Karlsruhe (ots) - Zwei Juristen - drei Meinungen: Dies gilt nach landläufiger Meinung für die Rechtsprechung, aber es ist offenkundig auch richtig für den jetzt vorgelegten Kommissionsbericht zu den Antiterror-Gesetzen. Auf 300 Seiten werden die Stellungnahmen der Kommissionsmitglieder aufgelistet, es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Meinungen und unterschiedlicher Rechtsansichten. Auf der Strecke bleibt dabei der rote Faden. Bundesinnenminister Friedrich und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger bekriegen sich weiter, wenn es um Einschränkungen des Datenschutzes geht. Eines verbindet die Rechtsexperten allerdings: Geht es nach dem Willen der Juristen, muss die Rolle des Generalbundesanwalts bei der Terrorismus-Bekämpfung gestärkt werden. Es gilt, Kompetenzen zu bündeln und der bislang vorhandenen Aufsplitterung der Zuständigkeiten ein Ende zu bereiten. Der Karlsruher Generalbundesanwalt muss in die Lage versetzt werden, frühzeitig Ermittlungen zusammenzuführen - auch wenn dies auf Kosten von Länderkompetenzen geht. Wer Terroristen Paroli bieten will, darf sich nicht im Kompetenz-Dschungel verheddern. Die frühere Generalbundesanwältin Monika Harms konnte dabei als Kommissionsmitglied die eigenen Erfahrungen bestens einbringen. Mit heißer Nadel gestrickt wurden die deutschen Antiterror-Gesetze nach den Anschlägen vom 11. September in den USA. Jetzt ist es an der Zeit, Fein- und Neujustierungen vorzunehmen. Der Kommissionsbericht bietet dafür eine breite Palette an Gedankenspielen. Nach den Terror-Attacken waren 2001 mehr als zwei Dutzend Gesetze verschärft worden. Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz bekamen erheblich mehr Befugnisse. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger legt die Latte für den Datenschutz möglichst hoch - zu hoch, wird so mancher BKA-Beamte sagen, wenn es um einen effizienten Kampf gegen potenzielle Gewalttäter geht. Bislang konnten Anschläge in Deutschland verhindert werden, aber die Gefahr ist latent weiterhin vorhanden. Der Rechtsstaat muss wehrhaft sein - und bleiben.
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