
DGAP-HV: OCEANICA AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung OCEANICA AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.08.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 11.07.2013 / 15:08 =-------------------------------------------------------------------- OCEANICA AG Hamburg Wertpapier-Kenn-Nr. 690 170 ISIN: DE 000 690170 5 Einladung zur Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 27. August 2013, 11.00 Uhr, in den Räumen des Renaissance Hamburg Hotels, Saal Passat, Große Bleichen 36, 20354 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. I. Tagesordnung 1. Vorlage des Jahresabschlusses 2012 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichtes des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB für das Geschäftsjahr 2012. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 können ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der OCEANICA AG, Hohe Bleichen 12, 20354 Hamburg, und im Internet unter www.oceanica.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen übersandt. Das Verlangen ist an die vorstehend genannte Adresse der Gesellschaft zu richten. 2. Gewinnverwendungsbeschluss Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 1.290.239,63 wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,16 je auf den Inhaber lautender Stückaktie. Bei einer Gesamtzahl von 7.950.000 dividendenberechtigter Stückaktien sind das insgesamt EUR 1.272.000,- b) Einstellung des verbleibenden Bilanzgewinns von EUR 18.239,63 in die anderen Gewinnrücklagen. 3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres 2012: Anke Hennings, Hamburg, Felix von Buchwaldt, Hamburg. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 4. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 Mitglieder des Aufsichtsrates waren während des Geschäftsjahres 2012: Hans Jakob Kruse, Hamburg, Vorsitzender (bis zum 4. Juli 2012), Dr. Joachim Freiherr von Falkenhausen, Hamburg (ab dem 27. August 2012 Vorsitzender) Frank Bergert, Hamburg, stellvertretender Vorsitzender, Albert Schumacher (ab 22. August 2012) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HANSA PARTNER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 6. Wahl zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 9 Abs. 1 der Satzung und §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Mit Schreiben vom 4. Juli 2012, bei der Gesellschaft eingegangen am 9. Juli 2012, hat Herr Hans Jakob Kruse sein Amt als Aufsichtsratsmitglied niedergelegt. Herr Albert Schumacher wurde durch das Amtsgericht Hamburg am 22. August 2012 zum Aufsichtsratsmitglied bestellt und soll nun der Hauptversammlung zur Wahl vorgeschlagen werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Albert Schumacher, Kaufmann, Hamburg, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Herr Schumacher ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Abgesehen davon, dass Herr Albert Schumacher bereits gegenwärtig Mitglied des Aufsichtsrats der OCEANICA AG ist und bis zum 30. Juni 2012 Geschäftsführer der Verwaltung E.R. Capital Holding GmbH war, bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Albert Schumacher einerseits und der OCEANICA AG bzw. mit dieser verbundenen Unternehmen, den Organen der OCEANICA AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der OCEANICA AG beteiligten Aktionär andererseits. II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 7.950.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. III. Teilnahmebedingungen 1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Als Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 6. August 2013, 00.00 Uhr (MESZ) (der 'Nachweisstichtag'), beziehen. Die Anmeldung muss zusammen mit dem Nachweis spätestens bis 20. August 2013, 24.00 Uhr (MESZ), bei der nachstehend genannten Anmeldestelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache eingehen. Anmeldestelle: OCEANICA AG c/o Bankhaus Neelmeyer AG FMS - FWA / Corporate Actions Am Markt 14-16 28195 Bremen Fax-Nr.: +49-421-3603-153 E-Mail: hv@neelmeyer.de Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. 2. Bedeutung des Nachweisstichtages Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer nachgewiesen hat, dass er zum Nachweisstichtag Aktionär war. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Stichtag erworben haben, sind somit - unbeschadet der Möglichkeit von Bevollmächtigungen im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber - weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. 3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine
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