Osnabrück (ots) - Vorreiterrolle
Ausgerechnet in der seit Langem wegen der Werkvertragsarbeiter und niedrigen Löhne kritisierten Fleischbranche kommt es erstmals zu einem Mindestlohn und dessen gestaffelter Erhöhung bis Ende 2016 - wie im Koalitionsvertrag vorgesehen.
Dabei liegt die Endstufe der jetzt bekannt gewordenen Entlohnung mit 8,75 Euro noch knapp über der geforderten Grenze von 8,50 Euro. Wenn der Tarifvertrag so wie geplant zustande kommt, hätte mit der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten auch eine erste Interessenvertretung der Arbeitnehmer der stufenweisen Lohnanhebung zugestimmt - trotz des Gezeters nach Bekanntwerden der Koalitionsvereinbarung im Dezember.
Äußerst wichtig und geboten ist der Wille der Vertragsparteien, die Regelung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemein verbindlich zu erklären. Dann gelten die Abmachungen auch für die vielen Tausend Werkvertragler. Damit nimmt die Fleischindustrie eine Vorreiterrolle ein.
Bei einem Mindestlohn in der Branche werden die Verbraucher für Fleisch an der Theke oder aus der Kühltruhe mehr bezahlen müssen. Das ist allerdings bei dem aktuell niedrigen Preisniveau zu verkraften.
Mehrausgaben durch Mindestlöhne werden wir in Zukunft immer wieder spüren, weil viele Betriebe die Mehrkosten weitergeben werden - hoffentlich ohne einen Anstieg der Arbeitslosenzahlen.
Gerhard Placke
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Pressekontakt: Neue Osnabrücker Zeitung Redaktion Telefon: +49(0)541/310 207
Ausgerechnet in der seit Langem wegen der Werkvertragsarbeiter und niedrigen Löhne kritisierten Fleischbranche kommt es erstmals zu einem Mindestlohn und dessen gestaffelter Erhöhung bis Ende 2016 - wie im Koalitionsvertrag vorgesehen.
Dabei liegt die Endstufe der jetzt bekannt gewordenen Entlohnung mit 8,75 Euro noch knapp über der geforderten Grenze von 8,50 Euro. Wenn der Tarifvertrag so wie geplant zustande kommt, hätte mit der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten auch eine erste Interessenvertretung der Arbeitnehmer der stufenweisen Lohnanhebung zugestimmt - trotz des Gezeters nach Bekanntwerden der Koalitionsvereinbarung im Dezember.
Äußerst wichtig und geboten ist der Wille der Vertragsparteien, die Regelung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemein verbindlich zu erklären. Dann gelten die Abmachungen auch für die vielen Tausend Werkvertragler. Damit nimmt die Fleischindustrie eine Vorreiterrolle ein.
Bei einem Mindestlohn in der Branche werden die Verbraucher für Fleisch an der Theke oder aus der Kühltruhe mehr bezahlen müssen. Das ist allerdings bei dem aktuell niedrigen Preisniveau zu verkraften.
Mehrausgaben durch Mindestlöhne werden wir in Zukunft immer wieder spüren, weil viele Betriebe die Mehrkosten weitergeben werden - hoffentlich ohne einen Anstieg der Arbeitslosenzahlen.
Gerhard Placke
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