
Die enormen Veränderungen an den Finanzmärkten in den letzten Jahren haben erhebliche Auswirkungen für institutionelle Investoren aus dem Bereich der Versicherungswirtschaft. "Das im Wesentlichen künstlich niedrig gehaltene Zinsniveau führt nicht nur realwirtschaftlich zur Fehlallokation von Kapital, sondern trifft insbesondere den Kern einer auf höchstmögliche Sicherheit ausgerichteten Anlagepolitik", erläutert Rainer Jakubowski, Mitglied des Vorstandes des BVV und begründet damit auch die Entscheidung zur deutlichen Verstärkung der Zinsreserve sowie die weitere Stärkung des Eigenkapitals aus dem Überschuss des Geschäftsjahres.
Die Nettoverzinsung erhöhte sich deutlich auf 4,4 (3,5) Prozent, während der als Referenzwert geeignete Zins deutscher Staatsanleihen mit zehnjähriger Laufzeit im Berichtszeitraum auf den historischen Rekord-Tiefststand von unter 1,2 Prozent fiel.
Die Beitragseinnahmen erhöhten sich um knapp 3 Prozent auf 561,9 (546,1) Mio. Euro.
Eigenkapitalquote übertrifft gesetzliche Anforderungen
Infolge der Eigenkapitalstärkung um im Saldo 58,1 Mio. Euro erhöhte sich die Eigenkapitalquote auf 5,2 (5,1) Prozent im Verhältnis zur Deckungsrückstellung und übertrifft damit nach wie vor die gesetzliche Mindestanforderung in Höhe von 4,5 Prozent.
Insgesamt erzielte der BVV trotz des äußerst schwierigen Kapitalmarktumfelds einen Überschuss in Höhe von 259,0 (55,9) Mio. Euro. Die Guthabenverzinsung belief sich einschließlich der Reserveverstärkung auf 4,8 (4,0) Prozent. Die Überschussverwendung diente der langfristigen Stärkung der Finanzkraft des Unternehmens. Angesichts des weiter anhaltenden, extremen Niedrigzinsumfelds wurden im Sinne der Versicherten und Rentner des BVV für zukünftige Verpflichtungen
- ein beachtlicher Betrag in Höhe von 186,0 Mio. Euro für künftige Zinsverpflichtungen als Zinszusatzreserve der Deckungsrückstellung und - 71,0 (54,0) Mio. Euro der Verlustrücklage zugeführt.
1,7 (1,9) Mio. Euro wurden als Direktgutschriften ausgeschüttet.
Verwaltungskosten bleiben auf niedrigem Niveau
Der Verwaltungskostensatz des BVV verbleibt mit 1,4 Prozent auf dem niedrigen Niveau der Vorjahre. Damit liegt er nachhaltig deutlich unter dem Durchschnitt der Lebensversicherungsbranche. Der in der Versicherungswirtschaft üblicherweise angegebene Verwaltungskostensatz bezeichnet das Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen für den Versicherungsbetrieb zu den Beitragseinnahmen.
Anzahl der Mitgliedsunternehmen, Anwärter und Rentner gestiegen
Die Anzahl der Mitgliedsunternehmen stieg im Berichtszeitraum an. Insgesamt vertrauen 730 (728) Mitgliedsunternehmen aus der Finanzwirtschaft dem BVV. Auch die Anzahl der Anwärter nahm erneut zu. Mit Ablauf des Geschäftsjahres zählt der BVV einschließlich der beitragsfreien Versicherungen 345.944 (343.045) Anwärter. Die Anzahl der Leistungsempfänger entwickelte sich stetig und übertraf im Sommer 2012 erstmals die 100.000-Personen-Grenze. Im Berichtsjahr erhielten 100.634 (98.893) Rentenempfänger Leistungen in Höhe von 615,6 (586,1) Mio. Euro vom BVV.
Herausforderungen im Geschäftsjahr 2013
Von politischer Seite erwartet der BVV für das laufende Jahr keine gravierenden Änderungen. "Wir gehen davon aus, dass bis zur Bundestagswahl keine weiteren maßgeblichen Entscheidungen getroffen werden", so Dr. Helmut Aden, Mitglied des Vorstandes des BVV. "Wir hoffen für die Zeit danach auf positive gesetzgeberische Impulse für den weiteren Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Vergleiche mit anderen europäischen Ländern zeigen, dass wir erheblichen Nachholbedarf haben, um eine angemessene Altersversorgung für die Zukunft sicherzustellen." Grundsätzlich geht der BVV davon aus, dass vor allem die steuer-, arbeits- und insbesondere aufsichtsrechtliche Komplexität der betrieblichen Altersversorgung weiter zunehmen wird und die Belastungen für Anbieter immer höher werden. Insbesondere auf europäischer Ebene nehmen die regulatorischen Anforderungen stetig zu. Ein Beispiel hierfür ist die geplante Überarbeitung der Pensionsfondsrichtlinie und die in diesem Zusammenhang durchgeführte Auswirkungsstudie zur betrieblichen Altersversorgung (QIS - Quantitative Impact Study), die von der europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA initiiert wurde. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die Übernahme der Grundprinzipien von Solvency II im Rahmen der Pensionsfondsrichtlinie die betriebliche Altersversorgung in Deutschland nachhaltig beschädigen würde, da die überhöhten Eigenkapitalanforderungen nur auf Kosten der beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubringen wären.
Im Umfeld der Kapitalanlagen werden die künstlich niedrig gehaltenen Zinsen und die Staatsschuldenkrise entwickelter Volkswirtschaften namentlich auch des für die Anlagepolitik bislang ausschlaggebenden Euroraumes die Finanzmärkte auch in den kommenden Jahren prägen. Die politisch wie wirtschaftlich nach wie vor unsicheren Verhältnisse beeinträchtigen die Vermögensanlage institutioneller Investoren weiterhin. Niedrige Renditen werden die Finanzmärkte noch längere Zeit kennzeichnen und mit beträchtlichen Volatilitäten einhergehen. Auch die Gefahr weiterer Extremszenarien ist weiterhin gegeben. "Aus diesem Grund sind Belastungen der dringend notwendigen zusätzlichen Altersvorsorge durch überhöhte Eigenkapitalanforderungen oder Finanztransaktionssteuern unbedingt zu vermeiden", betont Rainer Jakubowski.
*Angabe in Klammern jeweils Vorjahreszahlen
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