Bielefeld (ots) - Als das Bundesarbeitsgericht sein Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht gesprochen hatte, wähnten sich Kläger und Beklagte, also Kirche und Gewerkschaft Verdi, auf der Siegerseite. Wer allerdings glaubte, da sei also ein salomonisches Urteil gesprochen worden, irrte. Weiterhin sind kirchliche Arbeitnehmer in ihren Grundrechten eingeschränkt, wenn sie ihre Forderungen durchzusetzen versuchen. Ob dies rechtens ist, müssen jetzt die Karlsruher Richter entscheiden. Das ist auch an der Zeit. Denn zu Beginn des 21. Jahrhunderts bedarf es der Klärung, ob die Privilegierung der Kirchen - nicht nur im Arbeitsrecht - noch in die Zeit passt. Der Staat, also Christen, Muslime und Atheisten, finanziert kirchliche Einrichtungen wie Krankenhäuser und Seniorenheime. Da sollte schon geklärt werden, ob deren Beschäftigte Rechte minderer Art besitzen und sich Diakonie wie Caritas damit einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Hätte Verdi den direkten Weg zum Europäischen Gerichtshof gewählt, wäre der Ausgang erwartbarer. Dort würde nach der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie geprüft. Aber das kann ja noch kommen.
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