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Anmoderationsvorschlag: Keine Möbel mehr, feuchte Wände, kaputte Heizungen: Das Hochwasser hat Schäden in Milliardenhöhe angerichtet. Viele Menschen sind verzeifelt, weil ihnen das Geld fehlt, um nach den ersten Aufräumarbeiten die Schäden zu beseitigen. Deshalb hat die staatliche Förderbank KfW jetzt ein erstes schnelles Hilfspaket in Höhe von 100 Millionen Euro geschnürt und bietet zinsgünstige Kredite an. Wer die genau bekommen kann und wie Sie die beantragen, weiß Uwe Hohmeyer.
Sprecher: Das Angebot der staatlichen Förderbank KfW richtet sich an alle vom jüngsten Hochwasser betroffenen Kommunen, an kleine und mittlere Unternehmen sowie an alle Privatleute, die ihr Haus wieder bewohnbar machen müssen.
O-Ton 2 (Ute Hauptmann, 0:23 Min.): "Wenn Sie an Ihrer selbstgenutzten Wohnimmobilie Schäden nachweisen können, die durch das Hochwasser gekommen sind, dann können Sie bis zu 50.000 Euro für diese Wohneinheit beantragen, die Ihnen derzeit zu einem Zinssatz von einem Prozent angeboten werden. Damit können Sie dann die notwendigen Renovierungsarbeiten beginnen und Elektrik erneuern, Fliesen legen, Malern und ähnliches."
Sprecher: Erklärt die KfW-Finanzierungsexpertin Ute Hauptmann. Wer nach derFlutkatastrophe die Kraft dazu hat, kann gleich auch noch energieeffizient sanieren:
O-Ton 2 (Ute Hauptmann, 0:23 Min.): "Das geht natürlich auch, das betrifft dann die Dämmung, den Austausch der Fenster oder Wohneingangstüren oder eine erneuerte Heizung. Das ist durchaus möglich im Rahmen des Programms 'Energieeffizient Sanieren'. Sie können für diese Maßnahmen sowohl ein zinsgünstiges Darlehen, auch im Moment zu einem Prozent, bekommen, oder wahlweise eben einen Zuschuss, der bis maximal 10 Prozent der Aufwendungen für die Einzelmaßnahmen beträgt."
Sprecher: Keinen Kredit dagegen gibt's für die Instandsetzung der vielen überfluteten Kleingärten.
O-Ton 3 (Ute Hauptmann, 0:22 Minuten): "Die Bundesregierung, und hier speziell die KfW, sind ja damit angetreten, dass man Existenznöte mindert mit diesem Programm. Wir werden deshalb die Wohnimmobilien besonders befördern und auch die gewerblichen Unternehmen in ihrer Existenzsicherung unterstützen. Für Kleingärten, die eben doch mehr Freizeitvergnügen sind, stehen diese Mittel dann nicht zur Verfügung."
Sprecher: Für alle anderen gilt: Einfach mit der Hausbank einen Beratungstermin vereinbaren und dort auch gleich den Kreditantrag stellen.
O-Ton 4 (Ute Hauptmann, 0:20 Min.): "Danach wird der Antrag an die KfW weitergeleitet, und die Mittel werden der Hausbank dann zur Verfügung gestellt, dass sie sie an Sie weiterreicht. Wenn Sie jetzt schon losgelegt haben mit Ihren Maßnahmen, können Sie auch bis 31. August den Antrag noch stellen. Ab dem 1. September gelten dann wieder die üblichen Bedingungen:Antrag stellen vor Vorhabensbeginn."
Abmoderationsvorschlag: Weitere Infos zu den zinsgünstigen KfW-Krediten für flutgeschädigte Privathaushalte, Unternehmen und Kommunen finden Sie im Internet unter www.kfw.de/hochwasser.
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Originaltext: KfW Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/41193 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_41193.rss2
Pressekontakt: Holger Schwabe Tel.:030/20264-5891 Mail:holger.schwabe@kfw.de
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