen.
Kabel Deutschland hatte die Veräußerung von Tele Columbus Netzen in Berlin, Dresden und Cottbus angeboten. Das Bundeskartellamt fordert demgegenüber, dass Kabel Deutschland fast 60% der zu erwerbenden Netze in Ostdeutschland veräußert - doppelt so viel wie von Kabel Deutschland für den Fall der Genehmigung zugesagt. Diese Anforderung des Bundeskartellamtes an die Genehmigung der Transaktion ist für Kabel Deutschland wirtschaftlich nicht vertretbar.
Das Unternehmen geht nun davon aus, dass die geplante Akquisition von Tele Columbus vom Bundeskartellamt untersagt wird.
18.02.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Kabel Deutschland Holding AG Betastraße 6-8 85774 Unterföhring Deutschland Telefon: +49 (0)89 960 100 Fax: +49 (0)89 960 10 888 E-Mail: presse@kabeldeutschland.de Internet: www.kabeldeutschland.com ISIN: DE000KD88880 WKN: KD8888 Indizes: MDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service
ISIN DE000KD88880
AXC0229 2013-02-18/22:46