Lübeck (ots) - Lübeck. Schleswig-Holstein hat insgesamt 25.000 Euro Entschädigung an drei Schwerverbrecher zahlen müssen, die rechtswidrig eingesperrt waren. Das berichten die "Lübecker Nachrichten" (Sonntagausgabe). Die Zeitung bezieht sich auf Angaben des Kieler Justizministeriums. Den Gefangenen - darunter zwei Sexualstraftäter - war nach verbüßter Haft die Sicherungsverwahrung nachträglich verlängert worden. Das ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2009 nicht erlaubt. Kiel habe die Zahlungen zunächst mit dem Hinweis abgelehnt, dass die Betroffenen nach der Entscheidung der Europa-Richter unverzüglich auf freien Fuß gesetzt worden seien, berichtet das Blatt weiter. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig habe letztinstanzlich anders entschieden. Nach Berechnungsgrundlage des Bundesgerichtshofs (BGH) steht Ex-Sicherungsverwahrten, die rechtswidrig eingesperrt waren, 500 Euro monatlich als "angemessene Entschädigung" zu. In Schleswig-Holstein sind nach Angaben der "Lübecker Nachrichten" insgesamt fünf Entschädigungsansprüche geltend gemacht worden
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