Köln (ots) - "Pädophile Neigungen kann man nicht heilen. Das einzige, das man machen kann, ist verhaltenstherapeutisch zu lernen, diesem Druck nicht nachzugehen. Aber das kann nicht funktionieren, wenn der Betroffene wieder als Erzieher arbeitet", sagt Anna Bountikas am Mittwochabend bei stern TV. Ihr Sohn ist eines der Kinder, die in einer Hamburger Kita missbraucht wurden.
Dass der verurteilte Täter schon in wenigen Jahren wieder als Erzieher arbeiten darf, kann auch die Anwältin Sonja Görner nicht verstehen: "Hier sind mehrere Grundrechte betroffen: Aber das Recht auf freie Berufswahl des Täters muss hinter dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder zurückstehen", sagt sie im Gespräch mit Steffen Hallaschka. "Der Schutz der Kinder muss überwiegen."
Kein Berufsverbot für pädophilen Erzieher
stern TV hatte zuvor über den Prozess berichtet, der die Opfer entsetzt und verzweifelt zurücklässt: Der Erzieher Stefan H. hat über ein Jahr mehrere Kinder sexuell missbraucht und hunderte kinderpornografische Fotos von kleinen Mädchen gemacht.
Dafür muss der 30-Jährige zwar fünf Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Ein Berufsverbot verhängten die zuständigen Richter am Hamburger Landgericht aber nicht. Sie beriefen sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach ein Berufsverbot für Ersttäter strengen Auflagen unterliegt. Und bei Stefan H. bestand aus Sicht der Hamburger Richter nicht zwingend die Gefahr eines Rückfalls.
Die Meldung ist nur mit der Quellenangabe stern TV zur Veröffentlichung frei.
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Pressekontakt: Weitere Informationen erhalten Sie auf www.sterntv.de und www.iutv.de Rückfragen: Heike Foerster, Pressesprecherin stern TV, Tel.: 0221/95 15 99 358 Mail: foerster@sterntv.de
Dass der verurteilte Täter schon in wenigen Jahren wieder als Erzieher arbeiten darf, kann auch die Anwältin Sonja Görner nicht verstehen: "Hier sind mehrere Grundrechte betroffen: Aber das Recht auf freie Berufswahl des Täters muss hinter dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder zurückstehen", sagt sie im Gespräch mit Steffen Hallaschka. "Der Schutz der Kinder muss überwiegen."
Kein Berufsverbot für pädophilen Erzieher
stern TV hatte zuvor über den Prozess berichtet, der die Opfer entsetzt und verzweifelt zurücklässt: Der Erzieher Stefan H. hat über ein Jahr mehrere Kinder sexuell missbraucht und hunderte kinderpornografische Fotos von kleinen Mädchen gemacht.
Dafür muss der 30-Jährige zwar fünf Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Ein Berufsverbot verhängten die zuständigen Richter am Hamburger Landgericht aber nicht. Sie beriefen sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach ein Berufsverbot für Ersttäter strengen Auflagen unterliegt. Und bei Stefan H. bestand aus Sicht der Hamburger Richter nicht zwingend die Gefahr eines Rückfalls.
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