Seoul (BoerseGo.de) - Der Oberste Gerichtshof der Niederlande ist zu dem Urteil gekommen, dass Samsungs Galaxy Tab 10.0 das Geschmacksmuster seines Konkurrenten Apple nicht verletzt. Wie der Gerichtshof am Freitag meldete, wiesen die Richter die Ansprüche Apples ab. Grund hierfür sei, dass das Geschmacksmuster nur einen sehr beschränkten Geltungsrahmen habe und folglich von dem US-Unternehmen nicht derart allgemein ausgelegt werden könne, wie dies bei der Klage der Fall war. Das Geschmacksmuster gelte nur für Details des iPad-Designs - das Tablet des südkoreanischen Mitbewerbers unterscheide sich jedoch hinreichend von Apples Design, weshalb keine Verwechslungsgefahr bestehe. Eine Verletzung von Apples geistigem Eigentum liege folglich nicht vor. Das Gericht betonte zudem, dass es auch schon vor dem iPad Geräte gab, die ein ähnliches Aussehen aufwiesen - Apple sei daher trotz seines Geschmacksmusters nicht Erfinder derartiger Designs. Des Weiteren dürfe kein Unternehmer auf allgemeine Designs ein Monopol beanspruchen, da dies Innovation und Fortschritt behindere.