
Dem Verfassungsgericht liegt vor allem die Vielfaltsicherung am Herzen. Und die Richter werden dazu bemerkenswert konkret. Die Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen so besetzt sein, dass ein Einfluss auf die Berichterstattung durch staatliche oder staatsnahe Akteure wirksam verhindert wird. Eine parteipolitische Instrumentalisierung soll ausgeschlossen sein.
Das sitzt. Denn nun wird klar, dass alle anderslautenden Beteuerungen von Intendanz, Programmleitung und Chefredaktion beim ZDF, man agiere unabhängig, gar nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
Verdächtig still gestern die CDU. Deren Roland Koch hatte als Ministerpräsident von Hessen darauf gedrungen, den Vertrag mit ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender nicht zu verlängern. So entstand nun dieses Urteil - gegen den Staat.
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