Karlsruhe (ots) - Kaum ein Thema hat die Berliner Koalition in den vergangenen Jahren so entzweit wie der Streit um das Speichern von Daten auf Vorrat. Nun allerdings treibt Horst Seehofer auch noch einen Keil in die Union: Der CSU-Chef plädiert unter dem Eindruck der amerikanischen Spähangriffe für einen rigideren Datenschutz - und provoziert damit nicht nur CDU, sondern auch seinen eigenen Innenminister. Der nämlich findet wie viele in der Union, dass der Staat im Kampf gegen den Terror möglichst schnell und möglichst ungehindert Zugriff auf die Telefon-, Mail- und Internet-Verbindungen seiner Bürger haben sollte. Seit mehr als drei Jahren liegt Hans-Peter Friedrich deshalb mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger über Kreuz. Aus Sicht des Wahlkämpfers Seehofer ist der Kurswechsel nur allzu verständlich: Er möchte vor allem vor den jüngeren, mit dem Internet groß gewordenen Wählern nicht als innenpolitischer Hardliner dastehen, der Daten um des Hortens Willen hortet und die Privatsphäre im Netz nicht achtet. Gleichzeitig jedoch hat die Union vor allem bei ihren älteren Anhängern einen Ruf zu verteidigen - als Garantin der inneren Sicherheit, die im Zweifel stets auf der Seite der Polizei steht. Bei dieser Union ist das Bekenntnis zur Vorratsdatenspeicherung gewissermaßen Teil ihrer DNA. Diesen konservativen Markenkern stellt Seehofer nun in Frage - allerdings nicht sonderlich erfolgreich. Die Zahl seiner Mitstreiter jedenfalls hält sich nach allem, was man bisher weiß, in engen Grenzen. Fürs erste haben CDU und CSU sich damit begnügt, den unpopulären Begriff Vorratsdatenspeicherung in ihrem Wahlprogramm durch eine etwas harmloser klingende "Mindestspeicherfrist" zu ersetzen, was immer das am Ende auch heißt. Entschieden wird die Frage, welche Informationen wie lange aufbewahrt werden dürfen, ohnehin nicht in Berlin, sondern in Brüssel - und da hat Deutschland im Moment nicht die besten Karten. Weil Union und FDP es bis heute nicht geschafft haben, eine europäische Richtlinie mit einer Speicherfrist von sechs Monaten umzusetzen, hat die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt.
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