Osnabrück (ots) - Mit zweierlei Maß
Christian Wulff wurde Unrecht getan. Ob man ihn mag oder auch nicht: So einfach ist das. Die halbe Republik machte sich etwa lustig, als er aussagte, einen Nordsee-Urlaub für 2715 Euro in bar bezahlt zu haben: "Wie unglaubwürdig", hieß es. "Wer macht denn so was?" Nun, Wulff machte so etwas. Der Kontoauszug des Hoteliers bewies es, wo der Betrag mit dem Vermerk "Barzahlung Wulff" auftauchte, gutgeschrieben korrekt auf dem Geschäftskonto, noch vor der Reise und fernab aller Vorwürfe.
Dies ist nur ein Fall, in dem die politische Szene und Medien eilfertig Schlechtes annahmen; vielfach freudig annehmen wollten. So muss sich Wulff bis heute anhören, er habe auf jeden Fall gehen müssen: wenn nicht wegen der Beschuldigungen selbst, dann eben wegen eines falschen Umgangs mit ihnen. Aber nicht einmal das stimmt. Zum einen glaubte Wulff, ein Recht auf Intimsphäre auch als Präsident zu haben. Ist das verkehrt? Zum anderen hätte er damals machen können, was er wollte: Die Stimmung war so aufgeheizt, dass jede denkbare Reaktion gegen ihn ausgelegt worden wäre.
Wulff gab auf, als Staatsanwälte den Vorwürfen offiziellen Charakter verliehen. Ihre Behörde muss nun zu dem Schluss kommen, sich in Lappalien verrannt und schier unbegrenzte Ressourcen in einer gefloppten Ermittlung verpulvert zu haben. Sie wollte sich nicht vorwerfen lassen, bei einem Staatsoberhaupt mit zweierlei Maß zu messen. Genau das hat sie aber getan. Und zwar zu dessen Nachteil.
Burkhard Ewert
Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58964.rss2
Pressekontakt: Neue Osnabrücker Zeitung Redaktion Telefon: +49(0)541/310 207
Christian Wulff wurde Unrecht getan. Ob man ihn mag oder auch nicht: So einfach ist das. Die halbe Republik machte sich etwa lustig, als er aussagte, einen Nordsee-Urlaub für 2715 Euro in bar bezahlt zu haben: "Wie unglaubwürdig", hieß es. "Wer macht denn so was?" Nun, Wulff machte so etwas. Der Kontoauszug des Hoteliers bewies es, wo der Betrag mit dem Vermerk "Barzahlung Wulff" auftauchte, gutgeschrieben korrekt auf dem Geschäftskonto, noch vor der Reise und fernab aller Vorwürfe.
Dies ist nur ein Fall, in dem die politische Szene und Medien eilfertig Schlechtes annahmen; vielfach freudig annehmen wollten. So muss sich Wulff bis heute anhören, er habe auf jeden Fall gehen müssen: wenn nicht wegen der Beschuldigungen selbst, dann eben wegen eines falschen Umgangs mit ihnen. Aber nicht einmal das stimmt. Zum einen glaubte Wulff, ein Recht auf Intimsphäre auch als Präsident zu haben. Ist das verkehrt? Zum anderen hätte er damals machen können, was er wollte: Die Stimmung war so aufgeheizt, dass jede denkbare Reaktion gegen ihn ausgelegt worden wäre.
Wulff gab auf, als Staatsanwälte den Vorwürfen offiziellen Charakter verliehen. Ihre Behörde muss nun zu dem Schluss kommen, sich in Lappalien verrannt und schier unbegrenzte Ressourcen in einer gefloppten Ermittlung verpulvert zu haben. Sie wollte sich nicht vorwerfen lassen, bei einem Staatsoberhaupt mit zweierlei Maß zu messen. Genau das hat sie aber getan. Und zwar zu dessen Nachteil.
Burkhard Ewert
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