Gera (ots) - Deutschlands früherer Bundespräsident Christian Wulff soll bestechlich gewesen sein. Gegen diesen Vorwurf hat er sich erfolgreich vor Gericht gewehrt. In Hannover urteilte Richter Frank Rosenow, es gäbe keine Beweise dafür, dass sich Wulff mit Hotel- und Bewirtungskosten in Höhe von 720 Euro einen unberechtigten Vorteil verschafft hätte. Freispruch. Nun legt Staatsanwalt Clemens Eimterbäumer Revision gegen das Urteil ein. Da muss die Justiz weiter arbeiten. Richter Rosenow darf nun eine ausführliche, schriftliche Urteilsbegründung liefern über das, was die Beteiligten des Verfahrens an der mündlichen Urteilsbegründung also offenbar nicht verstanden haben. Das abgekürzte Urteil ist nicht möglich, wäre aber nah dran an der Nichtigkeit des Streitgegenstand, den man noch mal in Erinnerung rufen muss: 720 Euro. Der Chef von Eimterbäumer, Oberstaatsanwalt Jürgen Lendeckel, findet 720 Euro seien eine schwierige Rechtsfrage. Kann sein, dass deshalb der Bundesgerichtshof noch mal ran muss. 720 Euro sind für manche Menschen verdammt viel Geld. Aber dafür jahrelang Prozesse zu führen, deren Kosten mutmaßlich hundertfach höher liegen, ist auch verdammt dumm. Revision einlegen zu können bleibt im Rechtsstaat ein unverzichtbares Gut. Aber nicht alles, was möglich und erlaubt ist, muss man auch machen. Die Verhältnismäßigkeit ist im Recht ein Instrumentarium, das man in der Staatsanwaltschaft Hannover offenbar nicht kennt.
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