"Ein Bankier ist ein Mensch, der seinen Schirm verleiht, wenn die Sonne scheint, und ihn sofort zurückhaben will, wenn es zu regnen beginnt" – Mark Twains Definition eines Bankers könnte gut und gerne auch für so manche (Rechtsschutz-)Versicherung gelten. Denn wenn man sie mal wirklich braucht, ist kein Verlass auf sie. Diese Erfahrung haben zahlreiche Lehman-Geschädigte gemacht. Doch der Bundesgerichtshof (BHG) bereitet dem nun ein Ende.
Zwei von zahlreichen Rechtsschutzversicherern bislang in ihren Versicherungsbedingungen gern verwendete Klausels hat der BGH für unwirksam erklärt – die so genannte "Effektenklausel" und die "Prospekthaftungsklausel". Die Klauseln seien ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Zwei von zahlreichen Rechtsschutzversicherern bislang in ihren Versicherungsbedingungen gern verwendete Klausels hat der BGH für unwirksam erklärt – die so genannte "Effektenklausel" und die "Prospekthaftungsklausel". Die Klauseln seien ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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