Karlsruhe (ots) - Der Militärische Abschirmdienst (MAD) hat ein Problem offenbart. Und unbeabsichtigt war der Gang an die Öffentlichkeit in diesem Fall wohl nicht. Denn es kann kaum überraschen, dass sich in der Bundeswehr im vergangenen Jahr 400 Extremisten getummelt haben, die der MAD aufdeckte. Die Truppe war für Extremisten, insbesondere von rechts, schon immer attraktiv. Von ihr versprechen sich junge Rechtsradikale den Kameradschaftsgeist, den sie anderswo vermissen. Nirgends sind der Zugang zu modernen Waffen und die Ausbildung an ihnen leichter zu erreichen. Doch was tun? Wehrpflichtige konnte man leicht wieder loswerden, doch jetzt hat man es mit Freiwilligen zu tun, die ein Arbeitsverhältnis eingegangen sind. Überprüfen kann sie der MAD laut Gesetz erst, wenn sie eingestellt sind. Entlassungen müssen genau überlegt sein, denn sie können von Gerichten überprüft und folglich revidiert werden. Ein Lichtblick bleibt, dass die meisten Freiwilligenverträge im beiderseitigen Interesse zunächst nur für sechs Monate abgeschlossen werden. Dennoch: Extremisten haben in der Armee nichts zu suchen. Es lohnt sich die Überlegung, ob nicht eine Gesetzesänderung hier Abhilfe schaffen würde.
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