Weimar (ots) - Für Dieter Lauinger, den Landessprecher der Grünen, ist die Affäre Zimmermann ein "unglaublicher Skandal". Ein Staatssekretär, der zu einem Privatunternehmen wechsle, solle nicht in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, sondern seinen Job ordentlich kündigen, so wie jeder andere Arbeitnehmer auch, unterstreicht Lauinger. Und Anja Siegesmund, die grüne Fraktionschefin, verlangt Klarheit von der Landesregierung. Die Grünen werden das Thema ins Landtagsplenum bringen. Siegesmund hatte bereits am Donnerstag eine entsprechende mündliche Anfrage für das Juliplenum eingereicht. "Sollten sich die Hinweise auf die Versetzung in den Einstweiligen Ruhestand bestätigen, melden wir am Montag eine aktuelle Stunde an", fügte sie hinzu.
Die Grünen wollen von der Landesregierung Auskunft darüber, welche Ansprüche der frühere Regierungssprecher hat, nachdem er in den einstweiligen Ruhestand versetzt ist. Sie verlangen eine Aufschlüsselung nach Dienstbezügen, Beihilfeansprüchen und versorgungsrechtlichen Ansprüchen.
Und sie verlangen auch Klarheit über das Prozedere. Sie wollen wissen, ob der Entscheidung ein Kabinettsbeschluss vorausging und ob eine solche Entscheidung für ausscheidende Staatssekretäre und Regierungssprecher üblich sei. Und schließlich soll die Landesregierung Auskunft darüber geben, ob und welche Möglichkeiten es gibt, die mit der Versetzung Zimmermanns in den Einstweiligen Ruhestand verbundenen Ansprüche nachträglich noch zu reduzieren oder ganz einzustellen.
Von Hartmut Kaczmarek
Originaltext: Thüringische Landeszeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/110133 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_110133.rss2
Pressekontakt: Thüringische Landeszeitung Chef vom Dienst Norbert Block Telefon: 03643 206 420 Fax: 03643 206 422 cvd@tlz.de
Die Grünen wollen von der Landesregierung Auskunft darüber, welche Ansprüche der frühere Regierungssprecher hat, nachdem er in den einstweiligen Ruhestand versetzt ist. Sie verlangen eine Aufschlüsselung nach Dienstbezügen, Beihilfeansprüchen und versorgungsrechtlichen Ansprüchen.
Und sie verlangen auch Klarheit über das Prozedere. Sie wollen wissen, ob der Entscheidung ein Kabinettsbeschluss vorausging und ob eine solche Entscheidung für ausscheidende Staatssekretäre und Regierungssprecher üblich sei. Und schließlich soll die Landesregierung Auskunft darüber geben, ob und welche Möglichkeiten es gibt, die mit der Versetzung Zimmermanns in den Einstweiligen Ruhestand verbundenen Ansprüche nachträglich noch zu reduzieren oder ganz einzustellen.
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