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DGAP-HV: OCEANICA AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.08.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Finanznachrichten News

DGAP-HV: OCEANICA AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
OCEANICA AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
27.08.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
11.07.2013 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   OCEANICA AG 
 
   Hamburg 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr. 690 170 
   ISIN: DE 000 690170 5 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 27. August 
   2013, 11.00 Uhr, in den Räumen des Renaissance Hamburg Hotels, Saal 
   Passat, Große Bleichen 36, 20354 Hamburg, stattfindenden ordentlichen 
   Hauptversammlung ein. 
 
   I. 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des Jahresabschlusses 2012 
 
 
           Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
           Lageberichts, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des 
           erläuternden Berichtes des Vorstands zu den Angaben nach § 289 
           Abs. 4 und Abs. 5 HGB für das Geschäftsjahr 2012. 
 
 
           Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 können ab dem Zeitpunkt 
           der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen 
           der OCEANICA AG, Hohe Bleichen 12, 20354 Hamburg, und im 
           Internet unter www.oceanica.de eingesehen werden. Auf 
           Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine 
           Abschrift der Unterlagen übersandt. Das Verlangen ist an die 
           vorstehend genannte Adresse der Gesellschaft zu richten. 
 
 
     2.    Gewinnverwendungsbeschluss 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 1.290.239,63 wie folgt zu 
           verwenden: 
 
 
       a)    Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,16 
             je auf den Inhaber lautender Stückaktie. Bei einer 
             Gesamtzahl von 7.950.000 dividendenberechtigter Stückaktien 
             sind das insgesamt 
 
 
            EUR 1.272.000,- 
 
 
       b)    Einstellung des verbleibenden Bilanzgewinns von 
             EUR 18.239,63 in die anderen Gewinnrücklagen. 
 
 
 
     3.    Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres 
           2012: 
 
 
             Anke Hennings, Hamburg, 
 
 
             Felix von Buchwaldt, Hamburg. 
 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das 
           Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Entlastung des Aufsichtsrates für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Mitglieder des Aufsichtsrates waren während des 
           Geschäftsjahres 2012: 
 
 
             Hans Jakob Kruse, Hamburg, Vorsitzender (bis zum 
             4. Juli 2012), 
 
 
             Dr. Joachim Freiherr von Falkenhausen, Hamburg 
             (ab dem 27. August 2012 Vorsitzender) 
 
 
             Frank Bergert, Hamburg, stellvertretender Vorsitzender, 
 
 
             Albert Schumacher (ab 22. August 2012) 
 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für 
           das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HANSA PARTNER GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer 
           der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
     6.    Wahl zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 9 Abs. 1 der 
           Satzung und §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei 
           Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. 
 
 
           Mit Schreiben vom 4. Juli 2012, bei der Gesellschaft 
           eingegangen am 9. Juli 2012, hat Herr Hans Jakob Kruse sein 
           Amt als Aufsichtsratsmitglied niedergelegt. Herr Albert 
           Schumacher wurde durch das Amtsgericht Hamburg am 22. August 
           2012 zum Aufsichtsratsmitglied bestellt und soll nun der 
           Hauptversammlung zur Wahl vorgeschlagen werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
           Herrn Albert Schumacher, Kaufmann, Hamburg, mit Wirkung ab 
           Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2014 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats 
           der Gesellschaft zu wählen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Herr Schumacher ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
           Abgesehen davon, dass Herr Albert Schumacher bereits 
           gegenwärtig Mitglied des Aufsichtsrats der OCEANICA AG ist und 
           bis zum 30. Juni 2012 Geschäftsführer der Verwaltung E.R. 
           Capital Holding GmbH war, bestehen nach Einschätzung des 
           Aufsichtsrats keine für die Wahlentscheidung der 
           Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen 
           Beziehungen zwischen Herrn Albert Schumacher einerseits und 
           der OCEANICA AG bzw. mit dieser verbundenen Unternehmen, den 
           Organen der OCEANICA AG oder einem direkt oder indirekt mit 
           mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der OCEANICA AG 
           beteiligten Aktionär andererseits. 
 
 
   II. 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 7.950.000 
   Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1. 
   Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen 
   Aktien. 
 
   III. 
   Teilnahmebedingungen 
 
     1.    Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
           vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und 
           ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
           zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. 
 
 
           Als Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein 
           in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des 
           Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der 
           Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 6. August 2013, 
           00.00 Uhr (MESZ) (der 'Nachweisstichtag'), beziehen. 
 
 
           Die Anmeldung muss zusammen mit dem Nachweis spätestens bis 
           20. August 2013, 24.00 Uhr (MESZ), bei der nachstehend 
           genannten Anmeldestelle in Textform in deutscher oder 
           englischer Sprache eingehen. 
 
 
             Anmeldestelle: 
             OCEANICA AG 
             c/o Bankhaus Neelmeyer AG 
             FMS - FWA / Corporate Actions 
             Am Markt 14-16 
             28195 Bremen 
             Fax-Nr.: +49-421-3603-153 
             E-Mail: hv@neelmeyer.de 
 
 
 
           Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
           Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
           Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
           übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
           sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
           frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden 
           Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die 
           Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes 
           werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut 
           vorgenommen. 
 
 
     2.    Bedeutung des Nachweisstichtages 
 
 
           Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den 
           Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
           Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
           Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des 
           Stimmrechts als Aktionär nur, wer nachgewiesen hat, dass er 
           zum Nachweisstichtag Aktionär war. Veränderungen im 
           Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine 
           Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Stichtag 
           erworben haben, sind somit - unbeschadet der Möglichkeit von 
           Bevollmächtigungen im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und 
           Erwerber - weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Aktionäre, 
           die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht 
           haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
           und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die 
           Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der 
           Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
           Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für 
           eine eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
 
     3.    Verfahren für die Stimmabgabe durch 
           Bevollmächtigte 
 
 
           Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
           teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen 
           Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine 

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July 11, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)

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