Berlin (ots) - Es klingt wie eine gemütliche Geschichte aus längst vergangenen Zeiten. Mitarbeiter der BVG dürfen kostenlos mit Bahn und Bus fahren, auch in ihrer Freizeit und selbst noch im Ruhestand. Ihren Ehegatten wird die Umweltkarte zum halben Preis gewährt, das gilt sogar für die Ehepartner von Pensionären und für deren Witwen und Witwer. Lediglich Mitarbeiter, die nach 2010 zur BVG kamen, müssen Einschränkungen hinnehmen. Das sind Privilegien, die an die Jahrzehnte vor dem Mauerfall erinnern, an die gute alte Berlin-Zulage und einen gehätschelten öffentlichen Dienst, der mit gesicherten Jobs Menschen davon abhalten sollte, der Frontstadt den Rücken zu kehren.
Die BVG ist ein landeseigenes Unternehmen. Sie ist mit mehr als 800 Millionen Euro verschuldet. Und sie bekommt Zuschüsse vom Senat in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr. Das ist Steuergeld. Da müssen die Bürger erwarten können, dass der Betrieb größte Haushaltsdisziplin wahrt und so rentabel wie möglich arbeitet. Doch die BVG hat wegen der kostenlosen beziehungsweise ermäßigten Fahrausweise allein im Zeitraum 2003 bis 2010 auf knapp 30 Millionen Euro Einnahmen verzichtet. Im Wesentlichen führt sie dafür zwei Argumente ins Feld. Sie seien Bestandteile des Gehalts, bei einer Abschaffung würde die Gewerkschaft Ver.di Sturm laufen und eine Kompensation fordern. Außerdem würde das Betriebsklima leiden.
Die Argumente ziehen nicht. Ein ernsthaftes Bemühen, diese Privilegienhuberei schrittweise abzuschaffen oder zumindest spürbar einzudämmen, ist nicht erkennbar. Eine konstruktive Auseinandersetzung mit Ver.di, bei der die BVG viele Verbündete hätte, ebenfalls nicht. Und ein gutes Betriebsklima ist auch anders zu schaffen. Der Landesrechnungshof beanstandet die Vergünstigungen seit vielen Jahren. Er erwartet, so wörtlich, "dass die BVG diese abschaffe". Eine klare Ansage. Die BVG hatte zwar mehrfach zugesagt, das Problem anzugehen, wie aus dem Jahresbericht 2011 des Rechnungshofes hervorgeht. Doch passiert ist so gut wie nichts. Die "Gegebenheiten" müssten erst "grundlegend analysiert werden", hieß es.
Senat und Abgeordnetenhaus teilen die Sicht des Rechnungshofes und fordern zumindest eine finanzielle Beteiligung der Mitarbeiter an den Fahrscheinen. Aufsichtsratsvorsitzender der BVG ist Finanzsenator Ulrich Nußbaum. Erstaunlich, dass der als nicht zimperlich bekannte Mann dieses teure Relikt seit Jahren duldet. Vor allem er muss jetzt dafür sorgen, die alten Zöpfe abzuschneiden.
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Die Argumente ziehen nicht. Ein ernsthaftes Bemühen, diese Privilegienhuberei schrittweise abzuschaffen oder zumindest spürbar einzudämmen, ist nicht erkennbar. Eine konstruktive Auseinandersetzung mit Ver.di, bei der die BVG viele Verbündete hätte, ebenfalls nicht. Und ein gutes Betriebsklima ist auch anders zu schaffen. Der Landesrechnungshof beanstandet die Vergünstigungen seit vielen Jahren. Er erwartet, so wörtlich, "dass die BVG diese abschaffe". Eine klare Ansage. Die BVG hatte zwar mehrfach zugesagt, das Problem anzugehen, wie aus dem Jahresbericht 2011 des Rechnungshofes hervorgeht. Doch passiert ist so gut wie nichts. Die "Gegebenheiten" müssten erst "grundlegend analysiert werden", hieß es.
Senat und Abgeordnetenhaus teilen die Sicht des Rechnungshofes und fordern zumindest eine finanzielle Beteiligung der Mitarbeiter an den Fahrscheinen. Aufsichtsratsvorsitzender der BVG ist Finanzsenator Ulrich Nußbaum. Erstaunlich, dass der als nicht zimperlich bekannte Mann dieses teure Relikt seit Jahren duldet. Vor allem er muss jetzt dafür sorgen, die alten Zöpfe abzuschneiden.
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