Karlsruhe (ots) - Nicht Regierungen haben bedrohte Banken vor dem Zusammenbruch gerettet - es waren, wenn auch ungefragt, die Steuerzahler, denn mit deren Geld haben die Regierungen Rettungsschirme aufgespannt und Banken frisches Kapital zugeführt. Das soll sich nun ändern. Die EU-Finanzminister haben im Prinzip die Pläne der Kommission für künftige Hilfsaktionen sowie für die geordnete Abwicklung von Banken akzeptiert. EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier hat nun die Aufgabe, bis zum Frühsommer aus seinem Konzept einen Gesetzentwurf für die Gründung einer europäischen Einrichtung zur Abwicklung von Banken zu formulieren. Es geht dabei allerdings nicht nur um ein Insolvenzverfahren für Banken, sondern auch um Regeln für deren Rettung, wenn Geldhäuser, aus welchen Gründen auch immer, in eine bedrohliche Schieflage geraten sind. Dabei soll es weitgehend so zugehen wie in der realen Wirtschaft. Erst einmal sind die Eigentümer, also die Aktionäre, gefordert, einer vom Bankrott bedrohten Bank frisches Geld zuzuführen und damit die Schließung und Abwicklung abzuwenden. Wenn das nicht reicht, werden die Gläubiger zu einem zwangsweisen Notopfer herangezogen. Forderungen an die Bank, vor allem Bankanleihen, sollen damit ganz oder zum Teil wertlos werden. Reicht auch das nicht aus, sind "reiche" Bankkunden mit ihren Guthaben an der Reihe. Alle Einlagen oberhalb von 100 000 Euro werden ganz oder teilweise gestrichen. Das heißt: Die Sparer haften mit ihrem Geld für die Zockerei, Misswirtschaft oder auch Unfähigkeit der Banker. Zypern macht dafür den Probelauf. Das gilt insbesondere für den endgültigen Schlusspunkt, also die Schließung von Banken. Mit Bedacht ist dafür eine Bank mit hauptsächlich ausländischer Kundschaft ausgewählt worden, denn dort soll es sich vor allem um russische Oligarchen und deren Flucht- bzw. Schwarzgeld handeln. Da hält sich das Mitleid in Grenzen. Die Eigentümer kleinerer Summen haben sich in Zypern mit Erfolg gegen ihre Beteiligung an der Bankenrettung gewehrt und damit den Kleinsparern in der gesamten EU einen großen Gefallen getan. Denn die Finanzminister haben sich offenbar daran erinnert, dass es in der EU eine Garantie der Einlagensicherung bis zu einer Höhe von 100 000 Euro gibt. Beträge bis zu dieser Grenze sollen tabu bleiben. Kunden mit Sparguthaben über 100 000 Euro werden dagegen nicht mehr einer Bank ihr Geld anvertrauen, sondern über mehrere Banken verteilen. Zypern war nämlich doch der Präzedenzfall. Zwar sollen künftig auch Banken Geld vom permanenten Rettungsschirm ESM und damit letztlich von den Steuerzahlern erhalten können, dies aber erst dann, wenn alle vorrangigen Lösungen nicht greifen. Die Sparer wissen jetzt, woran sie sind, wenn es im Geldgewerbe zum Ernstfall kommt.
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