Die EU-Kommission will Kapitalspritzen von Mitgliedstaaten für marode Banken nicht auf das Haushaltsdefizit dieser Länder anrechnen. Dies berichtet die F.A.Z. unter Berufung auf einen Brief von Währungskommissar Olli Rehn an die EU-Finanzminister, der dem Blatt vorliegt.
Damit hat die staatliche Bankenrettung bis auf Weiteres keine Auswirkungen auf etwaige Defizitverfahren. Sollten Staaten im Ergebnis der Prüfung von Bankbilanzen durch die EZB gezwungen sein, unterkapitalisierte Banken aus Steuermitteln mit neuem Kapital auszustatten, werde dies im Sinne des EU-Stabilitätspakts als "einmalige Maßnahme" gewertet. Diese führe nicht zur Eröffnung eines Defizitverfahrens, auch wenn dadurch das Staatsdefizit über den Maastrichter Referenzwert von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts steigen sollte.