
Das EU-Parlament gab jedenfalls am 22. November grünes Licht für das Vorhaben. Laut PRIP-Verordnung (Packaged Retail Investment Products) sollen alle verpackten Finanzprodukte, die an Verbraucher verkauft werden, mit einem maximal dreiseitigen Beipackzettel ausgestattet werden, um für mehr Transparenz über das Produkt zu sorgen. Konkret soll es Infos zu Chancen und Risiken, aber auch zu den Kosten der Geldanlage enthalten. "Verpackt" bedeutet, dass der Anleger nicht direkt, sondern über ein Vehikel wie einen Fonds, ein Derivat oder zum Beispiel in eine Versicherung mit Anlagecharakter investiert.
In Deutschland gibt es bereits VIB, PIP und KID. VIB ist die Abkürzung für Vermögensanlagen-Informationsblatt. Seit Juni 2012 müssen zum Beispiel Geschlossene Fonds mit solch einem dreiseitigen Infoblatt verkauft werden. Sie orientieren ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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