Karlsruhe (ots) - Es ist nicht mehr zu übersehen: In Berlin hat der Wahlkampf längst begonnen. Und der findet auf den verschiedensten Bühnen statt: In den Parteizentralen, im Kanzleramt, im Bundestag - und auch im Bundesrat. Dass SPD und Grüne nach dem Wahlsieg in Niedersachsen ihre neue Mehrheit in der Länderkammer nützen würden, um manch ungeliebtes Projekt der schwarz-gelben Bundesregierung zu Fall zu bringen oder sie umgekehrt durch eigene Beschlüsse unter Druck zu setzen, kam nicht überraschend. Das hatten umgekehrt auch Edmund Stoiber, Roland Koch und Co gemacht, als sie mit ihrer Mehrheit die damalige rot-grüne Regierung mehr als einmal auflaufen ließen. Diese Chance, kurz vor der Wahl ihre neue Stärke in den Ländern öffentlichkeitswirksam zu demonstrieren, wollte sich Rot-Grün nicht entgehen lassen. Gleichwohl machen es sich Union und FDP zu leicht, wenn sie das rot-rot-grüne Nein zum Betreuungsgeld als bloßes wahltaktisches Manöver geißeln und den Ländern vorwerfen, den Bundesrat als Bühne für parteipolitische Manöver zu missbrauchen. Denn in diesem Fall sind die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten nicht irgendeinem Diktat der Parteizentrale gefolgt, das es ohnehin nicht gibt, sondern haben aus Überzeugung ein Gesetz abgelehnt, das sie schon immer und bereits von Anfang an in seinem ganzen Ansatz für falsch gehalten haben. Union und FDP mussten wissen, dass das Prestigeprojekt von Horst Seehofer, das dieser gegen große Widerstände innerhalb der Koalition durchgesetzt hatte, im Bundesrat keine Mehrheit hat. Schon im Koalitionsvertrag 2009 hatten sich Union und FDP auf die Einführung des Betreuungsgeldes geeinigt, damals gab es auch noch eine schwarz-gelbe Mehrheit im Bundesrat. Doch durch Untätigkeit und gegenseitige Blockade verspielten sie diesen Vorteil, es bedurfte mehrerer Koalitionsgipfel, bis das ungeliebte Gesetz auf den Weg kam. Derweil jedoch ging ein ums andere Land verloren. Die Leidtragenden dieses Streits sind die Eltern kleiner Kinder, auf deren Rücken Koalition und Opposition ihren Machtkampf austragen. Ihnen wollte die Politik eigentlich Wahlfreiheit garantieren. Doch wenn es ganz schlecht läuft, stehen sie ab 1. August mit leeren Händen da, weil es für sie weder einen Betreuungsplatz noch das Betreuungsgeld gibt.
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Pressekontakt: Badische Neueste Nachrichten Klaus Gaßner Telefon: +49 (0721) 789-0 redaktion.leitung@bnn.de
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