Bremen (ots) - Der Fall Edathy, wenn man ihn denn so nennen darf, offenbart vielmehr eine Maßlosigkeit im Umgang mit Recht und Gesetz, die fassungslos macht, nicht nur aufseiten der Koalition. In der Ermittlungsakte, die der "Süddeutschen" vorliegt, steht neben der Tatsache, dass Edathy nichts Illegales besessen habe, dass "aufgrund kriminalistischer Erfahrung" davon auszugehen sei, dass er auch strafbares Material besitze. Damit wird die Unschuldsvermutung mit Füßen getreten. Sie ist ein eherner Grundsatz unseres Rechts. Eine weitere Säule demokratischer Rechtssprechung ist, dass eine strafrechtliche Bewertung nichts mit einer moralischen zu tun haben darf. Nicht alles, was wir ekelhaft oder empörend finden, ist illegal. Und ein Rechtsstaat muss gewährleisten, dass die Justiz nicht Partei nimmt. Im Fall Edathy sind fundamentale Grundsätze verletzt worden. Das fügt sich nahtlos ins Bild des eifernden und moralisierenden Staatsanwalts, das wir aus dem Wulff-Prozess kennen. Denn auch dort gilt: Es geht nicht um Moral oder Ethos - es geht um strafrechtliche Relevanz.
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