
Finanzjournalisten-Blog-Leser Klaus B. ärgerte sich über das antiquierte Orderverfahren und bat uns um Hilfe. Als Online-Banking-Nutzer sollte er den Auftrag zum Kauf/Verkauf beziehungsweise zur Ausübung der Commerzbank-Bezugsrechte schriftlich erteilen und erhielt dazu ein Formblatt mit ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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