Überschuldete Verbraucher und Unternehmensgründer sollen schneller als bisher die Chance zum Neuanfang erhalten. Nach einem am Donnerstagabend vom Bundestag verabschiedeten Gesetz können sich die Betroffenen schon nach drei Jahren statt wie bisher nach sechs Jahren von ihren Restschulden befreien lassen - vorausgesetzt, dass sie zumindest einen Teil der Außenstände beglichen haben.
Bedingung für eine sogenannte Restschuldbefreiung nach drei Jahren ist, dass mindestens 35 Prozent der Schulden sowie die Verfahrenskosten bezahlt wurden. Ursprünglich sollte sogar eine Quote von 25 Prozent ausreichen, aber die Parlamentarier sahen dadurch die Eigentumsrechte der Gläubiger zu stark geschmälert. Wenn immerhin die Verfahrenskosten beglichen sind, winkt künftig eine Verkürzung der Frist auf fünf Jahre. Ansonsten bleibt es bei der derzeitigen Verfahrensdauer von sechs Jahren.
In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, von der Reform profitierten sowohl die Schuldner als auch deren Gläubiger. Die Schuldner stünden nicht mehr so lange wie bisher vor einem Schuldenberg. Gleichzeitig gebe es einen gezielten Anreiz, wenigstens einen Teil der Schulden zurückzuzahlen. Allein im vergangenen Jahr meldeten knapp 130 000 Deutsche eine Privatinsolvenz an./ax/DP/he
AXC0325 2013-05-16/23:46