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DGAP-HV: PANDATEL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.08.2013 in Heidelberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Finanznachrichten News

DJ DGAP-HV: PANDATEL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.08.2013 in Heidelberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: PANDATEL Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
PANDATEL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 29.08.2013 in Heidelberg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
23.07.2013 / 15:15 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   PANDATEL Aktiengesellschaft 
 
   Heidelberg 
 
   ISIN DE000A1R1C81 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
 
   am 29. August 2013, um 10:00 Uhr, 
 
   im Prinz Carl Palais, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
 
   Tagesordnung: 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           PANDATEL Aktiengesellschaft und ihres Lageberichts zum 31. 
           Dezember 2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2012 und des erläuternden Berichts des Vorstands 
           zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs für 
           das Geschäftsjahr 2012 
 
 
     2.    Entlastung des Abwicklers im Geschäftsjahr 2012 
           für diesen Zeitraum 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
           Herr Georg Marsmann, Abwickler im Geschäftsjahr 2012, wird für 
           diesen Zeitraum entlastet. 
 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im 
           Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
           Herr Manfred Wissmann, Herr Stefan Weidner und Herr Michael 
           Ganslmeier werden als Mitglieder des Aufsichtsrats im 
           Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum entlastet. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Umfirmierung und die 
           entsprechende Änderung von § 1 Abs. 1 der Satzung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 1 Abs. 1 der Satzung 
           wie folgt zu ändern: 
 
 
           'Die Firma der Gesellschaft lautet: Panamax 
           Aktiengesellschaft.' 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Änderung des 
           Unternehmensgegenstands und die entsprechende Änderung von § 2 
           Abs. 1 der Satzung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
           Unternehmensgegenstand zu ändern und § 2 Abs. 1 der Satzung 
           wie folgt neu zu fassen: 
 
 
           '§ 2 Gegenstand des Unternehmens 
 
 
       1.    Der Gegenstand des Unternehmens ist die Gründung 
             von Kapital- und Personengesellschaften sowie der Erwerb, 
             die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an 
             Kapital- und Personengesellschaften, ausschließlich im 
             eigenen Namen und mit eigenem Vermögen. Die Gesellschaft ist 
             berechtigt, ihr eigenes Vermögen zu verwalten und dazu alle 
             Arten von Finanzgeschäften und Geschäften mit 
             Finanzinstrumenten im eigenen Namen und für eigenes 
             wirtschaftliches Risiko vorzunehmen sowie Sachwerte 
             einschließlich Immobilien und Schiffen zu erwerben und zu 
             veräußern.' 
 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Änderung von § 9 Abs. 2 
           der Satzung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 9 Abs. 2 der Satzung 
           wie folgt zu ändern: 
 
 
           'Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines vorzeitig 
           ausscheidenden Mitglieds gewählt, so dauert sein Amt nur für 
           den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds, soweit 
           die Hauptversammlung nichts anderes beschließt.' 
 
 
     7.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer 
           für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Anpassung von § 14 Abs. 
           3 Satz 2 der Satzung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           § 14 Abs. 3 Satz 2 der Satzung wird wie folgt geändert: 
 
 
           'Die Mindestfrist von 30 Tagen verlängert sich um die Tage der 
           Anmeldefrist gemäß § 15 Abs. 1.' 
 
 
     9.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. Juli 2011 
           gewählten Aufsichtsratsmitglieder Manfred Wissmann, Michael 
           Ganslmeier und Stefan J. Weidner haben ihre 
           Aufsichtsratsmandate mit Wirkung zum 20. April 2013 
           niedergelegt. Ihre Wahl erfolgte von der Hauptversammlung der 
           Gesellschaft am 28. Juli 2011 für die Zeit bis zur Beendigung 
           der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte 
           Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
           Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
           mitgerechnet. 
 
 
           Durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 02. Mai 2013 
           wurden Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller, Frau Eva Katheder 
           und Frau Francella Mvurah gerichtlich zu Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats bestellt. Der vorgenannte Beschluss des 
           Amtsgerichts München enthält keine Befristung der Bestellung. 
           Eine Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nach dem gerichtlichen 
           Bestellungsbeschluss vom 02. Mai 2013 hat bislang nicht 
           stattgefunden. Vor dem Hintergrund der auch für gerichtlich 
           bestellte Aufsichtsratsmitglieder geltenden Höchstdauer der 
           Amtszeit nach § 102 AktG sollen die derzeit gerichtlich 
           bestellten Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung 
           gewählt werden. Nach § 104 Abs. 5 AktG endet mit der Wahl und 
           der Annahme des Amtes das Amt der gerichtlich bestellten 
           Aufsichtsratsmitglieder automatisch. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 
           AktG sowie § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei 
           von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
           Frau Dipl.-Kffr. Eva Katheder, Frankfurt am Main, 
           selbstständige Unternehmensberaterin, 
 
 
           Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller, Burrweiler, 
           Hochschullehrerin 
 
 
           Frau Francella Mvurah, Düren, Studentin der 
           Wirtschaftswissenschaften 
 
 
           jeweils für den Rest der Amtsdauer der von der 
           Hauptversammlung vom 28. Juli 2011 gewählten 
           Aufsichtsratsmitglieder zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu 
           wählen. 
 
 
           Frau Eva Katheder ist unabhängig und verfügt über Sachverstand 
           auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne 
           des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
 
           Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG: 
 
 
           Frau Eva Katheder übt weitere Mandate in gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten aus bei 
 
 
       -     CARUS AG, Heidelberg (stellvertretende 
             Vorsitzende) 
 
 
       -     Kremlin AG, Hamburg 
 
 
       -     Meravest Capital Aktiengesellschaft, Karlsruhe 
             (Vorsitzende) 
 
 
       -     MISTRAL Media AG, Köln 
 
 
       -     STRATEC Grundbesitz AG, Mannheim (Vorsitzende) 
 
 
 
   Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller übt weitere Mandate in gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten aus bei 
 
     -     Kingstone Europe AG, Königstein 
           (Aufsichtsratsvorsitzende) 
 
 
   Frau Francella Mvurah bekleidet keine weiteren Ämter in gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien bei in- 
   oder ausländischen Gesellschaften. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.579.160,00 und ist eingeteilt in 
   1.579.160 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesamtzahl der 
   Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung beläuft sich somit auf 1.579.160; die Gesamtzahl der 
   Stimmrechte beträgt ebenfalls 1.579.160. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines 
   Nachweises ihres Anteilsbesitzes anmelden. 
 
   Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten 
   Anschrift spätestens am 22. August 2013 (24:00 Uhr), d.h. mindestens 
   sechs Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs bei der 
   Gesellschaft nicht mitzurechnen ist, zugehen. 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes ist durch einen in Textform 
   erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Institut zu erbringen. Er hat sich auf den Beginn des 
   21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 8. August 2013 (00:00 
   Uhr) ('Nachweisstichtag'), zu beziehen. Der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 
   Der Nachweis muss der Gesellschaft spätestens am 22. August 2013 
   (24:00 Uhr), d.h. mindestens sechs Tage vor der Versammlung, wobei der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 23, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)

DJ DGAP-HV: PANDATEL Aktiengesellschaft: -2-

Tag des Zugangs bei der Gesellschaft nicht mitzurechnen ist, unter 
   nachfolgend genannter Adresse zugehen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes sind an folgende 
   Adresse zu richten: 
 
   PANDATEL Aktiengesellschaft 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
   den zuvor beschriebenen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst 
   sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. 
   Mit dem Nachweisstichtag bzw. dem Nachweis geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
   den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Aktien, die nach 
   dem Nachweisstichtag erworben werden. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
   werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich 
   insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen 
   lassen. 
 
   ******* 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, 
   können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die 
   depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung, die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder eine andere Person ihrer 
   Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall der Erteilung einer Vollmacht ist 
   eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des 
   betreffenden Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe 
   oben, 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
   die Ausübung des Stimmrechts') erforderlich. 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Bevollmächtigung 
 
   Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis derselben 
   gegenüber der Gesellschaft bedürfen - sofern weder ein Kreditinstitut 
   noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere diesen nach § 135 Abs. 
   8 und 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt 
   wird - der Textform (§ 126 b BGB). Für die Erteilung einer solchen 
   Vollmacht können die Aktionäre auch das Formular, welches ihnen nach 
   der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt 
   wird, verwenden. Die Vollmacht und ihr Widerruf sind entweder an die 
   folgende Adresse 
 
   PANDATEL Aktiengesellschaft 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   zu übermitteln oder direkt gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. 
   Im letztgenannten Fall bedarf es des Nachweises (in Textform) 
   gegenüber der Gesellschaft. Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten 
   können den Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs der 
   Vollmacht gegenüber der Gesellschaft in Textform unter der oben 
   genannten Adresse (PANDATEL Aktiengesellschaft, Ziegelhäuser 
   Landstraße 1, 69120 Heidelberg, Telefax: +49 6221 6 49 24 - 24, 
   E-Mail: hauptversammlung@pandatel.de) übermitteln oder am Tag der 
   Hauptversammlung bei der Registrierung erbringen. Der Nachweis über 
   die Bestellung eines Bevollmächtigten oder des Widerrufs der Vollmacht 
   kann der Gesellschaft bis zum 28. August 2013 übermittelt werden. Die 
   Übermittlung kann auch unter der E-Mail-Adresse 
   hauptversammlung@pandatel.de erfolgen. 
 
   Vollmachtserteilungen durch in der Hauptversammlung anwesende oder 
   vertretene Aktionäre an anwesende Mitaktionäre, anwesende 
   Aktionärsvertreter oder die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind 
   ebenfalls möglich. Entsprechende Vollmachtsformulare stehen Ihnen am 
   Tag der Hauptversammlung zur Verfügung. 
 
   Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
   oder anderen der in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 
   AktG Aktiengesetz gleichgestellten Institutionen oder Personen sowie 
   den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung oder des 
   Widerrufs gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 
   AktG. In diesen Fällen ist die Vollmacht jedoch durch die zu 
   bevollmächtigenden Institutionen oder Personen nachprüfbar 
   festzuhalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 
   135 Aktiengesetz gleichgestellten Institutionen oder Personen 
   bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über 
   eine mögliche Form ab und beachten Sie auch die insofern 
   gegebenenfalls von diesen vorgegebenen Regelungen. 
 
   Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
   Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft 
   benannte und den Aktionären gegenüber weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht, die Erteilung von 
   Weisungen und deren Änderung, der Widerruf der Vollmacht sowie der 
   Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs bedürfen der 
   Textform. Die Vollmacht muss Weisungen für die Ausübung des 
   Stimmrechts enthalten. Die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
   Ohne Weisungserteilung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten oder den 
   vor der Hauptversammlung zugänglich gemachten Gegenanträgen und 
   Wahlvorschlägen können die Stimmrechte nicht vertreten werden. Weder 
   im Vorfeld noch während der Hauptversammlung können die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Weisungen zu Verfahrensanträgen 
   entgegennehmen. 
 
   Für Vollmachts- und Weisungserteilung kann das nach ordnungsgemäßer 
   Anmeldung zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet 
   werden. Die Vollmachten und Weisungen sind bis spätestens zum 28. 
   August 2013 an folgende Adresse zu übermitteln: 
 
   PANDATEL Aktiengesellschaft 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Am Tag der Hauptversammlung kann die Vollmacht und Weisungserteilung 
   an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die Änderung von 
   Weisungen sowie der Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter 
   der Gesellschaft in Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle 
   der Hauptversammlung erfolgen. 
 
   Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle der Bevollmächtigung der 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nicht an möglichen Abstimmungen 
   über eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte 
   Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der 
   Hauptversammlung mitgeteilte Anträge teilnehmen und auch keine 
   diesbezüglichen Weisungen erteilen können. Von den 
   Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft können insbesondere auch keine 
   Wortmeldungen oder Fragen von Aktionären entgegengenommen oder 
   vorgebracht werden. Weitere Einzelheiten zur Stimmrechtsvertretung 
   entnehmen Sie bitte den Hinweisen des Vollmachts- und 
   Weisungsformulars. 
 
   Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen 
 
   Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, 
   § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro des 
   Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand 
   muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
   Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der PANDATEL 
   Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 
   Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht 
   mitzurechnen ist, also spätestens am 29. Juli 2013, 24:00 Uhr, 
   zugehen. Ein etwaiges Verlangen ist schriftlich an die nachfolgende 
   Adresse zu richten: 
 
   PANDATEL Aktiengesellschaft 
   Ziegelhäuser Landstraße 1 
   69120 Heidelberg 
 
   Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i. V. m. § 
   142 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz nachzuweisen, dass sie mindestens seit 
   dem 29. Mai 2013, 0:00 Uhr, Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien 
   sind. 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht 
   wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger 
   bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, 
   bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 

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July 23, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)

der ganzen Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter 
   der Internetadresse http://www.pandatel.de/investor_relations/agm.php 
   bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge, § 126 Abs. 1, § 127 Aktiengesetz 
 
   Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
   Vorschläge von Abwickler und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten 
   der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen 
   mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge bedürfen keiner 
   Begründung. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von 
   Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die 
   nachfolgende Adresse der Gesellschaft zu richten: 
 
   PANDATEL Aktiengesellschaft 
   Ziegelhäuser Landstraße 1, 
   69120 Heidelberg, 
   Telefax: +49 6221 64924-24 
   E-Mail: hauptversammlung@pandatel.de 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen nicht 
   zugänglich gemacht werden. 
 
   Außer in den in § 126 Abs. 2 Aktiengesetz genannten Fällen braucht ein 
   Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn er 
   nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. 
   Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann 
   nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu 
   Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich 
   zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 
   Aktiengesetz beigefügt sind. 
 
   Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
   Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu 
   machende Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse 
   http://www.pandatel.de/investor_relations/agm.php veröffentlichen. 
   Dabei werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge zu 
   den Punkten der Tagesordnung berücksichtigt, die mindestens 14 Tage 
   vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum 14. August 2013, 24:00 Uhr, 
   bei der im ersten Absatz dieses Abschnittes ('Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge, § 126 Abs. 1, § 127 Aktiengesetz') genannten Adresse 
   eingehen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls 
   unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der 
   Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der 
   Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der 
   Hauptversammlung mündlich gestellt werden. 
 
   Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Abwickler 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen 
   sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
   einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
   Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. 
   Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich 
   im Rahmen der Generaldebatte zu stellen. Unter bestimmten in § 131 
   Abs. 3 AktG geregelten Voraussetzungen darf der Abwickler die Auskunft 
   verweigern. Ferner ist der Versammlungsleiter nach näherer Maßgabe des 
   § 17 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, das Rede- und 
   Fragerecht der Aktionäre angemessen zeitlich zu beschränken und 
   Näheres dazu zu bestimmen. 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
 
   Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 
   Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz finden sich auch unter der 
   Internetadresse http://www.pandatel.de/investor_relations/agm.php 
 
   Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
   Die Informationen und Unterlagen nach § 124 a Aktiengesetz 
   einschließlich der Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 stehen im 
   Internet unter http://www.pandatel.de/investor_relations/agm.php zur 
   Verfügung. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu 
   machenden Informationen liegen in der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme aus. 
 
   Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine 
   Abschrift erteilt. 
 
   Heidelberg, im Juli 2013 
 
   PANDATEL Aktiengesellschaft 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
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23.07.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
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Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    PANDATEL Aktiengesellschaft 
                Ziegelhäuser Landstraße 1 
                69120 Heidelberg 
                Deutschland 
Telefon:        +49 6221 649240 
Fax:            +49 6221 6492424 
E-Mail:         info@pandatel.de 
Internet:       http://www.pandatel.de 
ISIN:           DE000A1R1C81 
WKN:            A1R1C8 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
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222521 23.07.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 23, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)

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